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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                  An der Roßweid 23-25
                                  76229 Karlsruhe
                                  QS.Nr.:49020141109

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RP12
Typ                               RP12-6015
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
FI           RP12-6015 FI/ohne Ring                  4/98/58,1          35        615    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49567
Herstellerzeichen                 PLATIN
Radtyp und Ausführung             RP12-6015 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     26
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     24
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    26
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                    24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Citroen
                                  Fiat
                                  Ford
                                  Lancia
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146           103-114        195/55R15   K42                             A01 A12 A14
930                    66-114         205/50R15   K42                             A19 B02 K1a
G731,                  66-95          195/50R15   K42                             K2b S01
e3*96/27*0029*..       66-95          195/55R15   G03 K42
Alfa Mito              51-99          185/65R15   A90                             A14 A19 B02
955                    51-99          195/60R15   A90                             B03 Flh S01
e3*2001/116*0278*..    51-99          205/55R15   A12
Citroen Nemo           50,54,55       175/65R15   A13 Z14                         A14 A19 B02
A, 225L                50,54,55       185/60R15   A13 Z14                         S03
e3*2001/116*0273*..;   50,54,55       185/65R15   A13
e3*2007/46*0013*..;    50,54,55       195/60R15   A01 A12 K1a K1b
N130                   50,54,55       205/55R15   A01 A12 K1c K2b
                       50,54,55       205/60R15   A01 A12 K1c K2b
Fiat 500 /-C           44-77          185/55R15                                   A12 A14 A19
312                    44-77          195/50R15                                   B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                              R52 S02
e3*2007/46*0064*..;
e3*2007/46*0071*..
Fiat Bravo             66-121         195/65R15   A90                             A14 A19 B02
198                    66-121         205/60R15   A12                             Flh S01
e3*2001/116*0248*..,   66-121         215/60R15   A12
e3*2001/116*0288*..,
e3*2007/46*0022*..
Fiat Bravo/Brava       108-113        195/55R15   A01 K42 K45 K46 R37             A12 A14 A19
182                    113            195/60R15   A01 K42 K45 K46 R09             B02 S01
G983,                  55-113         205/50R15   A01 K2b K42 K45 K46
e3*96/27*0019*..       55-83          185/55R15   T81 T82 T85
                       55-83          195/50R15   A01 K45 K46 T82
Fiat Fiorino/Qubo      51-70          185/65R15   A13                             A14 A19 B02
225, 225L              51-70          195/60R15   A01 A12 K1a K1b                 S03
e3*2001/116*0271*..;   51-70          205/55R15   A01 A12 K1c K2b
e3*2007/46*0011*..;    51-70          205/60R15   A01 A12 K1c K2b
N157                   54,55          175/65R15   A13 Z14
                       54,55          185/60R15   A13 Z14
Fiat Idea              51-88          195/60R15                                   A12 A14 A19
350                    51-88          205/55R15                                   B02 B03 S02
e3*2001/116*0153*..
Fiat Linea             57-94          185/65R15                                   A12 A14 A19
323                    57-94          195/60R15                                   B02 Sth S01
e3*2001/116*0260*..    57-94          205/55R15   A01 K1b K2b
Fiat Marea             55-113         195/55R15   T85 T89                         A12 A14 A19
185                    55-113         195/60R15   R09                             B02 Car Lim
e3*93/81*0003*..       55-113         205/50R15   A01 K42 K45 K46 K56 T86 X20     S01
e3*95/54*0003*..       55-113         205/55R15   A01 K42 K45 K46 K56 T87 T88
e3*96/79*0039*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Palio Weekend     44-76        195/45R15   T78 X18                             A12 A14 A19
178                    44-76        195/50R15   K1c K2b K42 K56 T82                 B02 S01
e3*96/27*0033*..,
e3*98/14*0033*..
Fiat Panda             38-57        175/55R15   K56                                 A01 A12 A14
169                    38-57        185/55R15   G50 K2b K56 K90                     A19 A58 B02
e3*2001/116/0151*..    38-57        195/45R15   K56                                 S02
Fiat Panda             44-70        175/55R15                                       A12 A14 A19
312, 312P              44-70        185/50R15                                       A58 B02 S01
e3*2007/46*0064*..;    44-70        185/55R15
e3*2007/46*0071*..
Fiat Panda 4x4         44,51        165/65R15   R37                                 A12 A14 A19
169                    44,51        175/55R15   R37 T77                             A56 B02 S01
e3*2001/116*0151*..    44,51        175/60R15   R37
                       44,51        185/55R15   A01 K90 KMV
                       44,51        185/55R15   A01 K1a K2b K90 KOV
Fiat Punto             40-98        195/45R15   K1a K2b K42 K46 K56                 A01 A12 A14
176                    40-98        205/45R15   K1a K2b K42 K46 K56 R70             A19 B02 F01
G488,                                                                               F02 F04 S01
e3*96/27*0022*..
Fiat Punto             43-65        195/45R15   K1a K2b K42 K46 K56                 A01 A12 A14
176C                   43-65        205/45R15   K1a K2b K42 K46 K56 R70             A19 B02 F01
G775                                                                                F02 F04 S01
Fiat Punto             38-96        185/55R15   R37                                 A12 A14 A19
188                    38-96        195/45R15   A01 G03 T78                         B02 S01
e3*98/14*0048*..       38-96        195/45R15   R09 T78
Ford KA II             51,55        185/55R15                                       A12 A14 A19
RU8                    51,55        195/45R15   T78                                 B02 Flh S04
e3*2001/116*0280*..    51,55        195/50R15
Lancia Musa            51-88        195/60R15                                       A12 A14 A19
350                    51-88        205/55R15                                       B02 B03 S02
e3*2001/116*0153*..
Lancia Ypsilon         44-77        185/55R15   A11                                 A14 A19 B02
843                    44-77        195/50R15   A12                                 S02
e3*2001/116*0149*..    44-77        195/55R15   A12
                       44-77        205/50R15   A12
Peugeot Bipper         50,54,55     175/65R15   A13 Z14                             A14 A19 B02
A, 225L                50,54,55     185/60R15   A13 Z14                             S03
e3*2001/116*0272*..;   50,54,55     185/65R15   A13
e3*2007/46*0012*..;    50,54,55     195/60R15   A01 A12 K1a K1b
N127                   50,54,55     205/55R15   A01 A12 K1c K2b
                       50,54,55     205/60R15   A01 A12 K1c K2b

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F01    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

F02    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.

F04    Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R52    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X18    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. April 2016 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                     Seite 8 von 8


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. April 2016




Tufan                                                                00247588.DOC




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