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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP4
                             Typ                               RP4-6515
                             Radgröße                          6,5Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                 (mm)
                             W4           RP4-6515 W4/N27 Ø72,6xØ60,1            5/114,3/60,1       40        710    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        47635
§ 22 47635, Erweiterung 09




                             Herstellerzeichen                 Platin Germany
                             Radtyp und Ausführung             RP4-6515 (s.o.)
                             Radgröße                          6,5Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Fiat
                                                               Suzuki
                                                               Toyota

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                          Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A39                            A14 A19 A57
                             FY                        79-99,2        205/60R15   A12                            B03 Flh KMV
                             e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A12                            S03
                                                       79-99,2        215/60R15   A12
                             Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A39                            A14 A19 A58
                             EY                        66-99,2        205/60R15   A12                            B03 Flh KOV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A12                            S03
                             e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A39                            A14 A19 A57
                             EY                        66-99,2        205/60R15   A12                            B03 Flh KMV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A12                            S03
                             e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
§ 22 47635, Erweiterung 09




                             Suzuki SX4                79, 88         195/65R15   K1b                            A01 A12 A14
                             GY                        79, 88         205/60R15   K1c                            A19 A58 Lim
                             e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   K1c K2b K42                    S01
                             - Limousine
                             Suzuki Swift Sport (IV)92                185/60R15   A33                            A14 A19 A58
                             MZ                     92                195/55R15   A01 A12 K2b                    Flh S03
                             e4*2001/116*0090*..    92                205/50R15   A01 A12 K2b K42
                                                    92                205/55R15   A01 A12 K2b K42
                             Toyota Auris (I)       66-97             195/65R15   A91                            A14 A19 B03
                             E15J, E15UT..          66-97             205/60R15   A12                            Flh S02
                             e11*2001/116*0299*..; 66-97              215/60R15   A12
                             0305*00-13;
                             e11*2007/46*0167*..;
                             0019*00-03
                             - incl. Facelift 2010
                             Toyota Auris (II)      82, 85, 97        195/65R15   A33                            A14 A19 A58
                             E15UT(a),              82, 85, 97        205/60R15   A91                            Car F24 Flh
                             E15UTN(a), -/TMG       82, 85, 97        215/60R15   A12                            KOV Pe2 S02
                             e11*2001/116*
                             0305*14-..;
                             e11*2007/46*
                             0019*04-..;
                             e13*2007/46*1718*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Auris (II)      66, 73, 85        195/65R15   A33                            A14 A19 A58
                             E15UT(a),              66, 73, 85        205/60R15   A91                            Car F23 Flh
                             E15UTN(a), -/TMG       66, 73, 85        215/60R15   A12                            KOV Pe2 S02
                             e11*2001/116*
                             0305*14-..;
                             e11*2007/46*
                             0019*04-..;
                             e13*2007/46*1718*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                         Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                               Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Toyota Auris Hybrid (I)   73            195/65R15   A91                            A14 A19 B03
                             HE15U(a)                  73            205/60R15   A12                            Flh S02
                             e11*2007/46*
                             0018*00-04
                             Toyota Auris Hybrid(II)   73            195/65R15   A33                            A14 A19 A58
                             HE15U(a), -/TMG           73            205/60R15   A91                            Car F24 Flh
                             e11*2007/46*              73            215/60R15   A12                            KOV Pe2 S02
                             0018*05-..;
                             e13*2007/46*1549*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Avensis Verso      85,110        205/65R15   A11                            A14 A19 B03
                             M2                        85,110        215/60R15   A12                            S02
                             e6*98/14*0083*..,
                             e6*2001/116*0083*..
                             Toyota Corolla            66, 73, 97    195/65R15   A33                            A14 A19 A58
                             E15EJ, -/TMG              66, 73, 97    205/60R15   A33                            F23 KOV Lim
§ 22 47635, Erweiterung 09




                             e11*2001/116*             66, 73, 97    215/60R15   A12                            Pe2 S02
                             0304*09-..;
                             e13*2007/46*1910*..
                             - ab Modell 2014 (E18)
                             Toyota Corolla            66-97         195/65R15   A91                            A14 A19 B03
                             E15EJ, E15ES              66-97         205/60R15   A12                            Sth S02
                             e11*2001/116*             66-97         215/60R15   A12
                             0304*00-08;
                             e11*2001/116*0314*.
                             Toyota Corolla            72, 97        195/65R15   A91                            A14 A19 A58
                             ZE1EE(EU,M), -/TMG        72, 97        205/60R15   A33                            Lim MHy Z15
                             e6*2007/46*0316*..;       72, 97        215/60R15   A12                            S02
                             e13*2007/46*2013*..
                             - Limousine
                             - incl. Hybrid
                             Toyota Corolla            72, 85        195/65R15   A91                            A14 A19 A58
                             ZE1HE(EU,M), -/TMG        72, 85        205/60R15   A33                            Flh KOV MHy
                             e6*2007/46*0318*..;       72, 85        215/60R15   A12                            Z15 S02
                             e13*2007/46*2012*..
                             - Fließheck
                             - incl. Hybrid
                             Toyota Corolla            72, 85        195/65R15   A91                            A14 A19 A58
                             ZE1HE(EU,M), -/TMG        72, 85        205/60R15   A33                            Car KOV
                             e6*2007/46*0318*..;       72, 85        215/60R15   A12                            MHy
                             e13*2007/46*2012*..                                                                Z15 S02
                             - Touring Sports
                             - incl. Hybrid
                             Toyota Previa             85-115        205/65R15                                  A12 A14 A19
                             R3                                                                                 B03 S02
                             e6*98/14*0069*..,
                             e6*2001/116*0069*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 47635, Erweiterung 09




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 47635, Erweiterung 09




                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§ 22 47635, Erweiterung 09




                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                             an Achse 1.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 3. September 2019 in Lambsheim statt.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 3. September 2019
§ 22 47635, Erweiterung 09




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