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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                  An der Roßweid 23-25
                                  76229 Karlsruhe
                                  QS.Nr.:49020141109

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RP12
Typ                               RP12-6015
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W4           RP12-6015 W4/N27 Ø72,6xØ60,1            5/114,3/60,1       45        700    2030

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49567
Herstellerzeichen                 PLATIN
Radtyp und Ausführung             RP12-6015 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                     -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                          Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A13                            0A1 A02 A04
FY                        79-99,2        205/60R15   A39                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A39                            A14 A19 A57
                          79-99,2        215/60R15   A12                            B03 Flh KMV
                                                                                    S03
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                            0A1 A02 A04
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                            A14 A19 A58
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                            B03 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                     S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                            0A1 A02 A04
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                            A14 A19 A57
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                            B03 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                      S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         195/65R15   A39                            0A1 A02 A04
GY                        79, 88         205/60R15   A12                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   A01 A12 K1b                    A14 A19 A58
- Limousine                                                                         Lim S02
Suzuki Swift Sport        92             185/60R15   A33                            0A1 A02 A04
MZ                        92             195/55R15   A12                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..                                                                 A14 A19 A58
                                                                                    Flh S03
Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
E15J, E15UT..             66-97          205/60R15   A91                            A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15   A12                            A14 A19 B03
0305*00-13;               66-97          225/55R15   A12                            Flh V15 S01
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         97             195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
E15UT, E15UTN             97             205/60R15   A33                            A05 A08 A09
e11*2001/116*             97             215/60R15   A12                            A14 A19 A58
0305*14-..;                                                                         Car F24 Flh
e11*2007/46*                                                                        Pe2 S01
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)         66, 73         195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
E15UT, E15UTN             66, 73         205/60R15   A33                            A05 A08 A09
e11*2001/116*             66, 73         215/60R15   A12                            A14 A19 A58
0305*14-..;                                                                         Car F23 Flh
e11*2007/46*                                                                        Pe2 S01
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                            A05 A08 A09
e11*2007/46*                                                                        A14 A19 B03
0018*00-04                                                                          Flh S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                          Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/65R15   A33                                 0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73             205/60R15   A33                                 A05 A08 A09
e11*2007/46*              73             215/60R15   A12                                 A14 A19 A58
0018*05-..                                                                               Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18)                                                                   Pe2 S01
Toyota Camry              100-138        195/65R15   A11 R37 T91 T95                     0A1 A02 A04
V10, V10W                 100-138        205/65R15   A11                                 A05 A08 A09
F824, G017                                                                               A14 A19 B03
                                                                                         Car Lim S01
Toyota Camry              93-140         205/65R15   A11                                 0A1 A02 A04
V2                                                                                       A05 A08 A09
e6*93/81*0029*..                                                                         A14 A19 S01
Toyota Corolla            66-97          195/65R15   A33                                 0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES              66-97          205/60R15   A91                                 A05 A08 A09
e11*2001/116*             66-97          215/60R15   A12                                 A14 A19 B03
0304*00-08;               66-97          225/55R15   A12                                 Sth V15 S01
e11*2001/116*0314*.
Toyota MR2                115-129        195/55R15   M+S R02                             0A1 A02 A04
W2, W20                   115-129        205/55R15   M+S R03                             A05 A08 A09
F438;                                                                                    A11 A14 A19
e6*93/81*0011*..                                                                         B03 MR5 S01
Toyota Picnic             66-94          215/55R15                                       0A1 A02 A04
XM1                       66-94          225/50R15   A01 K2b                             A05 A08 A09
e11*93/81*0063*..                                                                        A12 A14 A19
                                                                                         S01
Toyota Previa             97             195/70R15   M+S R09 T97                         0A1 A02 A04
CR                        97             215/65R15                                       A05 A08 A09
F510                                                                                     A14 A19 A58
                                                                                         A63 S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49567 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 5 von 7

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MR5 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

        195/55R15       205/55R15, 215/50R15, 225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.


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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 6 von 7

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad


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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55086313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ RP12-6015
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. November 2013




Tufan                                                                00203461.DOC




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