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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                 An der Roßweid 23-25
                                 76229 Karlsruhe
                                 QS.Nr.:49020141109

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           RP1
Typ                              RP1-6015
Radgröße                         6Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           RP1-6015 X2/N03 Ø63,4xØ56,1           4/100/56,1         45        580    1965

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       47124
Herstellerzeichen                Platin
Radtyp und Ausführung            RP1-6015 (s.o.)
Radgröße                         6Jx15H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Germany
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                   -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   28
S03       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     140                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Honda
                                 MG Rover
                                 Mini/BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            118           195/50R15                                    A12 A14 A23
EK4                    118           195/55R15                                    S01
e6*93/81*0009*..       118           205/50R15   A01 K1a K2b K42
Honda Civic            66-81         195/60R15   R09                              A14 A23 A30
EP1, -2, -4                                                                       B03 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic            66-81         195/60R15                                    A14 A23 A30
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   B03 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé      118           195/55R15                                    A14 A23 A30
EM1                                                                               B03 S01
e6*93/81*0060*..
Honda Civic Coupé      88-92         195/60R15                                    A13 A14 A23
EM2                                                                               B03 Cpe S01
e6*98/14*0080*..
Honda Insight          65            175/65R15   A31 R37                          A14 A23 Flh
ZE2                    65            185/60R15   A90                              S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz             57,61         185/55R15                                    A12 A14 A23
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61         195/50R15   A01 LK6                          S01
e6*98/14*0088,87*..,   57,61         195/50R15   Z15
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   A90                              A14 A23 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A12
e6*2007/46*            66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
0010, 0011, 0013,      66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   A90                              A14 A23 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A12
e6*2001/116*           66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
0125, 0126, 0127,      66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz             75            185/60R15   A90                              A14 A23 Flh
GK                     75            195/55R15   A12                              S01
e6*2007/46*0162*..     75            195/60R15   A12
                       75            205/55R15   A01 A12 K1c
Honda Jazz Hybrid      65            175/65R15   A90                              A14 A23 S01
GP1                    65            185/60R15   A12
e6*2007/46*0012*..     65            195/55R15   A01 A12 K1a
                       65            195/60R15   A01 A12 K1a
Rover 2..,-25,MG ZR    55-107        185/55R15                                    A12 A14 A23
RF, F                                                                             B03 Npf S01
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    65-85        175/65R15     A11                                   A14 A23 B03
Mini                    65-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S03
e1*2001/116*            65-85        185/65R15     A12
0231*08-..              65-85        195/55R15     A12
- ab MJ 2007            65-85        195/60R15     A12
Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     A33                                   A14 A23 B03
Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A12                                   Car Cbo Cpe
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15     A12                                   Flh S04
e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A12
e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A12
0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 A12 K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 A12 K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11                                   A14 A23 B03
R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12
0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
- bis MJ 2006

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 5 von 6

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Oktober 2015




Tufan                                                                00236710.DOC




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