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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP12
                Typ                               RP12-6015
                Radgröße                          6Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                PE           RP12-6015 PE/ohne Ring                  4/108/65,1         23        655    2000

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49567
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP12-6015 (s.o.)
                Radgröße                          6Jx15H2
§ 22 49567*06




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28
                S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                    28
                S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Citroen
                                                  Peugeot

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C2              50-80        185/55R15                                    A12 A14 A19
                J*...*                  50-80        195/50R15                                    B03 C25 S01
                e2*2001/116*
                0284-0286,
                0316,0339,0344*..
                Citroen C2              44,50,54     185/55R15                                    A12 A14 A19
                J*...*                  44,50,54     195/50R15   A01 K25                          C24 S01
                e2*2001/116*
                0283-0286,0316*..
                Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15   A63                              A14 A19 C35
                F*...*                  49-80        195/50R15   A12                              S01
                e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15   A12
                0257-0259,0261,
                0289,0317,0318,
                0329*..
                Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15   A90                              A14 A19 Y85
                S*****, S               44-88        195/60R15   A12                              S01
§ 22 49567*06




                e2*2007/46*0003*..;
                e2*2007/46*0060*..
                (FIN: VF7SC, /SR,
                /SN...)
                Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15   A90                              A14 A19 KMV
                S                       50-85        205/60R15   A90                              Y85 S03
                e2*2007/46*
                0003*44-..,
                e2*2007/46*0060*17-..
                (FIN: VF7SX, /SY...)
                Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15   A33                              A14 A19 S01
                SH****, SH              66-70        205/55R15   A12
                e2*2001/116*0371*..;    80-88        195/60R15   A33 M+S
                e2*2007/46*0110*..      80-88        205/55R15   A12 M+S
                Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15                                    A12 A14 A19
                H*****                  50,54,80     195/60R15   A01 K42                          B03 Cbo S01
                e2*2001/116*0266*..     50,54,80     205/55R15   A01 K1a K25 K2b K42
                Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15   A13 M+S                          A14 A19 B03
                L*****                  65-88        195/65R15   A13                              B83 Cpe Lim
                e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15   A13                              S01
                                        65-88        215/60R15   A01 A12 K2b K42
                Citroen DS3             50-88        185/65R15   A90                              A14 A19 Cbo
                S*****, S               50-88        195/60R15   A12                              Y84 S01
                e2*2007/46*0003*..
                (FIN: VF7SA...;
                VF7SB)
                Peugeot 1007            50,54,65     175/60R15   A90 Z14                          A14 A19 S01
                K*****                  50-80        185/55R15   A90 R37
                e2*2001/116*0300*..     50-80        185/60R15   A90
                                        50-80        195/55R15   A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 206 RC         130           195/55R15   K1a K1b                          A01 A12 A14
                2*RFK*                                                                            A19 B03 Flh
                e2*2001/116*0269*..                                                               S01
                Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   K1b R37                          A01 A12 A14
                2*...*                 44-80         195/50R15   K1c R37                          A19 Car S01
                e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15   G09 K1c
                0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15   K1c X22
                0239, 0250, 0291,
                0310, 0311, 0343*..
                Peugeot 206+           44            185/60R15   A01 A90 G03                      A14 A19 Flh
                2*****                 44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                  S03
                e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15   A90
                e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                                       50,54,55      185/60R15   A90 R09
                                       50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
                Peugeot 207 CC         82            185/65R15   A13                              A14 A19 B03
                W*****                 82            195/60R15   A39                              B83 Cbo S02
                e2*2001/116*0340*..
                - Cabrio-Coupé
§ 22 49567*06




                Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   A13 M+S                          A14 A19 B03
                W*****, W              50-110        195/60R15   A39 M+S                          B83 Car Flh
                e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   A13                              S02
                e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15   A39
                                       50-88         205/55R15   A12
                Peugeot 208            50-88         185/65R15   A33                              A14 A19 A58
                C                      50-88         195/60R15   A90                              Flh KOV O01
                e2*2007/46*0070*..;    50-88         205/55R15   A01 A12 K6r                      S02
                e2*2007/46*0071*..
                Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15   A33                              A14 A19 A58
                C                      68-88         195/60R15   A90                              Flh KMV O01
                e2*2007/46*0070*..     68-88         205/55R15   A12                              S02
                Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                          A14 A19 B83
                3*...*                 50-80         195/65R15   A13                              Flh S01
                e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15   A12
                0235,0242-245,0251,
                0252,0287-0288,
                0290,0299,0301,
                0313,0333*..
                Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                          A14 A19 B83
                Break/SW               50-80         195/65R15   A13                              Car S01
                3*...*                 50-80         205/60R15   A12
                e2*98/14,2001/116*
                0235,0242-245,0251,
                0252,0287-288,0299,
                0301,0313,0333*..
                Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15   A13 M+S                          A14 A19 B83
                3*...*                                                                            Cbo S01
                e2*98/14,2001/116*
                0235,0243-244,0290,
                0313*..
                - Cabrio/Coupé


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 8
                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 49567*06




                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                mm an Achse 1.

                C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
§ 22 49567*06




                9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

                C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
                (50kW)).

                C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
                1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
                Ausstattung").

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.



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                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

                G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
                serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 49567*06




                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
                an Achse 1.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49567*06




                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juli 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 26. Juli 2017
§ 22 49567*06




                Tufan                                                                00275871.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim