GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Interpneu Handelsgesellschaft mbH An der Roßweid 23-25 76229 Karlsruhe 49020141109 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RP24 Typ RP24-8019 Radgröße 8JX19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) MB RP24-8019 MB / ohne Ring 5/112/66,5 52 890 2400 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54617 Herstellerzeichen PLATIN Radtyp und Ausführung RP24-8019 (s.o.) Radgröße 8JX19H2 §22 54617*00 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28,3 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 33 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28,3 S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 180 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. A-Klasse 66, 80 215/35R19 T85 Y18 A12 A14 A16 176, 245G 66-160 225/35R19 T88 A18 A57 Flh e1*2007/46*0928*..; 75,90,115 215/35R19 NoD T85 S03 e1*2001/116* 0470*04-.. C-Klasse 115-225 225/35R19 Cpe T88 A12 A14 A16 204 88-215 225/35R19 Lim T88 A18 S03 e1*2001/116*0431*.. 88-225 235/35R19 A01 Cpe G01 Lim T87 T91 - Limousine/Coupe - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) C-Klasse T-Modell 88-225 235/35R19 G01 T91 A01 A12 A14 204K A16 A18 Car e1*2001/116*0457*.. S03 - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) EQA-Klasse 80-139 225/50R19 M+S A12 A14 A16 F2B 80-139 235/50R19 A18 A57 S01 §22 54617*00 e1*2007/46*1909*09-.. 80-139 245/45R19 - Elektro 80-139 255/45R19 95 225/50R19 EQB-Klasse 95-139 225/50R19 M+S T00 A12 A14 A16 F2B 95-139 235/50R19 A18 A57 S01 e1*2007/46*1909*12-.. 95-139 245/45R19 T02 T98 - Elektro 95-139 255/45R19 eVito/ eVito Tourer 70 (85) 245/40R19 T01 A12 A14 A16 639/2, 639/4 HL A18 A58 AFa e1*2007/46*0457*20-.. 70 (85) 245/45R19 A01 G01 T02 Rm1 S04 e1*2007/46*0458*15-.. - 225er-Serienbereif. - Elektro GLA-Klasse 85-165 225/50R19 R37 A12 A14 A16 F2B 85-165 225/50R19 M+S A18 A57 NoE e1*2007/46*1909*.. 85-165 235/50R19 NoP S03 85-165 245/45R19 85-165 255/45R19 GLB-Klasse 85-165 225/50R19 R37 A12 A14 A16 F2B 85-165 225/50R19 M+S A18 A57 NoE e1*2007/46*1909*.. 85-165 235/50R19 NoP S03 85-165 245/45R19 85-165 255/45R19 GLE-Klasse 150-190 235/55R19 A10 R37 T01 T05 A14 A16 A18 166 150-190 245/50R19 A10 R37 T01 T05 A56 B03 MHy e1*2007/46* 150-335 255/50R19 A10 NBF S02 0598*16-... 150-335 265/50R19 A31 (FIN: WDC1660...) GL-Klasse 155,165 265/55R19 A10 M+S 180 A14 A16 A18 164 G 155,165 275/50R19 A12 R37 182 B03 X77 S02 e1*2001/116*0340*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. M-Klasse 140-285 255/50R19 A10 A14 A16 A18 164 F38 S02 e1*2001/116*0315*.. - mit Luftfederung M-Klasse 140-285 255/50R19 A10 A14 A16 A18 164 F39 S02 e1*2001/116*0315*.. - ohne Luftfederung M-Klasse 150-190 235/55R19 A10 A84 R37 T01 T05 A14 A16 A18 166 150-190 245/50R19 A10 A84 R37 T01 T05 A56 B03 NBF e1*2007/46* 150-320 255/50R19 A32 A84 S02 0598*00-15 150-320 265/50R19 A12 R-Klasse 140-225 255/45R19 A10 R37 T00 T04 A14 A16 A18 251 140-285 255/50R19 A01 A12 K1c K2b S02 e1*2001/116*0341*.. Vito/Viano (II) 65-190 245/40R19 T98 A12 A14 A16 639, -/2, -/4, -/5 65-190 245/45R19 A01 G03 T02 A18 A57 S04 e9*2001/116*0048*.., 65-190 245/45R19 R09 T02 T98 e1*2007/46* §22 54617*00 0457*00-08, 0458*00-07, 0459*00-05, L275, L720 - incl. MJ 2011 V-Klasse/Vito (III) 100-176 235/45R19 A01 G90 G94 T99 A12 A14 A16 639/2, 639/4 100-176 235/45R19 R91 T99 X72 A18 A58 AHa e1*2007/46*0457*09-.. 100-176 245/40R19 T98 NoE S04 e1*2007/46*0458*08-.. 100-176 245/45R19 A01 G90 T02 T98 (Baureihe 447) 100-176 245/45R19 R09 T02 T98 - nur Heckantrieb - incl. Marco Polo, Mixto,.. V-Klasse/Vito (III) 65-100 235/45R19 A01 G90 T99 A12 A14 A16 639/2, 639/4 65-100 235/45R19 R91 T99 A18 A58 AFa e1*2007/46*0457*09-.. 65-100 245/40R19 T98 NoE S04 e1*2007/46*0458*08-.. 65-100 245/45R19 A01 G90 T02 T98 (Baureihe 447) 65-100 245/45R19 R09 T02 T98 - nur Frontantrieb V-Klasse/Vito 4matic 100-176 235/45R19 A01 G90 G94 T99 A12 A14 A16 (III) 100-176 235/45R19 R91 T99 X72 A18 A56 NoE 639/2, 639/5 100-176 245/40R19 T98 S04 e1*2007/46*0457*09-.. 100-176 245/45R19 A01 G90 T02 T98 e1*2007/46*0459*06-.. 100-176 245/45R19 R09 T02 T98 (Baureihe 447) - nur Allradantrieb - incl. Marco Polo, Mixto,.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 4 von 9 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% §22 54617*00 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 180 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 5 von 9 182 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. §22 54617*00 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). AFa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 6 von 9 Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des §22 54617*00 Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G90 Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G94 Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 7 von 9 M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R91 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). §22 54617*00 Rm1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55R17 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 8 von 9 T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten §22 54617*00 Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X72 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17, 235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. Y18 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2023 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54617 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55003523 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ RP24-8019 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2022. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. August 2023 §22 54617*00 Tufan 00414649.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim