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Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 16                                                            Radtyp: RP27-8018
                                                                                                               AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                         Stand: 11.02.2026

                                                                                                                      Seite: 1 von 3

                    Fahrzeughersteller           SUBARU CORPORATION




Raddaten:
Radgröße nach Norm              :8JX18H2                      Einpreßtiefe (mm)          135
Lochkreis (mm)/Lochzahl         : 114,3/5                     Zentrierart                : Mittenzentrierung
 Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung     Ausflihrungsbezeichnung                                Mittenl [Zentrierring-         zul.          zul.      gultig
                                                                       och         |werkstoff         Rad-          |Abroll   |ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm                          last          umf.      |Fertig
                     Rad                      Zentrierring                                            inkg          |in mm _ |datum
5F                   RP27-8018 5F ET35 /       |@72,6x@56,1                 56,1        Kunststoff/          860|      2330| 08/25
                     72,6x@56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderràder funktionsfàhig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SUBARU CORPORATION

Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr                                     : Zentrierring: @72,6 - @56,1, Nabenkappe: M485


Anzugsmoment der Befestigungsteile          :120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
 Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis     kW           Reifen                Auflagen zu Reifen         |Auflagen
 S6            e13*2018/858*00766*./100          225/55R18 98          11A; 246                   M. zusàtz.

               ;                                                                                  Radabdeckung Achse 2
                                                                                                  (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                  10B;       11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A;       51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721;       725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P;       760


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
      Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
      Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
      und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
      das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
      angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
      Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulàssig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                   Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                    TUV
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                     Stand: 11.02.2026                 L   L

                                                                                                        Seite: 2 von 3
11A)   Der vorschritsméBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachversténdigen
       oder Priifer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation oder
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veroffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
       Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
       ist, so sind die Angaben über die ReifengroBen in den Fahrzeugpapieren bei der nachsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthalt.
116)   Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern miissen,
       sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
       Sonder-Fahrwerksfedern muB eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
       Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung
       wvorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate \erbaut, soist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
       Freigangigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
       wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H)   Wird das serienmaBige Ersatzrad verwendet, soll mit maBiger Geschwindigkeit und nicht langer als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei missen die serienméaBigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausflihrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich groBem Abrollumfang zulassig sind.
12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht mdglich, es sei denn, dass fiir den hier aufgefiihrten
       Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgefiihrt ist.
       Fir diese Umrlistung mit der Einschrankung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgefiihrten Auflagen und Hinweise zu beachten.
246)   Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen des Kotflligels oder durch Anbau von dauerhaft
       befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rustzustand
       des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist zu beachten.
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenflilldruckliberwachungssystem zuléssig.
710)   Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
       werden.
71K)   Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
       werden.
721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubwventilen mit Uberwurfmutter von
       auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
725)   Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Héchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
       Metallschraubventile zulàssig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                  von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                      TUV
ANLAGE: 16                                                          Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                       Stand: 11.02.2026                 L   L

                                                                                                          Seite: 3 von 3
73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuléssig.
74A)   Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefermden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
       die GewindegroBe der serienmaBigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74P)   Radausfiihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulassig, wenn die im Gutachten beschriebenen
       Zentrierringe verwendet werden.
760)   Die Verwendung d__ieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
       COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
       sind.




                                  Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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