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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0362-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QM-Nr. 49 02 0182005

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         TN1                           TN1
Typ                            TN1-8020                      TN1-9020
Radgröße                       8JX20H2                       9JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
MB          TN1-8020 MB / Ø66,45-Ø57,1      5/112/57,1            35           920   2400
5E          TN1-8020 5E / Ø72,6-Ø57,1
MB          TN1-9020 MB / Ø645,6-Ø57,1      5/112/57,1            45           920   2400
5E          TN1-9020 5E / Ø72,6-Ø57,1

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              TOMASON                       TOMASON
Radtyp und Ausführung          TN1-8020 (s.o.)               TN1-9020 (s.o.)
Radgröße                       8JX20H2                       9JX20H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen           LZTH                          LZTH
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5           Kegel 60°       120                 28,3
S02     Schraube M14x1,5 2-teilig Kegel 60°        160                 34

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-034323-A00-V01 und 55-034523-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           23-0362-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q4 e-tron -        70, 77         235/50R20      A12 K1a R02                     A14 A16 A18
/Sportback              70, 77         245/45R20      A12 R02                         A57 B54 V20
FZ                      70, 77         255/45R20      A32 R03                         S01
e1*2018/858*00006*..    70, 77         275/40R20      A12 R03
- max. Leistung: 125-
220 kW
- Elektro
Skoda Enyaq 50 / 60     70             235/50R20      A12 R02                         A14 A16 A18
NY                      70             245/45R20      A12 R02                         A58 B54 Car
e8*2007/46*0416*..      70             255/45R20      A32 R03                         V20 S01
- max.Leistung: 109kW   70             275/40R20      A12 R03
/ 132kW
- Elektro
Skoda Enyaq 80 / 80X    70, 77         235/50R20      A12 R02                         A14 A16 A18
NY                      70, 77         245/45R20      A12 R02                         A57 B54 Car
e8*2007/46*0416*..      70, 77         255/45R20      A32 R03                         V20 S01
- max.Leistung: 150kW   70, 77         275/40R20      A12 R03
/ 195kW
- Elektro
Skoda Enyaq RS          77             235/50R20      A12 R02                         A14 A16 A18
Coupé                   77             245/45R20      A12 R02                         A56 B54 V20
NY                      77             255/45R20      A32 R03                         S01
e8*2007/46*0416*..      77             275/40R20      A12 R03
- max.Leistung:220kW
- Elektro
VW ID.BUZZ Cargo        70 (150)       235/50R20      A12 R02                         A07 A14 A16
EBN                     70 (150)       245/45R20      A12 R02                         A18 A58 B54
e1*2018/858*00165*..    70 (150)       255/45R20      A32 R03 T05                     V20 Vn2 S02
- Elektro               70 (150)       265/45R20      A32 R03
                        70 (150)       275/40R20      A12 R03
VW ID.BUZZ Pro          70 (150)       235/50R20      A12 R02                         A07 A14 A16
EB                      70 (150)       245/45R20      A12 R02                         A18 A58 B54
e1*2018/858*00164*..    70 (150)       255/45R20      A32 R03 T01 T05                 V20 Vn2 S02
- Elektro               70 (150)       265/45R20      A32 R03
                        70 (150)       275/40R20      A12 R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0362-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                                Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                               V     W       Y
210 km/h                                                       100% 100% 100%
220 km/h                                                       97%   100% 100%
230 km/h                                                       94%   100% 100%
240 km/h                                                       91%   100% 100%
250 km/h                                                       -     95%     100%
260 km/h                                                       -     90%     100%
270 km/h                                                       -     85%     100%
280 km/h                                                       -     -       95%
290 km/h                                                       -     -       90%
300 km/h                                                       -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0362-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0362-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20             255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20             265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20             275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20             285/40R20
Nr. 14   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20             295/40R20
Nr. 18   265/50R20             295/45R20
Nr. 19   275/35R20             305/30R20
Nr. 20   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20             305/40R20
Nr. 22   285/35R20             335/30R20
Nr. 23   285/40R20             325/35R20
Nr. 24   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTÜV Rheinland
Malaysia Shah Alam ab Juni 2023 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2023 in
Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0362-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. August 2023




Tufan                                                                        00414304.DOC




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