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Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 4                                                               Radtyp: RP27-8018
                                                                                                                 AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                           Stand: 11.02.2026

                                                                                                                        Seite: 1 von 3

                    Fahrzeughersteller           VOLVO




Raddaten:
Radgröße nach Norm                :8JX18H2                      Einpreßtiefe (mm)          :45
Lochkreis (mm)/Lochzahl           : 108/5                       Zentrierart                : Mittenzentrierung
 Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung     Ausflihrungsbezeichnung                                  Mittenl [Zentrierring-         zul.          zul.      gultig
                                                                         och         |werkstoff         Rad-          |Abroll   |ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                          last          umf.      |Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                             inkg          |in mm _ |datum
5C                   RP27-8018 5C ET45 /       |@72,6 - @67,1                 67,1        Kunststoff/          860|      2330| 08/25
                     72,6x367,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderrader funktionsfahig bleiben.

Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
wn 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO

Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr                                     : Zentrierring: @72,6 - @67,1, Nabenkappe: M485


Anzugsmoment der Befestigungsteile           :140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:       VOLVO XC90
 Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen         |Auflagen
 C             e9*2001/116*0046*.. |120 -232|235/60R18 103               11A; 24J; 24M              Gelandefahrzeug;
                                             245/50R18 100               11A; 22B; 24J; 24M;        |Allradantrieb;
                                                                         54A                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74D; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
      Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
      Winterreifen zulässige Hochstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugfiihrer sinnfallig anzugeben
      und im Betrieb nicht zu Uberschreiten.Die zuldssige Achslast des Fahrzeuges darf nicht groBer sein als
      das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Beriicksichtigung des
      angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angefilhrte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
      Tragfahigkeit, es sind Reifen mit héherem Lastindex zuldssig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen kénnen.
108) Der serienmaBige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                                    Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                    von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                    TUV
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Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                     Stand: 11.02.2026                 L   L

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11A)   Der vorschritsmaBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
       oder Priifer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation oder
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veroffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in der
       Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausfiihrung genannt
       ist, so sind die Angaben über die ReifengroBen in den Fahrzeugpapieren bei der nachsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthalt.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedem missen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Fùr die
     Sonder-Fahrwerksfedern muB eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination durfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung
     wvorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate \erbaut, soist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
     Freigangigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H)   Wird das serienmé&Bige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht langer als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei missen die serienmaBigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausfilhrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zuachten, daß
       nur Reifen mit gleich groBem Abrollumfang zulassig sind.
12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht moglich, es sei denn, dass für den hier aufgefiihrten
       Fahrzeugtyp eine weitere Umriistmdglichkeit im Gutachten aufgefiihrt ist.
       Fir diese Umrlistung mit der Einschrankung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgefiihrten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfligel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlange ist die Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination
       herzustellen.
24J)   Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es mòglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
       BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse     2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
     BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist
                                                           zu beachten.
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfilldruckiberwachungssystem zuléssig.




                                Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                  von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD                                                                           —
zur Erteilung der TTG 100495
                                                                                                    , UV
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH                     Stand: 11.02.2026                 DDn

                                                                                                    Seite: 3 von 3
54A)   Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
       Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
       wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
       berücksichtigen.
71C)   Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
       werden.
71K)   Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebrach




                               Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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