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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0578-A00-V05

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                     O.Z. Spa
                               Via Bastion 49/4
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         Ultraleggera HLT              Ultraleggera HLT
Typ                            01803                         01806
Radgröße                       8,5 J x 19 H2                 11 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
001         01803 001 / ohne Ring           5/130/71,5            53          630    1975
003         01806 003 / ohne Ring           5/130/71,5            40          630    2040

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              OZ                            OZ
Radtyp und Ausführung          01803 001                     01806 003
Radgröße                       8,5 J x 19 H2                 11 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET 53                         ET 40
Giessereikennzeichen           -                             -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment       Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                    (Nm)               (mm)
S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     160                29            Serie
S03   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     130                29            Serie

Prüfungen

Die Gutachten Nr.08-8012-A00-V07 und 08-8022-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0578-A00-V05

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen           Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
718 Boxster /       220, 257          235/40R19        R02                            A06 A07 A12
Cayman              220, 257          295/35R19        K2c K6b K6i K8a K9g R03        A16 A21 A58
982                                                                                   BnK Cbo
e13*2007/46*1607*..                                                                   Cpe ML7
                                                                                      V9B Vn3 S02
Porsche 911        257                235/40R19        R02                            A06 A07 A12
991                257                245/35R19        R02                            A16 A21 A56
e13*2007/46*       257                245/40R19        R02                            BnK Cbo
1187*00-11         257                295/30R19        R03                            Cpe
- Carrera 4/-4S    257                295/35R19        R03 123                        P35 R21 Skb
- Targa            257                305/30R19        K2b R03                        Tar V9P Vn5
                   257-316            235/40R19        M+S R02                        S02
                   257-316            245/35R19        M+S R02
                   257-316            245/40R19        M+S R02
                   257-316            295/30R19        M+S R03
                   257-316            295/35R19        M+S R03 123
Porsche 911        239-254            295/30R19        K2b R03                        A06 A12 A16
997                239-300            235/35R19        R02                            A21 A56 Cbo
e13*2001/116*0137* 239-300            235/35R19        M+S R02                        Cpe R21
..                 239-300            295/30R19        K2b M+S R03                    SPo
- Carrera 4/-4S    239-300            305/30R19        K2b R03                        Skb VP9 S03
- Targa
Porsche 911 Turbo  280-390            235/35R19        R02                            A06 A12 A16
997 Turbo          280-390            235/35R19        M+S R02                        A21 A56 Cbo
e13*2001/116*0177* 280-390            295/30R19        K2b M+S R03                    Cpe R21
..                 280-390            305/30R19        K2b R03                        SPo
                                                                                      Skb VP9 S03
Porsche 911/50        294, 316        235/40R19        M+S R02                        A06 A07 A12
991                   294, 316        245/35R19        M+S R02                        A16 A21 A58
e13*2007/46*          294, 316        245/40R19        M+S R02                        BnK Cpe P35
1187*00-11            294, 316        295/30R19        M+S R03                        R21 Skb V9P
- Edition 50 Jahre    294, 316        295/35R19        M+S R03                        Vn5 S02
Porsche Boxster /     155-250         235/40R19        R02                            A06 A07 A12
Cayman                155-250         245/35R19        K1c R02                        A16 A21 A58
981                   155-250         295/35R19        K2c K6d K6h K6i K8e K9h R03    Cbo Cpe
e13*2007/46*1185*..                                                                   V9B Vn3 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0578-A00-V05

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Nummer                         08-0578-A00-V05

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 4 von 7

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K9g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0578-A00-V05

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K9h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu
biegen.Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach vorne zu versetzen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
an Achse 1.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

Tar     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V9B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/40R19                265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr. 2 245/35R19                275/35R19, 285/35R19
Nr. 3 255/35R19                285/35R19, 295/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0578-A00-V05

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr.   1   235/40R19            285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19            295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19            295/35R19
Nr.   4   255/35R19            305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0578-A00-V05

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Ponte San Marco beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l. im April 2008 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden
in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. im Mai 2008 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Mai 2017




Pohl                                                                          00273343.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim