TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 4 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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Fahrzeughersteller VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm :8JX18H2 Einpreßtiefe (mm) :45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung Ausflihrungsbezeichnung Mittenl [Zentrierring- zul. zul. gultig
och |werkstoff Rad- |Abroll |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. |Fertig
Rad Zentrierring inkg |in mm _ |datum
5C RP27-8018 5C ET45 / |@72,6 - @67,1 67,1 Kunststoff/ 860| 2330| 08/25
72,6x367,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderrader funktionsfahig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
wn 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr : Zentrierring: @72,6 - @67,1, Nabenkappe: M485
Anzugsmoment der Befestigungsteile :140 Nm
Verkaufsbezeichnung: VOLVO XC90
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
C e9*2001/116*0046*.. |120 -232|235/60R18 103 11A; 24J; 24M Gelandefahrzeug;
245/50R18 100 11A; 22B; 24J; 24M; |Allradantrieb;
54A 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Hochstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugfiihrer sinnfallig anzugeben
und im Betrieb nicht zu Uberschreiten.Die zuldssige Achslast des Fahrzeuges darf nicht groBer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Beriicksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angefilhrte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfahigkeit, es sind Reifen mit héherem Lastindex zuldssig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen kénnen.
108) Der serienmaBige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
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ANLAGE: 4 Radtyp: RP27-8018
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11A) Der vorschritsmaBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
oder Priifer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veroffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
ist, so sind die Angaben über die ReifengroBen in den Fahrzeugpapieren bei der nachsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthalt.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedem missen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Fùr die
Sonder-Fahrwerksfedern muB eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination durfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung
wvorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate \erbaut, soist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigangigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmé&Bige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht langer als
erforderlich gefahren werden. Hierbei missen die serienmaBigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausfilhrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zuachten, daß
nur Reifen mit gleich groBem Abrollumfang zulassig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht moglich, es sei denn, dass für den hier aufgefiihrten
Fahrzeugtyp eine weitere Umriistmdglichkeit im Gutachten aufgefiihrt ist.
Fir diese Umrlistung mit der Einschrankung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgefiihrten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfligel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlange ist die Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es mòglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist
zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfilldruckiberwachungssystem zuléssig.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der TTG 100495
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Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 DDn
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebrach
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.