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							Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                              TUV
ANLAGE: 23                                                            Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                         Stand: 11.02.2026                        L      L

                                                                                                                      Seite: 1 von 4
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                    Fahrzeughersteller            DAIHATSU, LEAPMOTOR




Raddaten:
RadgroBe nach Norm              :8   JX 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)          135
Lochkreis (mm)/Lochzahl         : 114,3/5                     Zentrierart                : Mittenzentrierung
 Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung     Ausflihrungsbezeichnung                                Mittenl [Zentrierring-         zul.          zul.      gultig
                                                                       och         |werkstoff         Rad-          |Abroll   |ab
                     Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                          last          umf.      |Fertig
                     Rad                        Zentrierring                                          inkg          |in mm _ |datum
5F                   RP27-8018 5F ET35/         |72,6x@66,6                 66,6        Kunststoff/          860|      2330| 08/25
                     72,6x066,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach Anbau der
Sonderrader funktionsfahig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
wn 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIHATSU
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr                                     : Zentrierring: @72,6 - @66,6, Nabenkappe: M485


Anzugsmoment der Befestigungsteile          :110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:      DAIHATSU TERIOS
 Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis     KW     Reifen                      Auflagen zu Reifen         |Auflagen
 J2            e13*2001/116*0179*..]63 -77 |235/45R18_94               11A; 24C; 24D              Allradantrieb;
                                           235/50R18_97                11A; 21P; 24C; 24D         [10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18 96                11A; 21P; 24C; 24D         [12A; 51A; 573; 71C;
                                           255/45R18 99                11A; 21P; 24C; 24D         |71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                  74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : LEAPMOTOR

Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr                                     : Zentrierring: @72,6 - @66,6, Nabenkappe: M485


Anzugsmoment der Befestigungsteile - :140 Nm




                                   Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                     TUV
ANLAGE: 23                                                         Radtyp: RP27-8018
                                                                                                     AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                      Stand: 11.02.2026

                                                                                                       Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:          C10
Fahrzeugtyp      |Betriebserlaubnis   KW        Reifen              Auflagen zu Reifen     |Auflagen
B11              e5*2018/858*00324*.. 180       235/55R18 100       11A; 248               Heckantrieb; Elektro;
                                                245/55R18 103       11A; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/50R18 102       11A; 24J; 248          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 765
B11              e5*2018/858*00324*.. |65       235/55R18 100       11A; 248               Heckantrieb; Hybrid;
                                                245/55R18 103       11A; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/50R18 102       11A; 24J; 248          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 765


Auflagen

10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
       Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
       Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
       und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
       angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
       oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Uberwachungs organisation oder
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage Vlilb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veroffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
       Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
       ist, so sind die Angaben über die ReifengroBen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrade; eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigun




                                 Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                   von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                    TUV
ANLAGE: 23                                                         Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                      Stand: 11.02.2026                L   L

                                                                                                        Seite: 3 von 4
21P)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflligel
       Uber die gesamte Radhausausschnittkantenlange ist die Freigéngigkeit der Rad/Reifen-Kombination
       unter Berlicksichtigung der maximal zuldssigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245)   Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
       nach Rustzustand des Fahrzeuges (z.B. Fahrzeugtieferlegung,     Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
       kann es maglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaBes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248)   Die Radabdeckung an Achse    2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
       Je nach Rustzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,     Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
       kann es maglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mdglichen BetriebsmaBes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
240)   Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal moglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D)   Die Radabdeckung an Achse     2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal moglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es méglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
       BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenflilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist zu beachten.
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenflilldruckliberwachungssystem zuléssig.
573)   Die Verwendung unterschiedlicher ReifengroBen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
       Allradantrieb nur zuléssig, wenn deren    Abrollumfange gleich sind.
       Es ist eine Bestatigung des Reifenherstellers über die tatséchlichen Abrollumféange erforderlich, es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzufiihren.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen missen vom gleichen Reifentyp sein.
710)   Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
       werden.
71K)   Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
       werden.
721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
       auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fùr einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.




                                Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                  von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                     TUV
ANLAGE: 23                                                         Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                      Stand: 11.02.2026                 L   L

                                                                                                         Seite: 4 von 4
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
725)   Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
       Metallschraubventile zulassig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig.

74A)   Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
       die GewindegroBe der serienmaBigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74P)   Radausflihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulassig, wenn die im Gutachten beschriebenen
       Zentrierringe verwendet werden.
765)   Die Verwendung dieser RadgréBe ist nicht zuléssig an Fahrzeugausfiihrungen, die serienméBig laut
       COC-Papier (EG-Ubereinstimmungserklarung) als kleinste RadgroBe mit 20-Zoll-Radern ausgerlstet
       sind.




                                 Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                   von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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