Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
TUV
ANLAGE: 23 Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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0]
Fahrzeughersteller DAIHATSU, LEAPMOTOR
Raddaten:
RadgroBe nach Norm :8 JX 18 H2 Einpreßtiefe (mm) 135
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung Ausflihrungsbezeichnung Mittenl [Zentrierring- zul. zul. gultig
och |werkstoff Rad- |Abroll |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. |Fertig
Rad Zentrierring inkg |in mm _ |datum
5F RP27-8018 5F ET35/ |72,6x@66,6 66,6 Kunststoff/ 860| 2330| 08/25
72,6x066,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach Anbau der
Sonderrader funktionsfahig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
wn 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr : Zentrierring: @72,6 - @66,6, Nabenkappe: M485
Anzugsmoment der Befestigungsteile :110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU TERIOS
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis KW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
J2 e13*2001/116*0179*..]63 -77 |235/45R18_94 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
235/50R18_97 11A; 21P; 24C; 24D [10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 21P; 24C; 24D [12A; 51A; 573; 71C;
255/45R18 99 11A; 21P; 24C; 24D |71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LEAPMOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr : Zentrierring: @72,6 - @66,6, Nabenkappe: M485
Anzugsmoment der Befestigungsteile - :140 Nm
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
TUV
ANLAGE: 23 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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Verkaufsbezeichnung: C10
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis KW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
B11 e5*2018/858*00324*.. 180 235/55R18 100 11A; 248 Heckantrieb; Elektro;
245/55R18 103 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
B11 e5*2018/858*00324*.. |65 235/55R18 100 11A; 248 Heckantrieb; Hybrid;
245/55R18 103 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Uberwachungs organisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage Vlilb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veroffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
ist, so sind die Angaben über die ReifengroBen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrade; eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigun
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
TUV
ANLAGE: 23 Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflligel
Uber die gesamte Radhausausschnittkantenlange ist die Freigéngigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berlicksichtigung der maximal zuldssigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rustzustand des Fahrzeuges (z.B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es maglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaBes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rustzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es maglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mdglichen BetriebsmaBes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
240) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal moglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal moglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es méglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenflilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenflilldruckliberwachungssystem zuléssig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher ReifengroBen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zuléssig, wenn deren Abrollumfange gleich sind.
Es ist eine Bestatigung des Reifenherstellers über die tatséchlichen Abrollumféange erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzufiihren.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen missen vom gleichen Reifentyp sein.
710) Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fùr einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
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ANLAGE: 23 Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulassig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig.
74A) Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die GewindegroBe der serienmaBigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausflihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulassig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser RadgréBe ist nicht zuléssig an Fahrzeugausfiihrungen, die serienméBig laut
COC-Papier (EG-Ubereinstimmungserklarung) als kleinste RadgroBe mit 20-Zoll-Radern ausgerlstet
sind.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.