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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                  An der Roßweid 23-25
                                  76229 Karlsruhe
                                  QS.Nr.:49020141109

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RP1
Typ                               RP1-6015
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X2           RP1-6015 X2/N04 Ø63,4xØ56,6            4/100/56,6         45        580    1965

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47124
Herstellerzeichen                 Platin
Radtyp und Ausführung             RP1-6015 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                   -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo           53-74         185/55R15                                  A12 A14 A23
KLAS                                                                              Flh S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark          50, 60        165/55R15                                  A12 A14 A23
KL1M                     50, 60        165/60R15                                  Flh S02
e4*2007/46*0129*..       50, 60        175/50R15
- incl. Facelift 2013    50, 60        175/55R15
Dae./Chev. Kalos         53-74         185/55R15                                  A12 A14 A23
KLAS                                                                              Flh Lim S02
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos             55-78         185/55R15                                  A01 A12 A14
KLAT, SUPT               55-78         195/50R15                                  A23 B02 K42
e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S01
2001/116*
0002,0017*..
Opel Adam                51-74         175/65R15   A33                            A14 A23 A58
S-D                      51-74         185/60R15   A91                            Y84 S03
e1*2001/116*             51-74         185/65R15   A91
0379*22-..               51-74         195/60R15   A12
                         51-74         205/55R15   A12
                         51-74         205/60R15   A12
                         51-85         185/60R15   A91 M+S
                         51-85         185/65R15   A91 M+S
                         51-85         195/60R15   A12 M+S
                         51-85         205/55R15   A12 M+S
                         51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks          51-85         185/60R15   A91 M+S                        A14 A23 A58
S-D                      51-85         185/65R15   A91 M+S                        KMV Y84 S03
e1*2001/116*             51-85         195/60R15   A12 M+S
0379*22-..               51-85         205/55R15   A12 M+S
                         51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Astra-F             40-100        185/55R15   R37                            A12 A14 A23
Astra-F, /-F-CC, T92     40-110        195/50R15                                  S01
G065, F857,              40-110        195/55R15   A01 G21
e1*96/79*0074*..,        40-110        195/55R15   X17
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet   52-85         185/55R15   R37                            A12 A14 A23
A. F-Cabr.,T92/Conv      52-85         195/50R15                                  S01
G372,                    52-85         195/55R15
e1*96/79*0076*..
Opel Astra-F Caravan     40-100        185/55R15   R37                            A12 A14 A23
A. F-Car., T92/Kom.      40-100        195/50R15                                  S01
F854,                    40-100        195/55R15   A01 G21
e1*96/79*0075*..,        40-100        195/55R15   X17
e1*98/14*0075*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47124 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          48           185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85 T86           A14 A23 Flh
T98, T98/NB, T98V     48           195/55R15    A11 T85 T89                       Sth S01
e1*97/27,98/14*       48-92        185/65R15    A11 R37
0086,0092,0101*..     48-92        195/60R15    A11
                      48-92        205/50R15    A12 T85 T86
                      48-92        205/55R15    A12
Opel Astra-G          74-92        185/65R15    A11 M+S                           A14 A23 B03
T98C                  74-92        195/60R15    A11 T86 T87                       Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..      74-92        205/55R15    A12                               S01
- Coupé, Cabrio       74-92        215/50R15    A12
                      74-92        225/50R15    A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48            185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85               A14 A23 Car
T98/Kombi, T98V       48           195/55R15    A11 T85                           S01
e1*97/27,             48-92        185/65R15    A11 R09
98/14*0087*..,        48-92        195/60R15    A11
e1*97/27*0092*..      48-92        205/50R15    A12
                      48-92        205/55R15    A12
Opel Corsa-C          43-92        185/55R15                                      A12 A14 A23
Corsa-C               43-92        195/50R15                                      S01
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-E          51-74        175/65R15    A91 R37                           A14 A23 Flh
S-D, S-D/Van          51-85        185/60R15    A12                               S03
e1*2001/116*          51-85        185/65R15    A12
0379*30-..;           51-85        195/60R15    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85        205/55R15    A12
                      51-85        205/60R15    A12
Opel Karl             55           165/60R15    A91                               A14 A23 A58
D-A                   55           175/55R15    A12                               Flh OK5 V15
e4*2007/46*0957*..    55           175/60R15    A12                               S04
                      55           185/55R15    A12
                      55           195/50R15    A01 A12 K1a K8c
Opel Meriva-A         51-92        185/60R15    T84 T88                           A12 A14 A23
X01Monocab            51-92        195/55R15    T85 T89                           S01
e1*2001/116*0215*..   51-92        195/60R15
                      51-92        205/50R15    T85 T86
                      51-92        205/55R15
Opel Tigra-A          66-78        185/55R15                                      A12 A14 A23
S93 Coupe                                                                         S01
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Vectra-B         55-85        185/55R15    T81 T82 T85                       A12 A14 A23
J96                   55-85        195/55R15    T84                               S01
e1*93/81, 95/54,      55-85        205/50R15
98/14*0030*..         60-85        185/65R15
                      60-85        195/60R15
                      60-85        205/55R15
                      60-85        205/60R15




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-B          55-85         195/60R15     T86 T87                               A12 A14 A23
Caravan                55-85         205/55R15     T87                                   S01
J96/Kombi              60-85         185/65R15
e1*95/54,              60-85         195/65R15
98/14*0044*..          60-85         205/60R15


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G21     Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

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T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X17    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55098007 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP1-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Oktober 2015




Tufan                                                                00236712.DOC




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