Teilegutachten
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Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01771001 / 01822004 1 von 7
TEILEGUTACHTEN
Nr.: M0810011-00
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß §19 Abs.3 Nr.4 StVZO
für das Teil: Sonderrad
vom Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01771001 / 01822004
des Herstellers: O.Z. S.p.A.
Via Monte Bianco, 10
I-35018 San Martino di Lupari (PD)
QM-Zertifikat-Nr.: 39 02 0010603
Zertifizierungsstelle: TÜV Rheinland Italia S.r.l.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der
Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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I. Verwendungsbereich
Der Anbau der Sonderräder ist bei folgenden Fahrzeugen möglich:
Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung EG-TG-Nr.
Porsche 991 TURBO 911 Turbo, 911 Turbo S e13*2007/46*1188*..
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich:
- nur für Fahrzeuge mit Zentralverschluss (Porsche Center Lock)
- nicht für Fahrzeuge mit einer Fahrzeugbreite von 1852 mm
- nicht für andere Modelle dieses Typs außer den oben genannten Modellen
- nur für Fahrzeug mit Serienrädern vorne 9J x 20, ET51 und hinten 11,5J x 20, ET56
II. Beschreibung des Teils
Art: Sonderrad
Typ: OZ Racing Ultraleggera HLT CL (CENTER LOCK)
Ausführungen: 01771001 / 01822004
Aus- Rad- Kennzeichnung Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll Gültig ab
führung größe Rad / Zentrierung Lochkreis- press- last umfa Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) ng datum
Mittenloch-ø (mm) (mm)
(mm)
01771001 9Jx20 H2 01771001/ Porsche 55 430 2075 04/2014
ohne Ring Center Lock /
84,0
01822004 12Jx20 01822004/ Porsche 47 633 2111 04/2014
H2 ohne Ring Center Lock /
84,0
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen: O.Z.
Radtyp und Ausführung: 01771001 / 01822004
Radgröße: 9J x 20 H2 / 12J x 20 H2
Einpreßtiefe: 55 / 47
Herkunftsmerkmal: Made in Italy
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Art/Ort der Kennzeichnung: auf Felgenhorn der Innenschüssel eingefräst.
Technische Daten / Beschreibung: Einteiliges geschmiedetes Leichtmetallrad
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Befestigung: Zentralverschluss
Anzugsmoment: 600Nm (1. Stufe : 600Nm,
2: Stufe 90° lösen, 3. Stufe: 600 Nm)
Achtung: Auf Sicherung der Zentralschraube achten!
Anweisung „RL 440519 Rad mit Zentralverschraubung
aus- und einbauen“ des Fahrzeugherstellers beachten.
(Der Verriegelungsbolzen der Zentralschraube muss sich
in vorderer Position befinden. Dann ist die
Zentralschraube gesichert)
Foto des Rades (beispielhaft):
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Anbau: Der Anbau der Rad / Reifenkombinationen auf die
Fahrzeuge des Verwendungsbereiches erfolgt gemäß der
Tabelle
Typ EG-BE-Nr. Ausführung gem. EG-BE Handels-
bezeichnung
991 e13*2007/46*1188*.. Nur Varianten und Versionen mit einer 911 Turbo,
Fahrzeugbreite von 1880 / 1908 mm 911 Turbo S
Vorderachse Hinterachse Fahrzeugbezogene Auflagen:
245/35 ZR20 305/30 ZR20 - Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination
a. 9J x 20 a. 12J x 20 an Achse 2 ist durch Anbau von 15 mm auftragenden und
dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen oder
durch Aufweiten des Radhauses im Bereich von 30 Grad
nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten
Mittelachse des Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der
Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
- Für eine ausreichende Freigängigkeit der Räder an Achse 2
sind die Radhäuser innen und im Radlaufbereich
nachzuarbeiten (Radläufe nachbördeln / Aufweiten und
Kunststoffteile in den Radhäusern anpassen).
