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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54827 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                           Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                  An der Roßweid 23-25
                                  76229 Karlsruhe
                                  49 02 0212209

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RP25
Typ                               RP25-6516
Radgröße                          6.5JX16 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
FO           RP25-6516 FO / ohne Ring                4/108/63,4         37,5        650    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54827
Herstellerzeichen                 PLATIN
Radtyp und Ausführung             RP25-6516 (s.o.)
Radgröße                          6.5JX16 H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                      -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                      -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX            55-103         185/55R16                                     A12 A14 A16
JK8                   55-103         195/50R16                                     A21 A58 S01
e9*2007/46*0092*00-   55-103         195/55R16
17                    55-103         205/50R16
Ford EcoSport         66-103         195/60R16                                     A12 A14 A16
JK8                   66-103         205/55R16                                     A21 A58 B02
e9*2007/46*0092*00-   66-103         205/60R16                                     V16 S01
17                    66-103         215/55R16
                      66-103         225/50R16
                      66-103         225/55R16
Ford EcoSport         73-103         205/55R16    A91                              A14 A16 A21
JK8                   73-103         205/60R16    A91                              A58 S01
e9*2007/46*0092*18-.. 73-103         215/55R16    A12
- ab Baujahr 2018     73-103         225/50R16    A12
                      73-103         225/55R16    A01 A12 K9v
Ford Fiesta (VI)      43-74          195/40R16    K1a K1b K2b R37 T76 T80          A01 A12 A14
JH1, JD3              43-74          195/45R16    K1a K1b K2b                      A16 A21 Flh
e1*98/14*0191*..,     43-74          205/45R16    K1a K1b K2b K46                  S02
e1*2001/116*0210*..
Ford Fiesta (VII)     44-99          195/45R16                                     A12 A14 A16
JA8, JR8              44-99          195/50R16    A01 G01 K1a K2b K41 K45          A21 B02 Flh
e9*2001/116*          44-99          205/45R16    A01 K41 K45                      S02
0069*00-10;
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)     44-103         195/50R16    A01 K1a K2b K41 K45              A12 A14 A16
JA8, JR8              44-147         195/45R16                                     A21 B02 Flh
e9*2001/116*0069*11- 44-147          205/45R16    A01 K41 K45                      S01
.
e9*2007/46*0002*07-..
e13*2007/46*1058*09-
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII)    51-103         195/50R16    K2b                              A01 A12 A14
JHH, JGH              51-103         195/55R16    K2b                              A16 A21 A58
e9*2007/46*3142*..;   51-103         205/50R16    K1a K1b K2b K5a                  Flh KOV S01
e9*2007/46*3159*..    51-103         215/50R16    K1a K1b K2b K5a
Ford Fiesta Active    62-103         195/50R16    M+S                              A12 A14 A16
(VIII)                62-103         195/55R16    M+S                              A21 A58 Flh
JHH                   62-103         205/50R16    M+S                              KMV S01
e9*2007/46*3142*..
Ford Fiesta ST (VIII) 147            195/50R16    M+S                              A12 A14 A16
JHH                   147            195/55R16    M+S                              A21 A58 Flh
e9*2007/46*3142*..    147            205/50R16    M+S                              KOV S01
Ford Fiesta ST 150    110            195/45R16    K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
(VI)                  110            205/45R16    K1a K1b K2b K45 K46              A16 A21 Flh
JD3                                                                                S02
e1*2001/116*0210*..


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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus (I)          55-85         205/50R16     G65 K1c K42                           A01 A12 A14
D . W, D . X            55-96         195/50R16     K1c K42 R37 T84 T88                   A16 A21 B02
e13*97/27*, 98/14*,     55-96         205/45R16     K1c K42 R37 T83 T87                   Car Flh Sth
0037-40, 56-58*..       66-96         205/50R16     K1c K42 R67 X06                       S02
Ford Focus ST 170 (I)   127           195/55R16     K1a K41 K42 M+S                       A01 A12 A14
DA1, DB1, DN1           127           205/55R16     K1c K41 K42 K45 M+S                   A16 A21 B02
e13*98/14*                                                                                B03 Car Flh
0081,0082,0095*..                                                                         S02
Ford Fusion             50-74         195/50R16     K1c K2b R37                           A01 A12 A14
JU2                     50-74         195/55R16     K1c K2b                               A16 A21 S02
e1*98/14*0194*00-25     50-74         205/45R16     K1c K2b
                        50-74         205/50R16     K1c K2b K46
Ford KA+                51-63         185/50R16                                           A12 A14 A16
KAF                     51-63         195/45R16                                           A21 Flh KOV
e13*2007/46*            51-63         205/45R16     A01 K1b K2b K5d                       S01
1637*01-03
Ford Transit/Tourneo    55-74         185/55R16                                           A12 A14 A16
Courier                 55-74         195/50R16                                           A21 S01
JU2, JN8                55-74         195/55R16
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 2 (I)             50-74         195/40R16     K1a K1b K2b T76 T80                   A01 A12 A14
DY                      50-74         195/45R16     K1a K1b K2b                           A16 A21 Flh
e1*2001/116*0212*..     50-74         205/45R16     K1c K2b K46 K56                       S02


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                      Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54827 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 5 von 9

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 7 von 9

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54827 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 8 von 9

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    185/60R16     205/55R16
Nr. 3    195/40R16     215/35R16
Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16     215/45R16
Nr. 6    205/45R16     225/40R16
Nr. 7    205/50R16     225/45R16
Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16     225/55R16
Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16     235/50R16
Nr. 12   225/40R16     245/35R16
Nr. 13   225/50R16     245/45R16
Nr. 14   225/55R16     245/50R16
Nr. 15   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2024 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049923 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ RP25-6516
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. März 2024


Tufan                                                                00424062.DOC




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