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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP4
                Typ                               RP4-7016
                Radgröße                          7Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
                W4           RP4-7016 W4/N23 Ø72,6xØ66,1            5/114,3/66,1       48        710    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        47636
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP4-7016 (s.o.)
                Radgröße                          7Jx16H2
§ 22 47636*09




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28,3
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 2WD       63-92         215/65R16   A33                              A14 A22 A58
                SD/SR                  63-92         225/60R16   A12                              KOV S02
                e2*2001/116*0314*..;   63-92         235/60R16   A12
                e2*2001/116*0323*..;   63-92         245/55R16   A01 A12 K1a K1b
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster 4WD       66-92         215/65R16   A31                              A14 A22 A56
                SD/SR                  66-92         225/60R16   A12                              KOV S02
                e2*2001/116*0314*..;   66-92         235/60R16   A12
                e2*2001/116*0323*..;   66-92         245/55R16   A01 A12 K1a K1b
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Renault Fluence        63-103        205/60R16   A91                              A14 A22 Sth
                Z                      63-103        215/55R16   A12                              S02
                e2*2001/116*0373*..;   63-103        225/55R16   A12
                e2*2007/46*0010*..     63-103        235/50R16   A12
                - Limousine
§ 22 47636*09




                Renault Laguna         81-110        195/60R16   A11 R09 T89                      A14 A22 B03
                T                      81-110        205/55R16   A11 R37 T91 T94                  Car Flh L05
                e2*2001/116*0363*..;   81-110        205/60R16   A11 R37 T91 T92                  S01
                e2*2007/46*0012*..     81-131        215/55R16   A12 T91 T93
                                       81-131        215/60R16   A12 R09
                Renault Laguna         96,110        205/55R16   A11 R37 T91                      A14 A22 B03
                Coupé                  96,110        205/60R16   A11 R37 T91                      Cpe L05 S01
                T                      96-131        215/55R16   A12 T91
                e2*2001/116*           96-131        215/60R16   A12 R09
                0363*07-..
                Renault Latitude       81,103        195/60R16   A13 R09                          A14 A22 Lim
                T                      81-127        205/60R16   A13 R37                          S01
                e2*2001/116*0363*..    81-127        215/55R16   A33
                                       81-127        215/60R16   A12
                                       81-127        225/55R16   A12
                Renault Megane (III)   78-103        205/55R16   A33                              A14 A22 B03
                Z                      78-103        215/50R16   A12                              Cbo V16 S02
                e2*2001/116*0373*..;   78-103        215/55R16   A12
                - Cabriolet            78-103        225/50R16   A12
                Renault Megane (III)   63-103        205/55R16   A33                              A14 A22 B03
                Z                      63-103        215/50R16   A12                              Car V16 S02
                e2*2001/116*0373*..;   63-103        215/55R16   A12
                e2*2007/46*0010*..     63-103        225/50R16   A12
                - Grandtour
                Renault Megane (III)   63-103        205/55R16   A33                              A14 A22 B03
                Z                      63-103        215/50R16   A12                              Cpe Flh V16
                e2*2001/116*0373*..;   63-103        215/55R16   A12                              S02
                e2*2007/46*0010*..     63-103        225/50R16   A12
                - Fließheck
                - Coupé




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Scenic (III)    63-103        205/55R16    A13 T91 T92 T94                       A14 A22 A58
                JZ                      63-103        205/60R16    A13 T92 T96                           A60 B03 V16
                e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16    A33                                   S02
                e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16    A12 T92 T93
                - Scenic / Gr. Scenic   63-103        225/55R16    A12
                Renault Talisman        81, 96        215/60R16    A13                                   A14 A22 A58
                RFD                     81, 96        215/65R16    A33                                   B03 Car L05
                e11*2007/46*2969*..     81, 96        225/60R16    A33                                   Lim Y62 S02
                                        81, 96        245/55R16    A12

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§ 22 47636*09




                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47636 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
                entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
                bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
                E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
                Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
                Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.
§ 22 47636*09




                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Cabrio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
§ 22 47636*09




                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 47636*09




                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2017 in Lambsheim statt.




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55040809 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP4-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 15. Dezember 2017
§ 22 47636*09




                Tufan                                                                00284900.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim