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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN1
             Typ                               TN1-6516
             Radgröße                          6.5JX16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             MB           TN1-6516 MB / ohne Ring               5/112/66,6         46        650    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52754
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN1-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5JX16H2
§ 22 52754




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  24
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28,3
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      130                  28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz
                                               Ssangyong

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 9

             Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             A-Klasse                  103             195/50R16   K1c K2b K46 K56 M+S            A01 A12 A14
             168                       44-103          205/45R16   K1c K2b K46 K56                A16 A22 A60
             e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K1a K46 R37                    DBA S01
             nur mit ESP               55-92           195/50R16   K1c K2b K46 K56 R09
             A-Klasse                  60-142          195/55R16   A33                            A14 A16 A22
             169                       60-142          205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42            S02
             e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
             A-Klasse                  66-135          205/55R16   A90                            A14 A16 A22
             176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                            A57 Flh V00
             e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    V16 S02
             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
             0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                                       66-90           205/50R16   A90 R37 T87 T91
             A-Klasse                  110             205/60R16   A94                            A14 A16 A22
             F2A                       110             215/55R16   A12                            A58 F24 Lim
             e1*2007/46*1829*..        110             225/55R16   A12                            NoP V00 V16
                                                                                                  Y85 Z16 S02
             A-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A16 A22
§ 22 52754




             F2A                       70-120          215/55R16   A12                            A58 F23 Lim
             e1*2007/46*1829*..        70-120          225/55R16   A12                            NoP V16 Y85
                                                                                                  Z16 S02
             B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                        A14 A16 A22
             245                       70,85           195/60R16   A11 R37                        V16 S02
             e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                                       70-142          195/55R16   A11 M+S
                                       70-142          205/50R16   A33 M+S
                                       70-142          205/55R16   A33
                                       70-142          215/50R16   A12
                                       70-142          225/50R16   A01 A12 K42
             B-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                            A14 A16 A22
             246, 245G                 66-135          215/55R16   A12                            A57 NoE V00
             e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    V16 S02
             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
             0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
             - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
             B-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A16 A22
             F2B                       70-120          215/55R16   A12                            A58 F24 NoP
             e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A12                            V16 Z16 S02
             B-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A16 A22
             F2B                       70-120          215/55R16   A12                            A58 F23 NoP
             e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A01 A12 K4i K6f                V16 Z16 S02
             B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A31                            A14 A16 A22
             245G                      65 (132)        215/55R16   A90                            A58 Flh KMV
             e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12                            S02
             (28kWh-Batterie)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C-Klasse                88,100,115    195/60R16    A10                                   A14 A16 A22
             204                     88,100,115    205/55R16    A10                                   A58 B03 Cpe
             e1*2001/116*0431*..     88,100,115    225/50R16    A12                                   DA2 Lim V16
             - Limousine/Coupe                                                                        X78 S02
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             CLA-Klasse              80, 90        195/55R16    A33 R37 T87 T91                       A14 A16 A22
             117, 245G               80, 90        195/60R16    A33 R37                               A57 Lim V00
             e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16    A90 R37 T87 T91                       V16 S02
             e1*2001/116*            80-135        205/55R16    A90
             0470*04-..              80-135        215/55R16    A12
                                     80-135        225/50R16    A01 A12 K2b
             CLA-Klasse              85-120        205/60R16    A90                                   A14 A16 A22
             F2CLA                   85-120        215/60R16    A12                                   A58 Lim NoP
             e1*2007/46*1912*..      85-120        225/55R16    A12                                   V16 Z16 S02
             CLA-Klasse Shooting     80-135        205/55R16    A90                                   A14 A16 A22
             Brake                   80-135        215/55R16    A12                                   A57 Car V00
             245G                    80-135        225/50R16    A01 A12 K2b                           V16 S02
             e1*2001/116*
             0470*12-..
§ 22 52754




             CLA-Klasse Shooting     85-120        205/60R16    A90                                   A14 A16 A22
             Brake                   85-120        215/60R16    A12                                   A57 Car NoP
             F2CLA                   85-120        225/55R16    A12                                   V00 V16 Z16
             e1*2007/46*1912*..                                                                       S02
             SsangYong Tivoli        84-95         205/55R16    A31                                   A14 A16 A22
             2WD                     84-95         205/60R16    A31                                   A58 F23 S03
             XK,XKG
             e9*2007/46*6294*..;
             e50*2007/46*0198*..
             SsangYong Tivoli        84-95         205/55R16    A31                                   A14 A16 A22
             4WD                     84-95         205/60R16    A31                                   A56 F24 S03
             XK                      84-95         215/55R16    A91
             e9*2007/46*6294*..      84-95         225/50R16    A12
                                     84-95         225/55R16    A12


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 9

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 52754




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 9

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

             A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
             bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
             Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
             E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
             Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
             Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§ 22 52754




             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.




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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 9

             DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
             Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

             DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
             unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
             steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
             Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
             entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
             erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
             informieren.

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
§ 22 52754




             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 52754




             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 52754




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Mai 2020
§ 22 52754




             Tufan                                                                00342806.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim