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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RP4
               Typ                               RP4-7017
               Radgröße                          7Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               X5           RP4-7017 X5/Ø63,4xØ54,1                5/100/54,1         46        615    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        47637
               Herstellerzeichen                 Platin
               Radtyp und Ausführung             RP4-7017 (s.o.)
               Radgröße                          7Jx17H2
§22 47637*12




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      105                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mazda
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mazda 2 Hybrid         68            195/45R17     A91                                   A14 A19 A58
               ZV                     68            205/45R17     A90                                   Flh NoE NoP
               e6*2018/858*00149*..                                                                     S02
               Toyota Prius (III)     73            205/45R17     A33 T88                               A14 A19 S01
               XW3(a), XW3P           73            205/50R17     A12
               e11*2001/116*0264*.    73            215/45R17     A91
               e11*2007/46*0015*..
               Toyota Prius (IV)      72            205/45R17     A31 T88                               A14 A19 A58
               XW5(EU,M), -/TMG       72            205/50R17     A12                                   Flh S01
               e11*2007/46*2971*..;   72            215/45R17     A31
               e13*2007/46*1931*..;   72            225/45R17     A12
               e6*2007/46*0339*..
               Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17     A91                                   A14 A19 A58
               XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17     A91                                   Flh KOV LY5
               /TGRE                  53,68,92      215/40R17     A12                                   NoE NoP S02
               e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17     A12
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
§22 47637*12




               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .
               Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17     A91                                   A14 A19 A58
               XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17     A90                                   Flh KOV LY4
               /TGRE                                                                                    NoE NoP S02
               e6*2007/46*0437*..;
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 47637*12




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
               werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
               mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
               Anschlag).

               LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
§22 47637*12




               Anschlag).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. Januar 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
               Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 5 von 5

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. Januar 2023
§22 47637*12




               Tufan                                                               00403069.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim