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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55040809 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP4
                Typ                               RP4-7016
                Radgröße                          7Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
                W1           RP4-7016 W1/N22 Ø72,6xØ65,1            5/108/65,1         46        710    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        47636
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP4-7016 (s.o.)
                Radgröße                          7Jx16H2
§ 22 47636*09




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30
                S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
                S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
                S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Citroen
                                                  Opel
                                                  Peugeot
                                                  Volvo

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55040809 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                          Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso (II)   68-122         205/60R16   A90                                 A14 A22 A58
                3                         68-122         215/55R16   A01 A12 K1a K2b                     A60 B03 S03
                e2*2007/46*0356*..        68-122         225/55R16   A01 A12 K1c K2b K6d K7a
                Opel Grandland X          88-130         205/70R16   A90                                 A14 A22 A58
                Z                         88-130         215/70R16   A90                                 S04
                e2*2007/46*0597*..        88-130         225/65R16   A90
                                          88-130         235/65R16   A12
                Opel Grandland X          88-130         205/70R16   A90                                 A14 A22 A58
                Z                         88-130         215/70R16   A90                                 R93 S04
                e2*2007/46*0597*..        88-130         225/65R16   A90
                                          88-130         235/65R16   A12
                Peugeot 308, 308SW        60-115         205/55R16   A90                                 A14 A22 A58
                L                         60-115         215/55R16   A12                                 Car Flh S03
                e2*2007/46*0405*..        60-115         225/50R16   A12
                                          60-96          195/55R16   A90
                                          60-96          195/60R16   A90
                Peugeot 508               82-122         215/60R16   A13                                 A14 A22 A58
§ 22 47636*09




                8                         82-122         225/55R16   A90                                 B07 Car Lim
                e2*2007/46*0080*..;       82-122         245/50R16   A01 A12 K1a K2b K6m                 S02
                e2*2007/46*0081*..
                Volvo S60, -/BiFuel       85-191         205/55R16   A13                                 A14 A22 B02
                R, H                      85-191         205/55R16   A13 M+S                             B03 S01
                e9*98/14, 2001/116*       85-191         215/55R16   A12
                0036,0044*..
                Volvo S80, -/BiFuel       96-125         205/60R16   A13 R37                             A14 A22 B02
                T, K                      96-166         215/55R16   A13                                 B03 NBF S01
                e9*96/79,98/14,           96-200         215/55R16   A13 M+S
                2001/116*                 96-200         225/55R16   A12
                0028,0043*..
                Volvo V70, -/BiFuel       85-191         205/55R16   A13 T88 T89 T91                     A14 A22 B02
                S, J                      85-191         205/55R16   A13 M+S T88 T89 T91                 B03 X7V S01
                e4*98/14,2001/116*        85-191         215/55R16   A12
                0040,0061*..
                Volvo XC70; V70 XC        120-154        205/55R16   A13 M+S R09 T90 T91                 A14 A22 B02
                S                         120-154        215/65R16   A63                                 KMV S01
                e4*98/14*0040*..,
                e4*2001/116*0040*..
                - XC (Cross Country)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55040809 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 47636*09




                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
                entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
                bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
                E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
                Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
                Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55040809 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 4 von 6

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
                an Achse 1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 47636*09




                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55040809 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
                Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 47636*09




                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55040809 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 15. Dezember 2017
§ 22 47636*09




                Tufan                                                                00284885.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim