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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54360 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AC-521
Typ                               AC-521 2080
Radgröße                          8JX20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
6A9A         AC-521 2080 6A9A / Ø73.1-Ø64.1        5/114,3/64,1       45        825    2280

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54360
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             AC-521 2080 ... (s.o.)
Radgröße                          8JX20H2
Einpresstiefe                     ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54360 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VII)     103-140        235/30R20   G01 K1c K2b K45 K46 K56 R70 T88    A01 A12 A14
CL7, CL9, CN1                                                                        A18 S01
e6*2001/116*0091,
0092, 0096*..
Honda Accord (VII)     103-140        235/30R20   G01 K1c K2c K42 K45 K46 R70 T88    A01 A12 A14
Tourer                                                                               A18 Car S01
CM1,CM2,CN2
e6*2001/116*0093,
0094,0097*..
Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   K1c K2b T90                        A01 A12 A14
CU1,CU3                115            235/30R20   K1c K2b R70 T88                    A18 Lim S01
e6*2001/116*
0113, 0115*..
Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   K1c K2b R70 T88                    A01 A12 A14
CU2                    148            245/30R20   K1c K2b                            A18 Lim S01
e6*2001/116*0114*..
Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   K1c K2b T90                        A01 A12 A14
Tourer                 115            235/30R20   K1c K2b R70 T88                    A18 Car S01
CW1, CW3
e6*2001/116*
0120,0122*..
Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   K1c K2b R70 T88                    A01 A12 A14
Tourer                 148            245/30R20   K1c K2b                            A18 Car S01
CW2
e6*2001/116*0121*..
Honda Civic (IX)       73, 104        225/30R20   K5v T85                            A01 A12 A14
FK1, FK2                                                                             A18 Flh S01
e11*2001/116*
0255*07-..,
0256*07-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (VIII)     61-103         225/30R20   T85                                A12 A14 A18
FK1, FK2, FK3          61-103         235/30R20   A01 G01 K1a K1b K41 K42 R70 T88    Flh S01
e11*2001/116*
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic (VIII)     73-148         225/30R20   K42 T85                            A01 A12 A14
Type S/R               73-148         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K42 K44 K56 R70    A18 Flh S01
FN1, FN2, FN3, FN4                                T88
e11*2001/116*
0297,0306,0298,
0334*..
Honda Civic (X) 5-     88-134         225/30R20                                      A12 A14 A18
Türer                  88-134         235/30R20   R70                                Y85 S01
FC, FK
e11*2007/46*3633*..;
e6*2007/46*0256*..




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (X)        88-134         225/30R20                                          A12 A14 A18
Limousine                                                                                Lim S01
FC, FK
e11*2007/46*3633*..;
e6*2007/46*0256*..
Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20                                          A12 A14 A18
RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20                                          S01
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20                                          A12 A14 A18
RE5, RE6               88-114         245/45R20                                          A57 S01
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)        88-118         245/40R20                                          A12 A14 A18
RE5, RE6               88-118         245/45R20                                          A57 S01
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda CR-V (V)         107-142        235/45R20                                          A12 A14 A18
RW                     107-142        235/50R20                                          A57 MHy S01
e6*2007/46*0265*..     107-142        245/45R20
                       107-142        255/45R20
Honda HR-V (II)        88, 96         225/35R20    K1c K2b                               A01 A12 A14
RU                     88, 96         235/35R20    K1c K2b                               A18 A58 X95
e6*2007/46*0158*..     88, 96         245/30R20    K1c K2b                               S01
Honda HR-V (II)        96, 134        225/35R20                                          A12 A14 A18
RU                     96, 134        235/35R20    A01 K1c K2b K8a                       A58 X86 S01
e6*2007/46*0158*..
Honda HR-V (III)       79             225/35R20                                          A12 A14 A18
RV                     79             225/40R20    A01 K3s                               A58 S01
e6*2018/858*00063*..   79             235/35R20    A01 K3s
                       79             245/35R20    A01 K1a K1b K3s


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54360 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                      Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 5 von 7

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54360 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 6 von 7

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54360 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Januar 2023




Schmidt                                                                       00402240.DOC




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