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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP12
                Typ                               RP12-6015
                Radgröße                          6Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                FK           RP12-6015 FK/ohne Ring                  4/108/63,4         45        615    1960

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49567
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP12-6015 (s.o.)
                Radgröße                          6Jx15H2
§ 22 49567*08




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Ford
                                                  Mazda

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Cougar           96-125        205/60R15   A12 R09                           A14 A19 B03
                BCV                   96-151        195/60R15   A11 M+S T86 T87                   S01
                e9*96/79*0027*..
                Ford Fiesta (VI)      43-74         185/55R15   R37                               A12 A14 A19
                JH1, JD3              43-74         195/45R15   R37 T78                           Flh S01
                e1*98/14*0191*..,     43-74         195/50R15   A01 K2b
                e1*2001/116*0210*..
                Ford Fiesta (VII)     44-99         185/55R15   R37                               A12 A14 A19
                JA8, JR8              44-99         195/50R15                                     B02 Flh V15
                e9*2001/116*          44-99         195/55R15   A01 G01                           S01
                0069*00-10;           44-99         205/50R15
                e9*2007/46*
                0002*00-06;
                DE*2007/46*0072*..;
                e13*2007/46*
                1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)     44-103        185/55R15   R37                               A12 A14 A19
§ 22 49567*08




                JA8, JR8              44-103        195/50R15                                     B02 Flh V15
                e9*2001/116*          44-103        195/55R15                                     S02
                0069*11-..;           44-103        205/50R15
                e9*2007/46*
                0002*07-..;
                e13*2007/46*
                1058*09-..
                - ab Modell 2013
                Ford Fiesta (VIII)    52-103        195/60R15   A91                               A14 A19 A58
                JHH                   52-103        205/55R15   A12                               B54 Flh S02
                e9*2007/46*3142*..    52-103        205/60R15   A12
                Ford Fiesta ST 150    110           185/55R15   A33 R37                           A14 A19 Flh
                (VI)                  110           195/50R15   A01 A12 K2b                       S01
                JD3                   110           205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b
                e1*2001/116*0210*..
                Ford Focus            55-85         185/55R15   R37 T81 T82 T85                   A12 A14 A19
                D . W, D . X          55-85         195/50R15   R37 T82 T83 T86                   B02 B03 Car
                e13*97/27*, 98/14*,   55-85         195/55R15                                     Flh Sth V15
                0037-40, 56-58*..     55-85         205/50R15                                     S01
                                      55-96         185/55R15   M+S T81 T82 T85
                                      55-96         195/50R15   M+S T82 T83 T86
                                      55-96         195/55R15   M+S
                                      55-96         195/60R15   R09
                                      55-96         195/60R15   A01 G03
                                      55-96         205/55R15
                Ford Fusion           50-74         185/60R15   R09                               A12 A14 A19
                JU2                   50-74         195/55R15   R37                               S01
                e1*98/14*0194*..      50-74         195/60R15
                                      50-74         205/55R15   A01 K1a K2b




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford KA+               51-63         165/60R15     A91                                   A14 A19 Flh
                KAF                    51-63         165/65R15     A91                                   S02
                e13*2007/46*1637*01-   51-63         175/55R15     A91
                                       51-63         175/60R15     A91
                                       51-63         185/55R15     A12
                                       51-63         195/50R15     A12
                                       51-63         195/55R15     A12
                                       51-63         205/50R15     A12
                Ford Mondeo (II)       66-125        195/60R15     A11 R09                               A14 A19 B02
                BAP, BAW               66-125        205/55R15     A12 Z15                               B03 S01
                e1*95/54*0046*..,      66-96         195/55R15     A11 T85 Z14
                e1*98/14*0124*..       66-96         195/55R15     A11 M+S R09 T85
                                       66-96         205/50R15     A12 R37 T85
                Ford Mondeo (II)       66-125        195/60R15     A11 R09                               A14 A19 B02
                BFP, BFW               66-125        205/55R15     A12 Z15                               B03 S01
                e1*95/54*0045*..,      66-96         195/55R15     A11 T85 Z14
                e1*98/14*0125*..       66-96         195/55R15     A11 M+S R09 T85
                                       66-96         205/50R15     A12 R37 T85
                Ford Mondeo (II)       65-100        195/55R15     A11 T85 T89 Z14                       A12 A14 A19
§ 22 49567*08




                BNP, BNW               65-100        195/55R15     A11 M+S R09 T85 T89                   B02 B03 S01
                G387,                  65-100        205/50R15     A12 R37 T85 T86
                e1*95/54*0047*..,      65-125        195/60R15     A11 R09 T86 T87 T88
                e1*98/14*0126*..       65-125        205/55R15     A12 T87 T88 Z15
                Mazda 2 (I)            50-74         185/55R15     R37                                   A12 A14 A19
                DY                     50-74         195/45R15     R37                                   Flh S01
                e1*2001/116*0212*..    50-74         195/50R15

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 4 von 7

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 49567*08




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 49567*08




                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.


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                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                          Seite 6 von 7

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49567*08




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 7 von 7

                V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                Nr.   5   205/65R15     225/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).
§ 22 49567*08




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 17. Januar 2018 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 17. Januar 2018




                Tufan                                                                  00285876.DOC



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim