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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47126 nach §22 StVZO

                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP1
                             Typ                               RP1-6516
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                 (mm)
                             MB           RP1-6516 MB/ohne Ring                  5/112/66,5         48        710    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        47126
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             Herstellerzeichen                 Platin
                             Radtyp und Ausführung             RP1-6516 (s.o.)
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  Germany
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   24
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   33
                             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28,3

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47126 nach §22 StVZO

                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                           Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                 Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             A-Klasse                  103             195/50R16   A01 K1a K56 M+S                A12 A14 A19
                             168                       44-103          205/45R16   A01 K1a                        A60 DBA
                             e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   R37                            X92 S01
                             nur mit ESP               55-92           195/50R16   A01 K1a K56 R09
                             A-Klasse                  60-142          195/55R16   A13                            A14 A19 S03
                             169                       60-142          205/50R16   A12
                             e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01
                             A-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                            A14 A19 A57
                             176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                            Flh V00 V16
                             e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A12                            S03
                             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                                                       66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
                             A-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A19 A58
                             F2A                       70-120          215/55R16   A12                            B31 F23 Lim
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             e1*2007/46*1829*..        70-120          225/55R16   A12                            NoP V16 Y85
                                                                                                                  Z16 S03
                             B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                        A14 A19 V16
                             245                       70,85           195/60R16   A11 R37                        S03
                             e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                                                       70-142          195/55R16   A11 M+S
                                                       70-142          205/50R16   A33 M+S
                                                       70-142          205/55R16   A33
                                                       70-142          215/50R16   A12
                                                       70-142          225/50R16   A01 A12 K42
                             B-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                            A14 A19 A57
                             246, 245G                 66-135          215/55R16   A12                            NoE V00 V16
                             e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    S03
                             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                             - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
                             B-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A19 A58
                             F2B                       70-120          215/55R16   A12                            B31 F24 NoP
                             e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A12                            V16 Z16 S03
                             B-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A19 A58
                             F2B                       70-120          215/55R16   A12                            B31 F23 NoP
                             e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A12                            V16 Z16 S03
                             B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A14 A19 A58
                             245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S03
                             e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
                             (28kWh-Batterie)
                             C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                            A14 A19 A58
                             204                       88,100,115      205/55R16   A10                            B03 Cpe DA2
                             e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A32                            Lim V16 X78
                             - Limousine/Coupe                                                                    S03
                             - incl. Facelift 2011
                             (FIN: WDD204...)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47126 nach §22 StVZO

                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                               Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             C-Klasse                85-120        195/65R16   A10 R37                           A14 A19 A58
                             204                     85-155        205/60R16   A10                               B31 B33 Lim
                             e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10                               Pe2 Po1 V16
                             0431*29-..              85-155        215/60R16   A12                               S03
                             - incl. Facelift 2018   85-155        225/55R16   A10
                             (FIN: W..205...)
                             C-Klasse T-Modell       85-120        195/65R16   A10 R37 T92 142                   A14 A19 A58
                             204K                    85-155        205/60R16   A10 T92 T96 142                   B31 B33 Car
                             e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10 142                           Pe2 Po1 V16
                             0457*25-..              85-155        215/60R16   A12 142                           S03
                             - incl. Facelift 2018   85-155        225/55R16   A10 142
                             (FIN: W..205...)
                             CLA-Klasse              80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                   A14 A19 A57
                             117, 245G               80, 90        195/60R16   A33 R37                           Lim V00 V16
                             e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16   A33 R37 T87 T91                   S03
                             e1*2001/116*            80-135        205/55R16   A33
                             0470*04-..              80-135        215/55R16   A12
§ 22 47126, Erweiterung 12




                                                     80-135        225/50R16   A12
                             CLA-Klasse              85-120        205/60R16   A90                               A14 A19 A58
                             F2CLA                   85-120        215/60R16   A12                               B31 Lim NoP
                             e1*2007/46*1912*..      85-120        225/55R16   A12                               V16 Z16 S03
                             CLA-Klasse Shooting     80-135        205/55R16   A33                               A14 A19 A57
                             Brake                   80-135        215/55R16   A12                               Car V00 V16
                             245G                    80-135        225/50R16   A12                               S03
                             e1*2001/116*
                             0470*12-..
                             CLA-Klasse Shooting     85-120        205/60R16   A90                               A14 A19 A57
                             Brake                   85-120        215/60R16   A12                               B31 Car NoP
                             F2CLA                   85-120        225/55R16   A12                               V00 V16 Z16
                             e1*2007/46*1912*..                                                                  S03
                             V-Klasse                72-128        215/60R16   K42 R35 T94 T95 T99 142           A01 A12 A14
                             638/2                   72-128        225/55R16   K2c K42 K56 T94 T95 T99 142       A19 B03 S02
                             e9*95/54, 98/14,
                             2001/116*0020*..
                             Vito                    58-105        215/60R16   K42 R35 T95 T99 142               A01 A12 A14
                             638                     58-105        225/55R16   K2c K42 K56 T95 T99 142           A19 B03 S02
                             e9*93/81,98/14,
                             2001/116*0005*..
                             Vito                    60-105        215/60R16   K42 R35 T99 142                   A01 A12 A14
                             638/1                   60-105        225/55R16   K2c K42 K56 T99 142               A19 B03 S02
                             K 393

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 4 von 9

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 5 von 9

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

                             B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 6 von 9

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
                             Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

                             DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                             unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                             steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                             Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                             entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                             erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                             informieren.
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 7 von 9

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                             an Achse 1.

                             Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47126 nach §22 StVZO

                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 8 von 9

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                             X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage
                             nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm
                             an Achse 1.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47126 nach §22 StVZO

                             Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55098707 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP1-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 9 von 9

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. April 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§ 22 47126, Erweiterung 12




                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 6. April 2020




                             Tufan                                                                 00341501.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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