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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50360 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55801208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          Ultraleggera HLT
Typ                             01803
Radgröße                        8,5 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
005          01803 005 / ohne Ring               5/130/71,5         49       630     1975

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50360
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01803 005
Radgröße                        8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET 49
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
S02   Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm            160                   29                 Serie
S03   Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm            130                   29                 Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55801208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911            257            235/40R19   A12 R02                            A07 A16 A21
991                    257            245/35R19   A12 R02                            A56 BnK Cbo
e13*2007/46*1187*..    257            245/40R19   A12 R02                            Cpe P35 R21
- Carrera 4/-4S        257            255/35R19   A12 R02                            Skb Tar V9P
- Targa                257-316        235/40R19   A12 M+S R02                        Vn5 VA1 S02
                       257-316        245/35R19   A12 M+S R02
                       257-316        245/40R19   A12 M+S R02
Porsche 911            257            235/40R19   R02                                A01 A07 A12
991                    257            245/35R19   R02                                A16 A21 A58
e13*2007/46*1187*..    257            245/40R19   R02                                BnK Cbo Cpe
- Carrera /-S          257            255/35R19   R02                                P35 R21 Ska
                       257-316        235/40R19   M+S R02                            V9P Vn5 VA1
                       257-316        245/35R19   M+S R02                            S02
                       257-316        245/40R19   M+S R02
Porsche 911            221-254        235/35R19   K41 K45 R02                        A01 A07 A12
996                    221-254        245/30R19   K1a K45 R02                        A16 A21 Cbo
e13*95/54*0031*..,                                                                   Cpe P11 PV9
e13*98/14*0031*..                                                                    R21 VA1 S03
Porsche 911            239-300        235/35R19   A01 A12 K1a K1b R02 R35            A16 A21 A56
997                    239-300        235/35R19   A01 A12 K1a K1b M+S R02            Cbo Cpe R21
e13*2001/116*0137*..                                                                 SPo Skb VP9
- Carrera 4/-4S                                                                      VA1 S03
- Targa
Porsche 911 GT3        265            235/35R19   K41 K45 R02 Y87                    A01 A07 A12
996                    265            245/30R19   K1a K45 R02 Y87                    A16 A21 Cpe
e13*98/14*0031*..                                                                    DS5 P11 PV9
                                                                                     R21 VA1 S03
Porsche 911 Turbo      280-390        235/35R19   A01 A12 K1a K1b R02 R35            A16 A21 A56
997 Turbo              280-390        235/35R19   A01 A12 K1a K1b M+S R02            Cbo Cpe R21
e13*2001/116*0177*..                                                                 SPo Skb VP9
                                                                                     VA1 S03
Porsche 911, 911S      239-300        235/35R19   K1a K1b R02                        A01 A12 A16
997                                                                                  A21 A58 Cbo
e13*2001/116*0137*.                                                                  Cpe R21 SPo
                                                                                     VP9 VA1 S03
Porsche 911/50         294, 316       235/40R19   A12 M+S R02                        A07 A16 A21
991                    294, 316       245/35R19   A12 M+S R02                        A58 BnK Cpe
e13*2007/46*1187*..    294, 316       245/40R19   A12 M+S R02                        P35 R21 Skb
- Edition 50 Jahre                                                                   V9P Vn5 VA1
                                                                                     S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50360 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55801208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50360 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55801208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DS5   Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm]. Werden die Mindesteinschraubtiefen bzw. Umdrehungen unterschritten, so sind längere
Radschrauben, bzw. Stehbolzen zu verwenden.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11    Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
       P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 225/35R19        255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19        255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19        305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50360 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55801208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Ska    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler
Karosserievariante.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   235/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19      295/35R19
Nr.   4   255/35R19      305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 5, Gutachten Nummer 55802208, Ausfertigung 1
(RADTYP 01806) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50360 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55801208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 6

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/35R19        295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19        275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y87      An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Juni 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Juni 2015




Pohl                                                                   00231538.DOC




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