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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47638 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RP4
               Typ                               RP4-8018
               Radgröße                          8Jx18H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               W4           RP4-8018 W4/Ø72,6xØ60,1                5/114,3/60,1       48        825    2250

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        47638
               Herstellerzeichen                 Platin
               Radtyp und Ausführung             RP4-8018 (s.o.)
               Radgröße                          8Jx18H2
§22 47638*12




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
               S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
               S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
               S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
               S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Fiat
                                                 Lexus
                                                 Suzuki
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47638 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                          Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                  Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Sedici               79-99,2        215/45R18                                  A12 A16 A19
               FY                        79-99,2        225/40R18                                  A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0106*..       79-99,2        235/40R18                                  S05
               Lexus GS 300/430          161-208        235/40R18   T91                            A12 A16 A19
               S16                                                                                 S03
               e11*96/79, 98/14,
               2001/116*0078*..
               Suzuki Kizashi            131            215/45R18   A91 T93                        A16 A19 A57
               FR                        131            225/45R18   A91                            Lim S06
               e4*2007/46*0142*..        131            235/40R18   A12
                                         131            235/45R18   A12
               Suzuki S-Cross (II)       75, 95         215/45R18                                  A12 A16 A19
               JY, JY-2S                 75, 95         225/45R18                                  A57 F16 S05
               e4*2007/46*               75, 95         235/40R18
               0779*14-..;               75, 95         235/45R18
               e6*2018/858*
               00006*02-..
               ab Modelljahr 2022
§22 47638*12




               Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        215/35R18   K1a K1b K4i K6b                A01 A12 A16
               AZ                                                                                  A19 A58 Flh
               e4*2007/46*1205*..                                                                  S01
               Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A16 A19
               EY                        66-99,2        225/40R18                                  A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S05
               e4*2007/46*0284*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A16 A19
               EY                        66-99,2        225/40R18                                  A58 Flh KOV
               e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S05
               e4*2007/46*0284*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                79, 88         215/40R18   K1c                            A01 A12 A16
               GY                        79, 88         215/45R18   G70 K1c K42                    A19 A58 Lim
               e4*2001/116*0124*..       79, 88         225/40R18   K1c K2b K42                    V18 S02
               - Limousine               79, 88         235/40R18   G70 K1c K2b K42
               Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A16 A19
               GY                        79,82,88       225/40R18                                  A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S02
               e4*2007/46*0291*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A16 A19
               GY                        79,82,88       225/40R18                                  A58 Flh KOV
               e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S02
               e4*2007/46*0291*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki SX4 S-Cross       82-103        215/45R18                                    A12 A16 A19
               (I)                      82-103        225/45R18                                    A57 F16 S05
               JY                       82-103        235/40R18
               e4*2007/46*              82-103        235/45R18
               0779*04-13;
               e6*2018/858*
               00006*00-01
               - Modelljahr 2017-
               2021
               Suzuki Vitara            75-103        215/45R18                                    A12 A16 A19
               LY                       75-103        225/45R18                                    A57 S04
               e4*2007/46*0928*..       75-103        235/45R18
                                        75-103        245/40R18
                                        75-103        245/45R18   A01 G01
               Toyota Camry Hybrid      131           215/45R18   A90 T93                          A16 A19 A58
               XV7 (EU,M), -/TMG        131           225/45R18   A90                              Lim V18 S03
               e6*2007/46*0322*..;      131           235/45R18   A12
               e13*2007/46*2046*..      131           245/40R18   A12
               Toyota C-HR              72-112        225/50R18                                    A12 A16 A19
§22 47638*12




               AX1T(EU,M), -/TMG        72-112        235/45R18                                    A57 MHy S03
               e11*2007/46*3641*..;     72-112        235/50R18   A01 K1c K6w
               e13*2007/46*1765*..;     72-112        245/45R18
               e6*2007/46*0264*..;      72-112        255/45R18   A01 K1c K6w
               e6*2007/46*0338*..
               Toyota Corolla (XI)      66, 73, 97    215/40R18   T89                              A12 A16 A19
               E15EJ, -/TMG                                                                        A58 F23 KOV
               e11*2001/116*                                                                       Lim S03
               0304*09-..;
               e13*2007/46*1910*..
               - ab Modell 2014 (E18)
               Toyota Yaris Cross       68, 92        215/50R18   R70                              A12 A16 A19
               XPB1F(M,EUM), -          68, 92        225/45R18                                    A58 F23 Flh
               /TGRE                    68, 92        235/45R18                                    NoE NoP S03
               e6*2018/858*00013*..;    68, 92        245/40R18
               e13*2018/858*00156*.     68, 92        245/45R18
               .

               Toyota Yaris Cross       68            215/50R18   R70                              A12 A16 A19
               AWD                      68            225/45R18                                    A56 F24 Flh
               XPB1F(M,EUM), -          68            235/45R18                                    NoE NoP S03
               /TGRE                    68            245/40R18
               e6*2018/858*00013*..;    68            245/45R18
               e13*2018/858*00156*.
               .



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
§22 47638*12




               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.


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               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 5 von 8

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.
§22 47638*12




               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
               K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 6 von 8
               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 47638*12




               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47638 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 47638*12




               berücksichtigen.

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18      255/35R18
               Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18      275/45R18
               Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18      285/45R18
               Nr. 20   255/55R18      285/50R18
               Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47638 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55020809 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP4-8018
               Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Januar 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 47638*12




               Lambsheim, 27. Januar 2023




               Tufan                                                                00403161.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim