TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 16 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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Fahrzeughersteller SUBARU CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm :8JX18H2 Einpreßtiefe (mm) 135
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung Ausflihrungsbezeichnung Mittenl [Zentrierring- zul. zul. gultig
och |werkstoff Rad- |Abroll |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. |Fertig
Rad Zentrierring inkg |in mm _ |datum
5F RP27-8018 5F ET35 / |@72,6x@56,1 56,1 Kunststoff/ 860| 2330| 08/25
72,6x@56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderràder funktionsfàhig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr : Zentrierring: @72,6 - @56,1, Nabenkappe: M485
Anzugsmoment der Befestigungsteile :120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
S6 e13*2018/858*00766*./100 225/55R18 98 11A; 246 M. zusàtz.
; Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 760
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulàssig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
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Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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11A) Der vorschritsméBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachversténdigen
oder Priifer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veroffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
ist, so sind die Angaben über die ReifengroBen in den Fahrzeugpapieren bei der nachsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthalt.
116) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern miissen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muB eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung
wvorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate \erbaut, soist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigangigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmaBige Ersatzrad verwendet, soll mit maBiger Geschwindigkeit und nicht langer als
erforderlich gefahren werden. Hierbei missen die serienméaBigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausflihrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich groBem Abrollumfang zulassig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht mdglich, es sei denn, dass fiir den hier aufgefiihrten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgefiihrt ist.
Fir diese Umrlistung mit der Einschrankung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgefiihrten Auflagen und Hinweise zu beachten.
246) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen des Kotflligels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rustzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenflilldruckliberwachungssystem zuléssig.
710) Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubwventilen mit Uberwurfmutter von
auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Héchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulàssig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuléssig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefermden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die GewindegroBe der serienmaBigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausfiihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulassig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
760) Die Verwendung d__ieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.