- Für diese Rad / Reifenkombination ist eine Freigabe des
Reifenherstellers bzgl. der Montierbarkeit und
Höchstgeschwindigkeit vorzulegen (Bereifung 305/30 ZR20
auf Felge 12Jx20)
- Es wird empfohlen folgende, serienmäßige Reifenfabrikate
zu verwenden:
- Pirelli P-Zero (Spez.: N0)
- Pirelli P-Zero (Spez.: N1)
- Dunlop Sport Maxx Race (Spez.: N0)
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III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgende
Einschränkungen:
- Weitere Änderungen die mit der hier beschriebenen Änderung in Zusammenhang stehen
erfordern eine gesonderte Begutachtung gem. §19(2) StVZO.
IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller:
- Dieses Teilegutachten ist mit dem Sonderrad mitzuliefern. Mit der Beigabe bescheinigt der
Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter:
- Die unter Punkt 0 auf Seite 1 und 2 dieses Teilegutachtens aufgeführten Auflagen und
Hinweise sind zu beachten.
Auflagen und Hinweise für den Einbaubetrieb:
- Die Angaben der Anbauanleitung sind genau zu beachten.
Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme:
- Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den
Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
- Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs von über 300 km/h und
nicht originalem Reifenfabrikat und –typ ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den
Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. (Bei Verwendung von
serienmäßigen Reifentypen / Spezifikationen kann dieser Punkt entfallen)
- Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell
aufgeführten, erforderlichen Umrüstmaßnahmen dem Serienstand entsprechen. Die
Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist anhand eines gültigen Prüfzeugnisses
nachzuweisen.
- Es sind nur schlauchlose Reifen und gerade Ventile mit Metallfuß entsprechend ETRTO
oder Tire and Rim zulässig. Diese dürfen nicht über die Felgenkontur hinausragen.
- Es wird empfohlen, nur gleiche Reifentypen und -profile an den Achsen 1 und 2 zu
verwenden.
- Die Montage und Demontage der Reifen darf nur von der Radinnenseite erfolgen.
- Zur Befestigung der Sonderrader dürfen nur die beschriebenen Radbefestigungsteile
verwendet werden.
- Die Bezieher der Sonderrader sind darauf hinzuweisen, dass der vom Fahrzeughersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
- Wird·das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werde. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
- Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden
können.
- Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der
Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
- Die fahrzeugbezogenen Auflagen (siehe Tabellen) sind zu beachten.
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- Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der
zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren
durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird
vorgeschlagen:
Feld Eintragung
22 Zu 15.1/15.2: Auch Genehm. vo. 245/35 ZR20 … a. OZ Racing LM-Rad:
9Jx20H2, ET55 , Typ: 01771001 u. h. 305/30 ZR20 … a. OZ Racing LM-
Rad: 12Jx20H2, ET47, Typ: 01822004; dab. keine Verwend. v.
Schneeketten zul.*
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die unter Punkt II beschriebene Änderung wurden entsprechend dem VdTÜV Merkblatt Nr.
751 „Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“; Stand 08/2008 geprüft. (Kriterien des Fahrkomforts
lagen der Beurteilung nicht zugrunde.)
Die Dauerfestigkeit der oben beschriebenen Räder entsprechend den „Richtlinien für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 ist durch
Gutachten über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern Nr.: 14-0613-A00-V02 / 14-0614-A00-
V03 des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim)
nachgewiesen
VI. Anlagen:
Keine:
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VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Auflagen und Hinweise insoweit den Vorschriften der
StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber der
Teilegutachtens) hat den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 und darf nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und
weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei Änderungen des Teils oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der
Umrüstung beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Prüflaboratorium
KBA P 00084-10
SGS-TÜV Saar GmbH
benannt vom Kraftfahrt-Bundesamt
Bundesrepublik Deutschland
Verantwortlicher Sachverständiger Konformitätscheck durch
Martin Kühnlein Yalcin Calik
München, 11.04.2017
Dieses Teilegutachten darf nur vom Auftraggeber und nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben
werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung des Teilegutachtens ist nur nach schriftlicher
Genehmigung des Prüflaboratoriums zulässig.