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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP12
                             Typ                               RP12-6516
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             PE           RP12-6516 PE/ohne Ring                  4/108/65,1         32        580    2000

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49568
§ 22 49568, Erweiterung 16




                             Herstellerzeichen                 PLATIN
                             Radtyp und Ausführung             RP12-6516 (s.o.)
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                    28
                             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               DS
                                                               Opel
                                                               Peugeot

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                               Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C4 (II)        68-88           195/55R16   A33                              A14 A19 B03
                             N                      68-88           195/60R16   A33                              Flh S02
                             e2*2007/46*0040*..;    68-88           205/55R16   A90
                             e2*2007/46*0079*..     68-88           215/55R16   A12
                                                    68-88           225/50R16   A12
                             DS3 Crossback          74-114          215/60R16   A90                              A14 A19 A58
                             U                      74-114          215/65R16   A90                              NoE NoP S01
                             e2*2007/46*0639*..     74-114          225/60R16   A12
                             Opel Corsa-F           55              185/55R16   A90 R37                          A14 A19 A58
                             U                      55-96           195/55R16   A01 A12 K2b                      Flh KOV NoE
                             e2*2007/46*            55-96           205/50R16   A01 A12 K2b K6i K6j              S01
                             0639*05-..
                             Peugeot 2008 (II)      74-114          215/60R16   A90                              A14 A19 A58
                             U                      74-114          215/65R16   A90                              NoE NoP S01
                             e2*2007/46*            74-114          225/60R16   A12
§ 22 49568, Erweiterung 16




                             0639*05-..
                             Peugeot 208 (II)       55, 75          185/55R16   A90 R37                          A14 A19 A58
                             U                      55-96           195/55R16   A90                              Flh KOV NoE
                             e2*2007/46*            55-96           205/50R16   A01 A12 K2b                      S01
                             0639*03-..
                             - ohne GT-Line
                             Peugeot 208 GT-Line    74-96           195/55R16   A90 M+S                          A14 A19 A58
                             (II)                   74-96           205/50R16   A12 M+S                          Flh KMV NoE
                             U                                                                                   S01
                             e2*2007/46*
                             0639*03-..
                             Peugeot 308            66-110          195/60R16   A13 T89 116                      A14 A19 B03
                             4*****, 4              66-120          205/55R16   A33 116                          Flh V16 S02
                             e2*2001/116*0362*..,   66-120          215/50R16   A12 116
                             e2*2007/46*0101*..     66-120          215/55R16   A12 116
                             - Fließheck            66-120          225/50R16   A12 116
                             incl. Facelift 2011
                             Peugeot 308            66-110          195/60R16   A13 T89 116                      A14 A19 B03
                             Break/SW               66-120          205/55R16   A33 116                          Car V16 S02
                             4*****, 4              66-120          215/50R16   A12 116
                             e2*2001/116*0362*..,   66-120          215/55R16   A12 116
                             e2*2007/46*0101*..     66-120          225/50R16   A12 116
                             incl. Facelift 2011
                             Peugeot e-208          57 (100)        195/55R16                                    A14 A19 A58
                             U                                                                                   A90 Flh KMV
                             e2*2007/46*0639*..                                                                  S01
                             (50 kWh-Batterie)
                             Peugeot e-208          57              195/55R16   A90                              A14 A19 A58
                             U                                                                                   Flh KMV S01
                             e2*2007/46*0639*..
                             (50 kWh-Batterie)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 3 von 6

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
§ 22 49568, Erweiterung 16




                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 49568, Erweiterung 16




                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             NoP      Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 49568, Erweiterung 16




                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. Juli 2020
§ 22 49568, Erweiterung 16




                             Tufan                                                                 00347119.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim