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							                                                                                       Anlage 9 - Verwendungsbereich



                                                                                                               TUV
Prüfbericht 366-0039-26-WIRD
zurErteilung der ECE (E1) 124R- 002639
ANLAGE:       9.4                                                        Radtyp: RP27-8018                     AUSTRIA
Hersteller:   Interpneu Handelsgesellschaft mbH                          Stand:    04.02.2026


                                                                                                                      Seite:   1 von 2


                     Fahrzeughersteller             BMW AG




Raddaten:

Radgröße nach Norm                :8JX 18 H2                     EinpreBtiefe (mm)        : 30

Lochkreis (mm)/Lochzahl           :112/5                         Zentrierart              : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung            Ausführungsbezeichnung                              Mitten! [Zentrierring-      zul.          zul.       gültig
                                                                          och     werkstoff           Rad-          |Abroll    jab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung          in mm                       last          umf.       Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                       inkg          Jin mm     [datum
BM                     RP27-8018 BM ET30           ohne                        66,7                          850}     2065|      08/25

Im Fahrzeug vorgeschriebene        Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller                : BMW AG

Befestigungsteile                               : Kegeloundschrauben   M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör                                         : OE-Schraube, Nabenkappe: M548

Anzugsmoment der Befestigungsteile              : 140 Nm

 Verkaufsbezeichnung:           BMW 5ER REIHE
 Fahrzeugtyp        Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
 G5K                e1*2007/46*1750*..     100 -294 1245/45R
                                                          18            12K; 51G                     nicht
                                                                                                     520e/530e/530e
                                                                                                    x Drive;
                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                     74D; 76V; BEN
 G5K                e1*2007/46*1750*..     120 - 135|245/45R18          12K; 51G                     nur 520e/530e/530e
                                                                                                    xDrive;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                     74D; 76V; BEN
 G5L                e1*2007/46*1688*..     100 -390 |245/45R
                                                          18            12K; 51G                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                     74D; 76V; BEN



Auflagen

10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden                  Reifen sind, mit
       Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
       Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
       und im Betrieb nicht zu Uberschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen            Radlast unter Berücksichtigung des
       angegebenen Abrollumfanges.          Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche



                                    Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                    Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0039-26-WIRD
zurErteilung der ECE (E1) 124R- 002639                                                                 TUV
Hersteller:    Interpneu Handelsgesellschaft mbH                      Stand:   04.02.2026


                                                                                                          Seite: 2 von 2
       Tragfähigkeit,   es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.

11H)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet,       soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausführungen      mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

11N)   Die Brems-, Lenkungsaggregate       und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
       berührt werden, dem Serienstand entsprechen.

12K)   Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
       Rad/Reifen-Kombination      freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).

51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis         am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene    Reifenfülldruck ist
                                                             zu beachten.
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften        ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination         ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
       Fahrzeugpapieren     bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller,       s. Auszug aus der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
       Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

711)   Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

714)   Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
       werden.

721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
       außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.

73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74D)   Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet           werden.

76V)   Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
       wird.

BEN) Die Verwendung der Räder istan Fahrzeugausführungen             mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
       (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                  Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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