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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RP4
               Typ                               RP4-6515
               Radgröße                          6,5Jx15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               X2           RP4-6515 X2/Ø63,4xØ58,1                4/100/58/1         38        580    1965

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        47635
               Herstellerzeichen                 Platin Germany
               Radtyp und Ausführung             RP4-6515 (s.o.)
               Radgröße                          6,5Jx15H2
§22 47635*12




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge
               S01       Lochkreisänderungs-          Kegel 60°      90                    30 mm mit aufgesetzter
                         Schraube M12x1,25                                                 Kegelkalotte
                         Typ A39LE
               S02       Lochkreisänderungs-          Kegel 60°      100                   30 mm mit aufgesetzter
                         Schraube M12x1,25                                                 Kegelkalotte
                         Typ A39LE

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Alfa Romeo
                                                 Citroen
                                                 Fiat
                                                 Lancia
                                                 Peugeot

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito               51-99         185/65R15   A90                                A14 A19 B02
               955                     51-99         195/60R15   A90                                B03 Flh S01
               e3*2001/116*0278*..     51-99         205/55R15   A12
               Citroen Nemo            50,54,55      185/60R15   A13 Z14                            A14 A19 B02
               A, 225L                 50,54,55      185/65R15   A13                                S02
               e3*2001/116*0273*..;    50,54,55      195/60R15   A01 A12 K1a K1b
               e3*2007/46*0013*..;     50,54,55      205/55R15   A01 A12 K1c K2b
               N130                    50,54,55      205/60R15   A01 A12 K1c K2b
               Fiat 500 /-C            44-77         185/55R15                                      A12 A14 A19
               312                                                                                  B02 Cbo Flh
               e3*2001/116*0261*..;                                                                 NoE NoP R52
               e3*2007/46*0064*..;                                                                  S01
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat 500e               43            185/60R15   A94                                A14 A19 A58
               FA1                     43            185/65R15   A94                                B02 Cbo Y84
               e3*2018/858*00001*..;   43            195/60R15   A12                                S02
               e3*2018/858*00012*..
               - Elektro
§22 47635*12




               Fiat Fiorino/Qubo       51-70         185/65R15   A13                                A14 A19 B02
               225, 225L               51-70         195/60R15   A01 A12 K1a K1b                    S02
               e3*2001/116*0271*..;    51-70         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
               e3*2007/46*0011*..;     51-70         205/60R15   A01 A12 K1c K2b
               N157                    54,55         185/60R15   A13 Z14
               Fiat Idea               51-88         195/60R15                                      A12 A14 A19
               350                     51-88         205/55R15                                      B02 B03 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Fiat Linea              57-94         185/65R15                                      A12 A14 A19
               323                     57-94         195/60R15                                      B02 Sth S01
               e3*2001/116*0260*..     57-94         205/55R15   A01 K2b
               Fiat Palio Weekend      44-76         195/45R15   T78 X18                            A12 A14 A19
               178                     44-76         195/50R15   A01 K1c K2b K42 K56 T82            B02 S01
               e3*96/27*0033*..,       44-76         215/45R15   A01 K1c K2b K42 K56 R70 T84 T85
               e3*98/14*0033*..
               Fiat Stilo, - Kombi     59-110        195/65R15   A13 Car Flh                        A14 A19 B02
               192                     59-110        205/60R15   A12 Flh                            B03 S01
               e3*98/14*0089*..        59-110        205/60R15   A01 A12 Car K56
                                       59-110        225/55R15   A01 A12 Car Flh K2b K42 K56
               Lancia Musa             51-88         195/60R15                                      A12 A14 A19
               350                     51-88         205/55R15                                      B02 B03 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Lancia Ypsilon          44-77         185/55R15   A11                                A14 A19 B02
               843                     44-77         195/50R15   A12                                S01
               e3*2001/116*0149*..     44-77         195/55R15   A12
                                       44-77         205/50R15   A01 A12 K2b K46
               Peugeot Bipper          50,54,55      185/60R15   A13 Z14                            A14 A19 B02
               A, 225L                 50,54,55      185/65R15   A13                                S02
               e3*2001/116*0272*..;    50,54,55      195/60R15   A01 A12 K1a K1b
               e3*2007/46*0012*..;     50,54,55      205/55R15   A01 A12 K1c K2b
               N127                    50,54,55      205/60R15   A01 A12 K1c K2b


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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 47635*12




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 47635*12




               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
§22 47635*12




               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 6 von 6
               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X18    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
               bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum
§22 47635*12




               Die Verwendungsprüfung fand am 25. Januar 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 25. Januar 2023




               Tufan                                                                   00403007.DOC




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