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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                            Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                              An der Roßweid 23-25
                                                              76229 Karlsruhe
                                                              49020141109

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                            Modell                            RP12
                            Typ                               RP12-6516
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                            führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                 (mm)
                            D            RP12-6516 D/ohne Ring                   5/112/66,6         48        700    2100

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                        49568
§22 49568, Erweiterung 17




                            Herstellerzeichen                 PLATIN
                            Radtyp und Ausführung             RP12-6516 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr

                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                            S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    24
                            S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                    33
                            S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28,3

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        Mercedes-Benz

                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                           Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                Seite 2 von 9

                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            A-Klasse                  103             195/50R16   A01 K1a K56 M+S                A12 A14 A19
                            168                       44-103          205/45R16   A01 K1a                        A60 DBA S01
                            e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   R37
                            - nur mit ESP             55-92           195/50R16   A01 K1a K56 R09
                            A-Klasse                  60-142          195/55R16   A13                            A14 A19 S03
                            169                       60-142          205/50R16   A12
                            e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01
                            A-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                            A14 A19 A57
                            176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                            Flh V00 V16
                            e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A12                            S03
                            e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
                            0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                                                      66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
                            A-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A19 A58
                            F2A                       70-120          215/55R16   A12                            B31 F23 Lim
§22 49568, Erweiterung 17




                            e1*2007/46*1829*..        70-120          225/55R16   A12                            NoP V16 Y85
                                                                                                                 Z16 S03
                            B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                        A14 A19 V16
                            245                       70,85           195/60R16   A11 R37                        S03
                            e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                                                      70-142          195/55R16   A11 M+S
                                                      70-142          205/50R16   A33 M+S
                                                      70-142          205/55R16   A33
                                                      70-142          215/50R16   A12
                                                      70-142          225/50R16   A01 A12 K42
                            B-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                            A14 A19 A57
                            246, 245G                 66-135          215/55R16   A12                            NoE V00 V16
                            e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    S03
                            e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
                            0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                            - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
                            B-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A19 A58
                            F2B                       70-120          215/55R16   A12                            B31 F24 NoP
                            e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A12                            V16 Z16 S03
                            B-Klasse                  70-120          205/60R16   A94                            A14 A19 A58
                            F2B                       70-120          215/55R16   A12                            B31 F23 NoP
                            e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A12                            V16 Z16 S03
                            B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A14 A19 A58
                            245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S03
                            e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
                            (28kWh-Batterie)
                            C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                            A14 A19 A58
                            204                       88,100,115      205/55R16   A10                            B03 Cpe DA2
                            e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A32                            Lim V16 X78
                            - Limousine/Coupe                                                                    S03
                            - incl. Facelift 2011
                            (FIN: WDD204...)




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 3 von 9
                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            CLA-Klasse             80, 90        195/55R16     A33 R37 T87 T91                       A14 A19 A57
                            117, 245G              80, 90        195/60R16     A33 R37                               Lim V00 V16
                            e1*2007/46*1007*..;    80, 90        205/50R16     A33 R37 T87 T91                       S03
                            e1*2001/116*           80-135        205/55R16     A33
                            0470*04-..             80-135        215/55R16     A12
                                                   80-135        225/50R16     A12
                            CLA-Klasse             85-120        205/60R16     A90                                   A14 A19 A58
                            F2CLA                  85-120        215/60R16     A12                                   B31 Lim NoP
                            e1*2007/46*1912*..     85-120        225/55R16     A12                                   V16 Z16 S03
                            CLA-Klasse Shooting    80-135        205/55R16     A33                                   A14 A19 A57
                            Brake                  80-135        215/55R16     A12                                   Car V00 V16
                            245G                   80-135        225/50R16     A12                                   S03
                            e1*2001/116*
                            0470*12-..
                            CLA-Klasse Shooting    85-120        205/60R16     A90                                   A14 A19 A57
                            Brake                  85-120        215/60R16     A12                                   B31 Car NoP
§22 49568, Erweiterung 17




                            F2CLA                  85-120        225/55R16     A12                                   V00 V16 Z16
                            e1*2007/46*1912*..                                                                       S03
                            V-Klasse               72-128        215/60R16     K42 R35 T94 T95 T99                   A01 A12 A14
                            638/2                  72-128        225/55R16     K2c K42 K56 T94 T95 T99               A19 B03 S02
                            e9*95/54, 98/14,
                            2001/116*0020*..
                            Vito                   58-105        215/60R16     K42 R35 T95 T99                       A01 A12 A14
                            638                    58-105        225/55R16     K2c K42 K56 T95 T99                   A19 B03 S02
                            e9*93/81,98/14,
                            2001/116*0005*..
                            Vito                   60-105        215/60R16     K42 R35 T99                           A01 A12 A14
                            638/1                  60-105        225/55R16     K2c K42 K56 T99                       A19 B03 S02
                            K 393

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 49568, Erweiterung 17




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                            Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49568 nach §22 StVZO

                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 5 von 9

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§22 49568, Erweiterung 17




                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                            Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.

                            DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                            Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
                            Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).




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                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                  Seite 6 von 9

                            DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                            unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                            steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                            Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                            entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                            erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                            informieren.

                            F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                            F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                            (Einzelradaufhängung).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                            Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
§22 49568, Erweiterung 17




                            Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.


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                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 7 von 9

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                            (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
§22 49568, Erweiterung 17




                            Seite 1) verwendet werden.

                            T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                            Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 8 von 9

                            V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse   Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§22 49568, Erweiterung 17




                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
                            zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                            Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                            Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                            Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2020 in Lambsheim statt.




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                            Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55059013 (6. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RP12-6516
                            Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 9 von 9

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 24. September 2020
§22 49568, Erweiterung 17




                            Tufan                                                                 00351979.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim