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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 QS.Nr.:49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RP12
               Typ                               RP12-7016
               Radgröße                          7Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               X5           RP12-7016 X5 / Ø63,4xØ54,1              5/100/54,1         38        650    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49569
               Herstellerzeichen                 PLATIN
               Radtyp und Ausführung             RP12-7016 (s.o.)
               Radgröße                          7Jx16H2
§22 49569*04




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Lexus
                                                 Subaru
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                Seite 2 von 7


               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus CT200h           73             195/55R16   R37                             A12 A14 A19
               A10(a)                 73             195/60R16   R37                             A58 Flh S01
               e11*2007/46*0150*..    73             205/55R16
               Subaru Trezia          66, 73         195/55R16   K1a K2b K6f K6g K6i             A01 A12 A14
               D1(a)                  66, 73         205/50R16   K1c K2b K6f K6h K6i             A19 A58 V16
               e11*2007/46*0021*..    66, 73         205/55R16   K1c K2b K6f K6h K6i             S01
                                      66, 73         225/45R16   K1c K2b K6f K6h K6i
               Toyota Avensis         66-110         205/45R16   K42 T83 T84                     A01 A12 A14
               T22                    66-110         205/50R16   K1c K42 K46 K56                 A19 Car Flh
               e11*96/79*0077*..      66-110         215/45R16   K1c K42 K46 K56                 Sth V16 S01
                                      66-110         225/45R16   K1c K2b K42 K46 K56
                                      66-81          195/50R16   K42 T83
               Toyota Avensis         81-120         205/55R16                                   A12 A14 A19
               T25                    81-120         215/50R16                                   Car Flh Sth
               e11*2001/116*0196*.    81-120         225/50R16   A01 K42 K46                     V16 S01
               Toyota Carina E        116-129        195/50R16                                   A01 A12 A14
               T19, T19U              116-129        205/50R16   K1a K42                         A19 L02 V16
§22 49569*04




               G004, G172,            116-129        225/45R16   K2b K42 K56 R03                 S01
               e11*93/81*0010*..      54-98          205/45R16   K42 T83 T84
                                      54-98          215/40R16   K1a K42 T82
               Toyota Celica          85-129         205/50R16                                   A12 A14 A19
               T20                                                                               S01
               G608,
               e1*93/81*0006*..
               Toyota Celica          105-141        205/50R16                                   A12 A14 A19
               T23                    105-141        225/45R16   A01 K1a K2b K45                 V16 S01
               e11*98/14*0122*..,
               e11*2001/116*0122*.
               Toyota Prius (II)      57             195/55R16   K42                             A01 A12 A14
               HW2                                                                               A19 S01
               e11*2001/116*0200*.
               Toyota Prius (III)     73             195/55R16   K6f                             A01 A12 A14
               XW3(a), XW3P           73             195/60R16   K6f                             A19 S01
               e11*2001/116*0264*.
               e11*2007/46*0015*..
               Toyota Prius (IV)      72             195/55R16                                   A12 A14 A19
               XW5                    72             195/60R16                                   Flh S01
               e11*2007/46*2971*..    72             205/55R16
                                      72             215/50R16   A01 K1c K2c K6j K8e K9v
               Toyota Urban Cruiser   66, 73, 74     195/60R16                                   A12 A14 A19
               XP11                   66, 73, 74     205/55R16                                   A58 S01
               e11*2001/116*0263*.    66, 73, 74     215/50R16   A01 K6f K6i
               - 2WD                  66, 73, 74     215/55R16   A01 K6f K6i
                                      66, 73, 74     225/50R16   A01 K1a K1b K2b K6f K6i K6k




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Urban Cruiser   66            195/60R16                                           A12 A14 A19
               XP11                   66            205/55R16                                           A56 S01
               e11*2001/116*0263*.    66            215/50R16
               - 4WD                  66            215/55R16
                                      66            225/50R16     A01 K1a K1b K2b
               Toyota Verso-S         66, 73        195/55R16     K1a K2b K6f K6g K6i                   A01 A12 A14
               XP12(a)                66, 73        205/50R16     K1c K2b K6f K6h K6i                   A19 A58 V16
               e11*2007/46*0020*..    66, 73        205/55R16     K1c K2b K6f K6h K6i                   S01
                                      66, 73        225/45R16     K1c K2b K6f K6h K6i

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 49569*04




               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).
§22 49569*04




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
§22 49569*04




               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
               Reifenkombination herzustellen.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

               T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16
§22 49569*04




               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. August 2016 in Lambsheim statt.




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               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087813 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. August 2016
§22 49569*04




               Tufan                                                                00255018.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim