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							Gutachten 366-0024-26-WIRD
zurErteilung der TTG 100495
ANLAGE:      1                                                          Radtyp: RP27-8018
                                                                                                               TUV
                                                                                                                AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                           Stand:       11.02.2026


                                                                                                                       Seite:   1 von 3


                    Fahrzeughersteller           RENAULT




Raddaten:

Radgröße nach Norm              :8JX 18 H2                      EinpreBtiefe (mm)          > 45

Lochkreis (mm)/Lochzahl         : 108/5                         Zentrierart                : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                              Mitten! |Zentrierring-        zul.          zul.       gültig
                                                                         och         werkstoff         Rad-          |Abroll    [ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung             in mm                         last          umf.       [Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                            inkg          |inmm      [datum
5C                   RP27-8018 5C ET45 /       |@72,6 - ©60,1                 60,1        Kunststofl          860]      2330]     08/25
                     @72,6x@60,1

Im Fahrzeug vorgeschriebene        Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.



Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT

Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JM

Zubehör                                    : Zentrierring: ©72,6 - @60,1, Nabenkappe: M485



Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J

Zubehör                                    : Zentrierring: ©72,6 - @60,1, Nabenkappe: M485



Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : M

Zubehör                                    : Zentrierring: @72,6 - @60,1, Nabenkappe: M485



Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw . 60 Grad, für
                                            Typ :K;
                                                  J

Zubehör                                    : Zentrierring: ©72,6 - @60,1, Nabenkappe: M485



Anzugsmoment der Befestigungsteile         :100 Nm für Typ :K
                                             110 Nm für Typ : J; M
                                             130 Nm für Typ : JM




                                   Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zurErteilung der TTG 100495
ANLAGE:    1                                                      Radtyp: RP27-8018
                                                                                                   TUV
                                                                                                   AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                     Stand:   11.02.2026


                                                                                                      Seite:   2 von 3
Verkaufsbezeichnung:        RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp    |Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen    |Auflagen
K              e2*98/14*0265*..       85-177    |245/45R18         51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74P


Verkaufsbezeichnung:        RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp    |Betriebserlaubnis     _|kW      Reifen             Auflagen zu Reifen    |Auflagen
M              e2*98/14*0272*..       110       225/40R18 88W                             Kombi (Grandtour);
                                                                                          Cabrio; Stufenheck;
                                                                                         Steilheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74P


Verkaufsbezeichnung:         RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp    |Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen    _|Auflagen
JM             e2*2001/116*0274*..    183-110   |225/40R18 92                             kurzer Radstand;
                                                                                          langer Radstand;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74P


Verkaufsbezeichnung:      RENAULT VELSATIS
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis  _|kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen    _|Auflagen
J              e2*98/14D026%*..,      83-177    |245/45R18         51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0263*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K:
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74P
J              e2*98/14D0263*..,      83-127    |245/45R18         51G                    nur Fz. mit 4-
               e2*98/14*0263*..                                                           Zylindermotor;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74P



Auflagen

10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden       Reifen sind, mit
       Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
       Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
       und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
       angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.

11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
       Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann




                                  Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                 von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zurErteilung der TTG 100495                                                                          TU Y
ANLAGE:     1                                                      Radtyp: RP27-8018
                                                                                                     AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                      Stand:   11.02.2026


                                                                                                       Seite: 3 von 3
       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.

11G)   Die Brems-, Lenkungsaggregate     und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern          müssen,
       sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
       Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
       vorgenommen    und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
       Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
       wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.

11H)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
       Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis     am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist
                                                          zu beachten.
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
       Fahrzeugpapieren   bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
       Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

71C)   Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
       werden.

71K)   Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
       werden.

721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
       außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.

725)   Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
       Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)   Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
       das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
       Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
       Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74D)   Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.

74P)   Radausführungen    mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
       Zentrierringe verwendet werden.




                                Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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