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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

               Auftraggeber                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                An der Roßweid 23-25
                                                76229 Karlsruhe
                                                49020141109

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           RP12
               Typ                              RP12-7016
               Radgröße                         7Jx16H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               P8           RP12-7016 P8 / ohne Ring               5/108/65,1         44          650   2260

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       49569
               Herstellerzeichen                PLATIN
               Radtyp und Ausführung            RP12-7016 (s.o.)
               Radgröße                         7Jx16H2
§22 49569*11




               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                 Made in Europe
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M12x1,25      Flachbund     100                    36,5
                         für Alu-Räder
               S02       Serienschraube M12x1,25      Flachbund     120                    36,5
                         für Alu-Räder
               S03       Serienschraube M12x1,25      Flachbund     115                    36,5
                         für Alu-Räder

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Citroen
                                                Opel
                                                Peugeot
                                                Toyota

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citr. C4 Picasso/       68-88         205/60R16                                    A07 A12 A14
               Spacetourer             68-88         215/55R16   A01 K1a K2b                      A19 A58 A60
               3                       68-88         225/55R16   A01 K1c K2b K6d K7a              B03 BP3 S01
               e2*2007/46*0356*..
               Citroen Berlingo (IV)   55-96         205/55R16   A90 T91 T94                      A07 A14 A19
               E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                      A58 KOV X99
               e2*2007/46*0624*..      55-96         215/55R16   A12                              S03
               Citroen Berlingo (IV)   55-96         205/55R16   A90 T91 T94                      A07 A14 A19
               E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                      A58 KOV X99
               e2*2007/46*0625*..      55-96         215/55R16   A12                              S03
               Opel Astra-L            81-96         205/55R16   A39                              A07 A14 A19
               F                       81-96         215/55R16   A12                              A58 NoE NoP
               e2*2007/46*0628*16-..   81-96         225/50R16   A12                              V16 Y85 Z16
                                                                                                  S03
               Opel Combo-E            55-96         205/55R16   A90 T91 T94                      A07 A14 A19
               E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                      A58 KOV X99
               e2*2007/46*0623*..      55-96         215/55R16   A12                              S03
               Opel Combo-E Life       55-96         205/55R16   A90 T91 T94                      A07 A14 A19
§22 49569*11




               E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                      A58 KOV X99
               e2*2007/46*0622*..      55-96         215/55R16   A12                              S03
               Peugeot 308, 308SW      60-115        205/55R16   A90                              A07 A14 A19
               (II)                    60-115        215/55R16   A12                              A58 Car Flh
               L                       60-115        225/50R16   A12                              S01
               e2*2007/46*0405*..      60-96         195/55R16   A90
                                       60-96         195/60R16   A90

               Peugeot 308, 308SW      81-96         205/55R16   A39                              A07 A14 A19
               (III)                   81-96         215/55R16   A12                              A58 Car NoE
               F                       81-96         225/50R16   A12                              NoP V16 Y85
               e2*2007/46*0628*13-..                                                              Z16 S03
               Peugeot 407, 407SW      80-120        205/60R16   A30                              A01 A07 A14
               6*...*; 6*****; 6       80-120        225/55R16   A12                              A19 B03 Car
               e2*2001/116*                                                                       Lim V16 X31
               0292-0297,0312,                                                                    S01
               0328,0330-0332,
               0336,0346,0352*..;
               e2*2001/116*0369*..;
               e3*2007/46*0062*..
               Peugeot 508 (I)         82-122        215/60R16   A13                              A07 A14 A19
               8                       82-122        225/55R16   A01 A90 K2b                      A58 Car Lim
               e2*2007/46*0080*..;                                                                S02
               e2*2007/46*0081*..
               Peugeot Partner (IV)    55-96         205/55R16   A90 T91 T94                      A07 A14 A19
               E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                      A58 KOV X99
               e2*2007/46*0625*..      55-96         215/55R16   A12                              S03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot Rifter          56-96         215/65R16     A90                                   A07 A14 A19
               E                                                                                         A58 KMV S03
               e2*2007/46*0624*..
               Peugeot Rifter          56-96         215/65R16     A90 139                               A07 A14 A19
               E                                                                                         A58 KMV S03
               e2*2007/46*0625*..
               Toyota Proace City      55-96         205/55R16     A90 T91 T94                           A07 A14 A19
               E, E(EU,N), -/TMG       55-96         205/60R16     A90 T92 T96                           A58 KOV X15
               e2*2007/46*0686*..;     55-96         215/55R16     A12                                   X99 S03
               e13*2007/46*2270*..
               Toyota Proace City      75-96         205/55R16     A90 T91 T94                           A07 A14 A19
               Verso                   75-96         205/60R16     A90 T92 T96                           A58 KOV X15
               E, E(EU,M), -/TMG       75-96         215/55R16     A12                                   X99 S03
               e2*2007/46*0685*..;
               e13*2007/46*2269*..


               Allgemeine Hinweise
§22 49569*11




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§22 49569*11




               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 5 von 7
               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 49569*11




               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 49569*11




               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
               deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein
               Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 7 von 7

               X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2022 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
§22 49569*11




               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 3. Juni 2022




               Tufan                                                                 00391483.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim