GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH
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Auftraggeber Interpneu Handelsgesellschaft mbH
An der Roßweid 23-25
76229 Karlsruhe
QS.Nr.:49020141109
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RP1
Typ RP1-6015
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 RP1-6015 X2/N04 Ø63,4xØ56,6 4/100/56,6 45 580 1965
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47124
Herstellerzeichen Platin
Radtyp und Ausführung RP1-6015 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 53-74 185/55R15 A12 A14 A23
KLAS Flh S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 165/55R15 A12 A14 A23
KL1M 50, 60 165/60R15 Flh S02
e4*2007/46*0129*.. 50, 60 175/50R15
- incl. Facelift 2013 50, 60 175/55R15
Dae./Chev. Kalos 53-74 185/55R15 A12 A14 A23
KLAS Flh Lim S02
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 185/55R15 A01 A12 A14
KLAT, SUPT 55-78 195/50R15 A23 B02 K42
e4*96/27,98/14, K45 K56 S01
2001/116*
0002,0017*..
Opel Adam 51-74 175/65R15 A33 A14 A23 A58
S-D 51-74 185/60R15 A91 Y84 S03
e1*2001/116* 51-74 185/65R15 A91
0379*22-.. 51-74 195/60R15 A12
51-74 205/55R15 A12
51-74 205/60R15 A12
51-85 185/60R15 A91 M+S
51-85 185/65R15 A91 M+S
51-85 195/60R15 A12 M+S
51-85 205/55R15 A12 M+S
51-85 205/60R15 A12 M+S
Opel Adam Rocks 51-85 185/60R15 A91 M+S A14 A23 A58
S-D 51-85 185/65R15 A91 M+S KMV Y84 S03
e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A12 M+S
0379*22-.. 51-85 205/55R15 A12 M+S
51-85 205/60R15 A12 M+S
Opel Astra-F 40-100 185/55R15 R37 A12 A14 A23
Astra-F, /-F-CC, T92 40-110 195/50R15 S01
G065, F857, 40-110 195/55R15 A01 G21
e1*96/79*0074*.., 40-110 195/55R15 X17
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet 52-85 185/55R15 R37 A12 A14 A23
A. F-Cabr.,T92/Conv 52-85 195/50R15 S01
G372, 52-85 195/55R15
e1*96/79*0076*..
Opel Astra-F Caravan 40-100 185/55R15 R37 A12 A14 A23
A. F-Car., T92/Kom. 40-100 195/50R15 S01
F854, 40-100 195/55R15 A01 G21
e1*96/79*0075*.., 40-100 195/55R15 X17
e1*98/14*0075*..
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 T86 A14 A23 Flh
T98, T98/NB, T98V 48 195/55R15 A11 T85 T89 Sth S01
e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R15 A11 R37
0086,0092,0101*.. 48-92 195/60R15 A11
48-92 205/50R15 A12 T85 T86
48-92 205/55R15 A12
Opel Astra-G 74-92 185/65R15 A11 M+S A14 A23 B03
T98C 74-92 195/60R15 A11 T86 T87 Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*.. 74-92 205/55R15 A12 S01
- Coupé, Cabrio 74-92 215/50R15 A12
74-92 225/50R15 A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 A14 A23 Car
T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 A11 T85 S01
e1*97/27, 48-92 185/65R15 A11 R09
98/14*0087*.., 48-92 195/60R15 A11
e1*97/27*0092*.. 48-92 205/50R15 A12
48-92 205/55R15 A12
Opel Corsa-C 43-92 185/55R15 A12 A14 A23
Corsa-C 43-92 195/50R15 S01
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-E 51-74 175/65R15 A91 R37 A14 A23 Flh
S-D, S-D/Van 51-85 185/60R15 A12 S03
e1*2001/116* 51-85 185/65R15 A12
0379*30-..; 51-85 195/60R15 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/55R15 A12
51-85 205/60R15 A12
Opel Karl 55 165/60R15 A91 A14 A23 A58
D-A 55 175/55R15 A12 Flh OK5 V15
e4*2007/46*0957*.. 55 175/60R15 A12 S04
55 185/55R15 A12
55 195/50R15 A01 A12 K1a K8c
Opel Meriva-A 51-92 185/60R15 T84 T88 A12 A14 A23
X01Monocab 51-92 195/55R15 T85 T89 S01
e1*2001/116*0215*.. 51-92 195/60R15
51-92 205/50R15 T85 T86
51-92 205/55R15
Opel Tigra-A 66-78 185/55R15 A12 A14 A23
S93 Coupe S01
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Vectra-B 55-85 185/55R15 T81 T82 T85 A12 A14 A23
J96 55-85 195/55R15 T84 S01
e1*93/81, 95/54, 55-85 205/50R15
98/14*0030*.. 60-85 185/65R15
60-85 195/60R15
60-85 205/55R15
60-85 205/60R15
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-B 55-85 195/60R15 T86 T87 A12 A14 A23
Caravan 55-85 205/55R15 T87 S01
J96/Kombi 60-85 185/65R15
e1*95/54, 60-85 195/65R15
98/14*0044*.. 60-85 205/60R15
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
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A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A23 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G21 Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X17 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2015 in Lambsheim statt.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. Oktober 2015
Tufan 00236712.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim