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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0460-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ 01715 und 10 J x 20 H2 Typ 01716
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                     O.Z. Spa
                               Via Bastion 49/4
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         Ultraleggera                  Ultraleggera
Typ                            01715                         01716
Radgröße                       8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
002         01715002 / ohne Ring            5/130/71,5            55          610    2030
002         01716002 / ohne Ring            5/130/71,5            45          650    2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              OZ                            OZ
Radtyp und Ausführung          01715 002                     01716 002
Radgröße                       8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Einpresstiefe                  ET 55                         ET 45
Giessereikennzeichen           -                             -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment       Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                    (Nm)               (mm)
S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     160                29            Serie
S03   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     130                29            Serie

Prüfungen

Die Gutachten Nr.07-8022-A00-V04 und 07-8023-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0460-A00-V03

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 20 H2 Typ 01715 und 10 J x 20 H2 Typ 01716
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen           Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
718 Boxster /         220, 257        235/35R20        R02                             A06 A07 A07
Cayman                220, 257        245/30R20        R02                             A12 A15 A18
982                   220, 257        265/35R20        R03                             A58 BnK Cbo
e13*2007/46*1607*..   220, 257        275/30R20        R03                             Cpe ML7
                      220, 257        275/35R20        R03                             V2B
                      220, 257        285/30R20        K2b R03                         Vn3 S02
                      220, 257        295/30R20        K2c K6b R03

Porsche Boxster /     155-250         235/35R20        R02                             A06 A07 A07
Cayman                155-250         245/30R20        K1a R02                         A12 A15 A18
981                   155-250         265/35R20        R03                             A58 Cbo Cpe
e13*2007/46*1185*..   155-250         275/30R20        R03                             V2B Vn3 S02
                      155-250         275/35R20        R03
                      155-250         285/30R20        K2b K6d K9h R03
                      155-250         295/30R20        K2c K6d K6g K6i K9h R03

Porsche Boxster /  155-243            235/30R20        R02                             A06 A07 A12
Cayman             155-243            265/30R20        R03                             A15 A18 Cbo
987                                                                                    Cpe R21
e13*2001/116*0141*                                                                     SPo VB0
..                                                                                     S03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0460-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ 01715 und 10 J x 20 H2 Typ 01716
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 3 von 6

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                         07-0460-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ 01715 und 10 J x 20 H2 Typ 01716
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 6

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K9h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu
biegen.Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach vorne zu versetzen.

ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.




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Nummer                          07-0460-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ 01715 und 10 J x 20 H2 Typ 01716
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

V2B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 235/35R20                 265/35R20, 275/35R20, 305/30R20
Nr. 2 245/30R20                 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 3 255/30R20                 285/30R20, 295/30R20, 305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


VB0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 235/30R20                 265/30R20, 275/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Ponte San Marco beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l. ab März 2007 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden
in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. im März 2007 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2017 in Lambsheim statt.




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Nummer                         07-0460-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ 01715 und 10 J x 20 H2 Typ 01716
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Mai 2017




Pohl                                                                         00273339.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim