Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
TUV
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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0]
Fahrzeughersteller FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU, SUBARU CORPORATION
Raddaten:
RadgréBe nach Norm :8 JX 18 H2 EinpreBtiefe (mm) :45
Lochkreis (mm)/Lochzahl :114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausflihrung Ausflihrungsbezeichnung Mittenl [Zentrierring- zul. zul. gultig
och |werkstoff Rad- |Abroll |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. |Fertig
Rad Zentrierring inkg |in mm _ |datum
5F RP27-8018 5F ET45/ |@72,6x@56,1 56,1 Kunststoff 860| 2330| 08/25
72,6x@56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderràder funktionsfàhig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr : Zentrierring: @72,6 - @56,1, Nabenkappe: M485
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GD/GG; GD/GGS
110 Nm für Typ : WX
120 Nm für Typ : B6; B7; G6; G6-SS; S6; V1
Verkaufsbezeichnung: B9 TRIBECA, TRIBECA
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
WX e13*2001/116*0190*.. {180 255/55R18 105 Allradantrieb;
285/50R18 109 11A; 22l; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
S5 e13*2007/46*1998*.. [110 225/55R18 98 |Aliradantrieb; Hybrid;
235/55R18 100 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
S6 e7372018/858°00766100 225/55R18 98 M. zusätz.
235/50R18 97 Radabdeckung Achse 2
245/50R18 100 (Flap); Allradantrieb;
255/45R18 99 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 760
Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, CROSSTREK
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
G6 e13*2018/858*00666*./100 225/55R18 98 11A; 24J CROSSTREK;
235/50R18_97 11A; 24J; 26P |Aliradantrieb; Hybrid;
245/50R18 11A; 241; 246; 248; |10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 26P; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 11A; 24J; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P; 760
G6-SS e13*KS18/858*00022*|100 225/55R18 11A; 24J CROSSTREK;
235/50R18 11A; 24J; 26P Allradantrieb; Hybrid;
245/50R18 11A; 241; 246; 248; [10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 26P; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 11A; 24J; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P; 760
Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
B6 e1*2007/46*1320*.. |110 -129|225/60R18 nur Outback; Kombi;
235/55R18 11A; 24J Allradantrieb;
245/55R18 11A; 24J; 248; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 11A; 242; 245; 248; |12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 271 721; 725; 73C; 74A;
255/55R18 1 11A; 242; 245; 248; (74P
27H; 271
Verkaufsbezeichnung: OUTBACK
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
B7 e13*2018/858*00010*./124 225/60R18 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 11A; 248; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
245/55R18 11A; 246; 248; 26P; |721; 725; 73C; 74A;
271 74P
255/50R18 1 11A; 246; 248; 26P;
27B
255/55R18 1 11A; 246; 248; 26P;
27B
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
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Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis __ |kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
GD/GG c1°98/14°0145".. 206 225/40R18 88Y [11A; 22B nur Limousine
GD/GGS e1*98/14*0163*.. Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: WRX, LEVORG
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
Vi 6172007/46°1203". ]110 -125215/45R18 89 11A; 26P; 27U LEVORG;
225/40R18 88 11A; 26B; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 26B; 27H; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 26B; 26N; 27H; 721; 725; 73C; 74A;
27V, 74P
235/45R18 94 11A; 26B; 26N; 27H;
27V,
245/40R18 93 11A; 26B; 26N; 27F;
27V
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehòr : Zentrierring: @72,6 - @56,1, Nabenkappe: M485
Anzugsmoment der Befestigungsteile :120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp_|Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen |Auflagen
S5 e13*2007/46*1998*.. |110 225/55R18 98 |Allradantrieb; Hybrid;
235/55R18 100 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
S6 e13*2018/858*00766"./100 225/55R18 98 M. zusàtz.
235/50R18 97 Radabdeckung Achse 2
245/50R18 100 (Flap); Allradantrieb;
255/45R18 99 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 760
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die fùr gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Hochstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugflhrer sinnfallig anzugeben
und im Betrieb nicht zu Uberschreiten.Die zuldssige Achslast des Fahrzeuges darf nicht gréBer sein als
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
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ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
116) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderràder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigàngigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
221) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
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ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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245) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rustzustand des Fahrzeuges (z.B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen BetriebsmaBes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen des Kotflligels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rustzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es méglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rustzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtiefelegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es maglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen BetriebsmaBes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rustzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es méglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal m églichen
BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Riistzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es méglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen
BetriebsmaBes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfliigel ist die Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen MaBe / Bereiche sind dem beigefiigten Anhang/
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhduser ist die Freigangigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berlicksichtigung der maximal zulàssigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen MaBe/ Bereiche sind dem
beigefligten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfliigel ist die Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berlicksichtigung der maximal zulassigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen MaBe/ Bereiche sind dem
beigefligten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfliigel ist die Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen MaBe / Bereiche sind dem beigefiigten Anhang/
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhéuser ist die Freigangigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße /Bereiche sind dem beigefligten Anhang/
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
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ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026 L L
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhéuser ist die Freigangigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berlicksichtigung der maximal zulàssigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen MaBe / Bereiche sind dem
beigefligten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfliigel ist die Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berlicksichtigung der maximal zuléssigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen MaBe/ Bereiche sind dem
beigefligten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kurzen der Befestigungslasche der Heckschiirzenbefestigung ist eine ausreichende Freigéngigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berlicksichtigung der maximal zuléssigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen MaBe / Bereiche sind dem
beigefligten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kurzen der Befestigungslasche der Heckschiirzenbefestigung ist eine ausreichende Freigéngigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen MaBe / Bereiche sind dem beigefiigten Anhang/
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenflilldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenflilldruckiberwachungssystem zuléssig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher ReifengroBen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zuléssig, wenn deren Abrollumfange gleich sind.
Es ist eine Bestatigung des Reifenherstellers über die tatséchlichen Abrollumféange erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzufiihren.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen miissen vom gleichen Reifentyp sein.
710) Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubwventilen mit Uberwurfmutter von
auBen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulàssig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig.
74A) Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die GewindegroBe der serienmaBigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausflihrungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulassig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
760) Die Verwendung dieser RadgréBe ist nicht zuldssig an Fahrzeugausfilhrungen, die serienméBig laut
COC-Papier (EG-Ubereinstimmungserklarung) als kleinste RadgroBe mit 19-Zoll-Radern ausgerlstet
sind.
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: V1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1203*..
Handelsbez.: WRX, LEVORG
Variante(n): LEVORG
harbeit Ra dh hnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x =340 y =250 VA
26P x =290 y =200 VA
270 y =210 y = 240 HA
27V y = 260 y =290 HA
Aufweiten Radh hnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N X = 340 y =250 8 VA
26J X = 340 y = 250 18 VA
27H x = 280 y =330 8 HA
27F X = 280 y = 330 21 HA
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
Seite: 8 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: B6
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1320*..
Handelsbez.: LEGACY
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von_[mm] bis [mm]
26P x =350 y =300 VA
27B x =330 y =300 HA
271 x =280 y =250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H X = 330 y = 300 8 HA
26N x = 350 y = 300 1 VA
27F x =330 y = 300 12 HA
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
Seite: 9 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUBARU
Fahrzeugtyp: G6-SS
Genehm.Nr.: e13*KS18/858*00022*..
Handelsbez.: IMPREZA, CROSSTREK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von_[mm] bis [mm]
26B x =320 y =260 VA
26P x =270 y=210 VA
27B x =300 y =320 HA
271 x =250 y=275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x =320 y = 260 8 VA
26J X = 320 y = 260 15 VA
27H X =300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 10 HA
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
Seite: 10 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUBARU
Fahrzeugtyp: G6
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00666*..
Handelsbez.: IMPREZA, CROSSTREK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von_[mm] bis [mm]
26B x =320 y =260 VA
26P x =270 y=210 VA
27B x =300 y =320 HA
271 x =250 y=275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x =320 y = 260 8 VA
26J X = 320 y = 260 15 VA
27H X =300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 10 HA
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TUV
Gutachten 366-0024-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 100495
ANLAGE: 17 Radtyp: RP27-8018
AUSTRIA
Hersteller: Interpneu Handelsgesellschaft mbH Stand: 11.02.2026
Seite: 11 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUBARU
Fahrzeugtyp: B7
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00010*..
Handelsbez.: OUTBACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von_[mm] bis [mm]
26P x =290 y=270 VA
26B x =340 y =320 VA
271 x =280 y =280 HA
27B x =330 y =330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J X = 340 y = 320 25 VA
26N X = 340 y = 320 8 VA
27F x = 330 y = 330 25 HA
27H x = 330 y = 330 8 HA
Benanntunter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.