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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                             An der Roßweid 23-25
                                                             76229 Karlsruhe
                                                             49020141109

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          RP12
                             Typ                             RP12-7016
                             Radgröße                        7Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             BM           RP12-7016 BM / ohne Ring              5/112/66,7         47        725    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49569
§ 22 49569, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               PLATIN
                             Radtyp und Ausführung           RP12-7016 (s.o.)
                             Radgröße                        7Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                Made in Europe
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                    27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe          85-103        195/60R16     A33 M+S                               A14 A19 A58
                             F1H                    85-103        205/55R16     A90                                   Flh V16 Z16
                             e1*2007/46*2018*..     85-103        215/55R16     A01 A12 K2b                           S01
                                                    85-103        225/50R16     A01 A12 K2b
                             BMW 2er Active         70-141        195/65R16     A11 M+S R09                           A14 A19 A57
                             Tourer                 70-141        205/60R16     A01 A31 K2b                           B29 Flh V00
                             UKL-L, F2AT            70-141        215/55R16     A01 A12 K2b                           V16 S01
                             e1*2007/46*            70-141        215/60R16     A01 A12 K2b
                             0371*13-..;            70-141        225/55R16     A01 A12 K2b
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Gran Tourer    70-110        195/65R16     A11 M+S R09                           A14 A19 A57
                             UKL-L, F2GT            70-110        205/60R16     A01 A31 K2b                           B29 V00 V16
                             e1*2007/46*            70-110        215/55R16     A01 A12 K2b                           Ver S01
                             0371*18-..;            70-110        215/60R16     A01 A12 K2b
                             e1*2007/46*1677*..     70-110        225/55R16     A01 A12 K2b
                             Mini Clubman           75-110        195/60R16     A11 A58 M+S                           A14 A19 Car
§ 22 49569, Erweiterung 07




                             One/Cooper ,/D,/S      75-110        205/55R16     A01 A31 A58 K2b                       V00 V16 S01
                             UKL-L, FMK             75-110        215/55R16     A01 A12 A58 K2b
                             e1*2007/46*            75-110        225/50R16     A01 A12 A58 K1b K2b K6w
                             0371*19-..,            75-155        205/55R16     A01 A31 A57 K2b M+S
                             e1*2007/46*1683*..     75-155        215/55R16     A01 A12 A57 K2b M+S

                             Mini Countryman        75-110        205/65R16     A33                                   A14 A19 A57
                             FMX                    75-110        215/60R16     A12                                   KMV NoH
                             e1*2007/46*1682*..     75-110        215/65R16     A12                                   S01
                                                    75-110        225/60R16     A01 A12 K2b
                                                    75-110        235/60R16     A01 A12 K2b
                             Mini One/Cooper ,/D,   55-100        195/50R16     K2b                                   A01 A12 A14
                             /S                     55-155        195/50R16     K2b M+S                               A19 A58 Cbo
                             UKL-L, FML2, FML4,     55-155        195/55R16     K2b                                   Flh V16 S01
                             FMCA                   55-155        215/45R16     K2b
                             e1*2007/46*
                             0371*10-..,
                             e1*2007/46*1678*..,
                             e1*2007/46*1679*..,
                             e1*2007/46*1680*..,
                             - 3/5-Türer / Cabrio

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 49569, Erweiterung 07




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 49569, Erweiterung 07




                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
§ 22 49569, Erweiterung 07




                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. November 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55087813 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. November 2019
§ 22 49569, Erweiterung 07




                             Tufan                                                                00332950.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim