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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          23-0361-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0182005

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          TN1                           TN1
Typ                             TN1-8020                      TN1-9020
Radgröße                        8JX20H2                       9JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
MB          TN1-8020 MB / Ø66,45-Ø57,1      5/112/57,1             35           920   2400
5E          TN1-8020 5E / Ø72,6-Ø57,1
MB          TN1-9020 MB / Ø66456-Ø57,1      5/112/57,1             35           920   2400
5E          TN1-9020 5E / Ø72,6-Ø57,1

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON                       TOMASON
Radtyp und Ausführung           TN1-8020 (s.o.)               TN1-9020 (s.o.)
Radgröße                        8JX20H2                       9JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZTH                          LZTH
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 28,3

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-034323-A00-V01 und 55-034523-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0361-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8                 154-257      245/35R20      R02 T91 T95                     A12 A14 A16
4E                      154-257      245/35R20      K2b R03 T91 T95                 A18 B03 Lim
e1*2001/116*0198*..,    154-257      245/40R20      G01 R02 T95 T99                 NBF V20
e1*2001/116*0246*..     154-257      245/40R20      R02 T95 T99 X72                 S01
                        154-257      245/40R20      G01 K2b R03 T95 T99
                        154-257      245/40R20      K2b R03 T95 T99 X72
                        154-257      275/30R20      K2b R03
Audi Q4 e-tron -        70, 77       235/50R20      A12 K1a R02                     A14 A16 A18
/Sportback              70, 77       245/45R20      A12 R02                         A57 B54 V20
FZ                      70, 77       255/45R20      A12 K1a R02                     S01
e1*2018/858*00006*..    70, 77       255/45R20      A91 R03
- max. Leistung: 125-   70, 77       275/40R20      A12 K2a K2b R03
220 kW
- Elektro
Skoda Enyaq 50 / 60   70             235/50R20      A12 R02                         A14 A16 A18
NY                    70             245/45R20      A12 R02                         A58 B54 Car
e8*2007/46*0416*..    70             245/45R20      A32 R03                         V20 S01
- max.Leistung: 109kW 70             255/45R20      A12 R02
/ 132kW               70             255/45R20      A12 K2b R03
- Elektro             70             275/40R20      A12 K2b R03
Skoda Enyaq 80 / 80X 70, 77          235/50R20      R02                             A12 A14 A16
NY                    70, 77         245/45R20      R02                             A18 A57 B54
e8*2007/46*0416*..    70, 77         255/45R20      R02                             Car V20 S01
- max.Leistung: 150kW 70, 77         255/45R20      K2b R03
/ 195kW               70, 77         275/40R20      K2b R03
- Elektro
Skoda Enyaq RS        77             235/50R20      R02                             A12 A14 A16
Coupé                 77             245/45R20      R02                             A18 A56 B54
NY                    77             255/45R20      R02                             V20 S01
e8*2007/46*0416*..    77             255/45R20      K2b R03
- max.Leistung:220kW 77              275/40R20      K2b R03
- Elektro
VW ID.4 Pro / GTX     70, 77         235/50R20      K1a K1b R02                     A12 A14 A16
E2                    70, 77         245/45R20      R02                             A18 A57 B54
e1*2018/858*00004*.. 70, 77          255/45R20      K1a K1b R02                     Car V20 S01
- max. Leistung: 128- 70, 77         255/45R20      K2b R03
220 kW                70, 77         275/40R20      K2c R03
- Elektro
VW ID.4 Pure          70             235/50R20      K1a K1b R02                     A12 A14 A16
E2                    70             245/45R20      R02                             A18 A58 B54
e1*2018/858*00004*.. 70              245/45R20      R03                             Car V20 S01
- max. Leistung:      70             255/45R20      K1a K1b R02
109kW / 125 kW        70             255/45R20      K2b R03
- Elektro             70             275/40R20      K2c R03
VW ID.5 Pro / GTX     70, 77         235/50R20      K1a K1b R02                     A12 A14 A16
E2                    70, 77         245/45R20      R02                             A18 A57 B54
e1*2018/858*00004*.. 70, 77          255/45R20      K1a K1b R02                     V20 S01
- max. Leistung: 128- 70, 77         255/45R20      K2b R03
220 kW                70, 77         275/40R20      K2c R03
- Elektro

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0361-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0361-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Nummer                          23-0361-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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Nummer                         23-0361-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20             255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20             265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20             275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20             285/40R20
Nr. 14   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20             295/40R20
Nr. 18   265/50R20             295/45R20
Nr. 19   275/35R20             305/30R20
Nr. 20   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20             305/40R20
Nr. 22   285/35R20             335/30R20
Nr. 23   285/40R20             325/35R20
Nr. 24   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X72    Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17,
235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTÜV Rheinland
Malaysia Shah Alam ab Juni 2023 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2023 in
Lambsheim statt.




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Nummer                         23-0361-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. August 2023




Tufan                                                                        00414303.DOC




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