GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Interpneu Handelsgesellschaft mbH An der Roßweid 23-25 76229 Karlsruhe QS.Nr.:49020141109 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RP12 Typ RP12-6015 Radgröße 6Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W4 RP12-6015 W4/N27 Ø72,6xØ60,1 5/114,3/60,1 45 700 2030 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49567 Herstellerzeichen PLATIN Radtyp und Ausführung RP12-6015 (s.o.) Radgröße 6Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal Made in Europe Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04 FY 79-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09 e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A39 A14 A19 A57 79-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KMV S03 Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04 EY 66-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09 e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A14 A19 A58 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KOV - ohne Radhaus- S03 Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04 EY 66-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09 e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A14 A19 A57 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KMV - mit Radhaus- S03 Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 A39 0A1 A02 A04 GY 79, 88 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 A01 A12 K1b A14 A19 A58 - Limousine Lim S02 Suzuki Swift Sport 92 185/60R15 A33 0A1 A02 A04 MZ 92 195/55R15 A12 A05 A08 A09 e4*2001/116*0090*.. A14 A19 A58 Flh S03 Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A91 A05 A08 A09 e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12 A14 A19 B03 0305*00-13; 66-97 225/55R15 A12 Flh V15 S01 e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 E15UT, E15UTN 97 205/60R15 A33 A05 A08 A09 e11*2001/116* 97 215/60R15 A12 A14 A19 A58 0305*14-..; Car F24 Flh e11*2007/46* Pe2 S01 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris (II) 66, 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 E15UT, E15UTN 66, 73 205/60R15 A33 A05 A08 A09 e11*2001/116* 66, 73 215/60R15 A12 A14 A19 A58 0305*14-..; Car F23 Flh e11*2007/46* Pe2 S01 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A05 A08 A09 e11*2007/46* A14 A19 B03 0018*00-04 Flh S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 HE15U(a) 73 205/60R15 A33 A05 A08 A09 e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 A14 A19 A58 0018*05-.. Car F24 Flh - ab Modell 2013 (E18) Pe2 S01 Toyota Camry 100-138 195/65R15 A11 R37 T91 T95 0A1 A02 A04 V10, V10W 100-138 205/65R15 A11 A05 A08 A09 F824, G017 A14 A19 B03 Car Lim S01 Toyota Camry 93-140 205/65R15 A11 0A1 A02 A04 V2 A05 A08 A09 e6*93/81*0029*.. A14 A19 S01 Toyota Corolla 66-97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A91 A05 A08 A09 e11*2001/116* 66-97 215/60R15 A12 A14 A19 B03 0304*00-08; 66-97 225/55R15 A12 Sth V15 S01 e11*2001/116*0314*. Toyota MR2 115-129 195/55R15 M+S R02 0A1 A02 A04 W2, W20 115-129 205/55R15 M+S R03 A05 A08 A09 F438; A11 A14 A19 e6*93/81*0011*.. B03 MR5 S01 Toyota Picnic 66-94 215/55R15 0A1 A02 A04 XM1 66-94 225/50R15 A01 K2b A05 A08 A09 e11*93/81*0063*.. A12 A14 A19 S01 Toyota Previa 97 195/70R15 M+S R09 T97 0A1 A02 A04 CR 97 215/65R15 A05 A08 A09 F510 A14 A19 A58 A63 S01 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 4 von 7 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 5 von 7 A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MR5 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse 195/55R15 205/55R15, 215/50R15, 225/50R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 6 von 7 R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2013 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 28. November 2013 Tufan 00203461.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim