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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47442 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55104708 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP3-6516
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP3
                             Typ                               RP3-6516
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             W1           RP3-6516 W1/N22 Ø72,6xØ65,1           5/108/65,1         50        780    2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        47442
§ 22 47442, Erweiterung 09




                             Herstellerzeichen                 PLATIN GERMANY
                             Radtyp und Ausführung             RP3-6516 (s.o.)
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30
                             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               Opel
                                                               Peugeot
                                                               Volvo

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47442 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55104708 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP3-6516
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citr. C4 Picasso/       68-122         205/60R16   A90                                   A14 A19 A58
                             Spacetourer             68-122         215/55R16   A12                                   A60 B03 S03
                             3                       68-122         225/55R16   A01 A12 K5a
                             e2*2007/46*0356*..
                             Citroen Berlingo (IV)   96             205/55R16   A90 T91 T94                           A14 A19 A58
                             E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                           KOV Pe9 X15
                             e2*2007/46*0624*..                                                                       S02
                             Citroen Berlingo (IV)   96             205/55R16   A90 T91 T94                           A14 A19 A58
                             E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                           KOV Pe9 X15
                             e2*2007/46*0625*..                                                                       S02
                             Opel Combo-E            96             205/55R16   A90 T91 T94                           A14 A19 A58
                             E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                           KOV Pe9 X15
                             e2*2007/46*0623*..                                                                       S02
                             Opel Combo-E Life       96             205/55R16   A90 T91 T94                           A14 A19 A58
                             E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                           KOV Pe9 X15
                             e2*2007/46*0622*..                                                                       S02
§ 22 47442, Erweiterung 09




                             Peugeot Partner (IV)    96             205/55R16   A90 T91 T94                           A14 A19 A58
                             E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                           KOV Pe9 X15
                             e2*2007/46*0625*..                                                                       S02
                             Volvo S60, -/BiFuel     85-191         205/55R16                                         A14 A19 A30
                             R, H                    85-191         205/55R16   M+S                                   B02 B03 S01
                             e9*98/14, 2001/116*     85-191         215/55R16   A01 LV2
                             0036,0044*..
                             Volvo S80, -/BiFuel     96-125         205/60R16   A13 R37                               A14 A19 B02
                             T, K                    96-166         215/55R16   A13                                   B03 NBF S01
                             e9*96/79,98/14,         96-200         215/55R16   A13 M+S
                             2001/116*               96-200         225/55R16   A12
                             0028,0043*..
                             Volvo V70, -/BiFuel     85-191         205/55R16   T88 T89 T91                           A14 A19 A30
                             S, J                    85-191         205/55R16   M+S T88 T89 T91                       B02 B03 X7V
                             e4*98/14,2001/116*      85-191         215/55R16   A01 LV2                               S01
                             0040,0061*..
                             Volvo XC70; V70 XC      120-154        205/55R16   A13 M+S R09 T90 T91                   A14 A19 B02
                             S                       120-154        215/65R16   A63                                   B03 KMV S01
                             e4*98/14*0040*..,
                             e4*2001/116*0040*..
                             - XC (Cross Country)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47442 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55104708 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP3-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 47442, Erweiterung 09




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47442 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55104708 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP3-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§ 22 47442, Erweiterung 09




                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
                             235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
                             9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.

                             Pe9    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
                             1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47442 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55104708 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP3-6516
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 47442, Erweiterung 09




                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47442 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55104708 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP3-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juni 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2008.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 47442, Erweiterung 09




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. Juni 2019




                             Tufan                                                                00323608.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim