GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Interpneu Handelsgesellschaft mbH An der Roßweid 23-25 76229 Karlsruhe 49020141109 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RP12 Typ RP12-7017 Radgröße 7Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X3 RP12-7017 X3/ohne Ring 4/108/63,4 38 580 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49570 § 22 49570, Erweiterung 12 Herstellerzeichen PLATIN Radtyp und Ausführung RP12-7017 (s.o.) Radgröße 7Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal Made in Europe Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Mazda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford B-MAX 55-103 195/45R17 T81 T85 A12 A14 A19 JK8 55-103 205/40R17 T84 A58 S01 e9*2007/46*0092*00- 55-103 205/45R17 17 55-103 215/40R17 55-103 215/45R17 A01 K3u Ford Cougar 96-151 215/45R17 K46 K56 A01 A12 A14 BCV 96-151 225/45R17 K46 K56 A19 B02 S02 e9*96/79*0027*.. Ford EcoSport 73-103 205/50R17 A91 A14 A19 A58 JK8 73-103 205/55R17 A12 S01 e9*2007/46*0092*18-.. 73-103 215/50R17 A01 A12 K9v - ab Baujahr 2018 73-103 225/45R17 A12 73-103 225/50R17 A01 A12 K9v Ford EcoSport 66-103 205/50R17 A12 A14 A19 JK8 A58 B02 V17 § 22 49570, Erweiterung 12 66-103 205/55R17 A01 K3u e9*2007/46*0092*00- 66-103 215/50R17 S01 17 66-103 225/45R17 66-103 225/50R17 A01 K3u Ford Fiesta (VI) 43-74 195/40R17 K1a K1b K2b K46 T81 A01 A12 A14 JH1, JD3 43-74 205/40R17 G01 K1a K1b K2b K46 A19 Flh V17 e1*98/14*0191*.., 43-74 215/35R17 K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83 S02 e1*2001/116*0210*.. Ford Fiesta (VII) 44-99 195/40R17 K41 K45 T81 A01 A12 A14 JA8, JR8 44-99 205/40R17 G03 K1a K2b K41 K45 A19 B02 Flh e9*2001/116* 44-99 215/35R17 K1a K2b K41 K45 V17 S02 0069*00-10; e9*2007/46* 0002*00-06; DE*2007/46*0072*..; e13*2007/46* 1058*00-08 Ford Fiesta (VII) 44-147 195/40R17 K41 K45 T81 A01 A12 A14 JA8, JR8 44-147 205/40R17 K1a K2b K41 K45 A19 B02 Flh e9*2001/116* 44-147 215/35R17 K1a K2b K41 K45 V17 S01 0069*11-..; e9*2007/46* 0002*07-..; e13*2007/46* 1058*09-.. - ab Modell 2013 Ford Fiesta (VIII) 51-103 195/45R17 K2b A01 A12 A14 JHH, JGH 51-103 205/45R17 K2b A19 A58 Flh e9*2007/46*3142*..; 51-103 215/40R17 K1a K1b K2b K5a KOV S01 e9*2007/46*3159*.. 51-103 215/45R17 K1a K1b K2b K5a Ford Fiesta Active 62-103 205/45R17 A12 A14 A19 (VIII) 62-103 215/40R17 A58 Flh KMV JHH 62-103 215/45R17 S01 e9*2007/46*3142*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Fiesta ST (VIII) 147 205/45R17 M+S A12 A14 A19 JHH 147 215/40R17 M+S A58 Flh KOV e9*2007/46*3142*.. 147 215/45R17 M+S S01 Ford Fiesta ST 150 110 195/40R17 K1a K1b K2b K46 T81 A01 A12 A14 (VI) 110 205/40R17 K1a K1b K2b K46 A19 Flh V17 JD3 110 215/35R17 K1c K2b K44 K46 T79 T83 S02 e1*2001/116*0210*.. Ford Focus (I) 55-96 205/40R17 K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84 A01 A12 A14 D . W, D . X 55-96 215/40R17 K1c K2c K44 T83 T85 A19 B02 Car e13*97/27*, 98/14*, Flh K42 K56 0037-40, 56-58*.. Sth S02 Ford Focus RS (I) 158 205/45R17 A30 M+S A14 A19 B02 DBY 158 215/45R17 A12 M+S B03 Flh S02 e11*2001/116*0194*.. 158 225/45R17 A12 M+S Ford Focus ST 170 (I) 127 215/45R17 K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56 A01 A12 A14 DA1, DB1, DN1 A19 B02 Car § 22 49570, Erweiterung 12 e13*98/14* Flh S02 0081,0082,0095*.. Ford Fusion 50-74 205/40R17 K1c K2b T80 T81 A01 A12 A14 JU2 50-74 205/45R17 K1c K2b K46 A19 S02 e1*98/14*0194*00-25 50-74 215/40R17 K1c K2b Ford KA+ 51-63 195/40R17 A01 K1b K2b K5d A12 A14 A19 KAF 51-63 205/40R17 A01 K1b K2b K5d K7d K8d Flh KOV S01 e13*2007/46* 51-63 215/35R17 A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m 1637*01-03 Ford Mondeo (II) 66-125 205/45R17 G65 K42 K46 K56 A01 A12 A14 BFP, BFW 66-125 215/40R17 K42 K46 K56 T83 T85 A19 B02 S02 e1*95/54*0045*.., e1*98/14*0125*.. Ford Puma 66-92 205/40R17 G01 K2b K56 L02 A01 A12 A14 ECT 66-92 215/35R17 K2b K56 L02 A19 B02 B25 e13*95/54*0024*.. S02 Ford Tourneo/Transit 55-74 195/45R17 T85 A12 A14 A19 Courier 55-74 205/45R17 S01 JU2, JN8 e1*98/14*0194*26-..; e13*2007/46*1349*.. Mazda 2 (I) 50-74 205/40R17 G01 K1c K2b K46 K56 A01 A12 A14 DY 50-74 215/35R17 K1c K2b K46 K56 A19 Flh S02 e1*2001/116*0212*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 4 von 9 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% § 22 49570, Erweiterung 12 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 5 von 9 A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B25 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen. § 22 49570, Erweiterung 12 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G65 Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 6 von 9 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder § 22 49570, Erweiterung 12 durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 7 von 9 K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der § 22 49570, Erweiterung 12 Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 8 von 9 T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse § 22 49570, Erweiterung 12 Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2019 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. September 2019 § 22 49570, Erweiterung 12 Tufan 00327782.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim