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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP12
                             Typ                               RP12-7017
                             Radgröße                          7Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             X3           RP12-7017 X3/ohne Ring                  4/108/63,4         38        580    2000

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49570
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             Herstellerzeichen                 PLATIN
                             Radtyp und Ausführung             RP12-7017 (s.o.)
                             Radgröße                          7Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                    -
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Ford
                                                               Mazda

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                              Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX              55-103        195/45R17   T81 T85                         A12 A14 A19
                             JK8                     55-103        205/40R17   T84                             A58 S01
                             e9*2007/46*0092*00-     55-103        205/45R17
                             17                      55-103        215/40R17
                                                     55-103        215/45R17   A01 K3u

                             Ford Cougar             96-151        215/45R17   K46 K56                         A01 A12 A14
                             BCV                     96-151        225/45R17   K46 K56                         A19 B02 S02
                             e9*96/79*0027*..
                             Ford EcoSport           73-103        205/50R17   A91                             A14 A19 A58
                             JK8                     73-103        205/55R17   A12                             S01
                             e9*2007/46*0092*18-..   73-103        215/50R17   A01 A12 K9v
                             - ab Baujahr 2018       73-103        225/45R17   A12
                                                     73-103        225/50R17   A01 A12 K9v
                             Ford EcoSport           66-103        205/50R17                                   A12 A14 A19
                             JK8                                                                               A58 B02 V17
§ 22 49570, Erweiterung 12




                                                     66-103        205/55R17   A01 K3u
                             e9*2007/46*0092*00-     66-103        215/50R17                                   S01
                             17                      66-103        225/45R17
                                                     66-103        225/50R17   A01 K3u

                             Ford Fiesta (VI)        43-74         195/40R17   K1a K1b K2b K46 T81             A01 A12 A14
                             JH1, JD3                43-74         205/40R17   G01 K1a K1b K2b K46             A19 Flh V17
                             e1*98/14*0191*..,       43-74         215/35R17   K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83     S02
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Fiesta (VII)       44-99         195/40R17   K41 K45 T81                     A01 A12 A14
                             JA8, JR8                44-99         205/40R17   G03 K1a K2b K41 K45             A19 B02 Flh
                             e9*2001/116*            44-99         215/35R17   K1a K2b K41 K45                 V17 S02
                             0069*00-10;
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*
                             1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)       44-147        195/40R17   K41 K45 T81                     A01 A12 A14
                             JA8, JR8                44-147        205/40R17   K1a K2b K41 K45                 A19 B02 Flh
                             e9*2001/116*            44-147        215/35R17   K1a K2b K41 K45                 V17 S01
                             0069*11-..;
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/45R17   K2b                             A01 A12 A14
                             JHH, JGH                51-103        205/45R17   K2b                             A19 A58 Flh
                             e9*2007/46*3142*..;     51-103        215/40R17   K1a K1b K2b K5a                 KOV S01
                             e9*2007/46*3159*..      51-103        215/45R17   K1a K1b K2b K5a
                             Ford Fiesta Active      62-103        205/45R17                                   A12 A14 A19
                             (VIII)                  62-103        215/40R17                                   A58 Flh KMV
                             JHH                     62-103        215/45R17                                   S01
                             e9*2007/46*3142*..


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fiesta ST (VIII)   147           205/45R17    M+S                                   A12 A14 A19
                             JHH                     147           215/40R17    M+S                                   A58 Flh KOV
                             e9*2007/46*3142*..      147           215/45R17    M+S                                   S01
                             Ford Fiesta ST 150      110           195/40R17    K1a K1b K2b K46 T81                   A01 A12 A14
                             (VI)                    110           205/40R17    K1a K1b K2b K46                       A19 Flh V17
                             JD3                     110           215/35R17    K1c K2b K44 K46 T79 T83               S02
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Focus (I)          55-96         205/40R17    K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84           A01 A12 A14
                             D . W, D . X            55-96         215/40R17    K1c K2c K44 T83 T85                   A19 B02 Car
                             e13*97/27*, 98/14*,                                                                      Flh K42 K56
                             0037-40, 56-58*..                                                                        Sth S02
                             Ford Focus RS (I)       158           205/45R17    A30 M+S                               A14 A19 B02
                             DBY                     158           215/45R17    A12 M+S                               B03 Flh S02
                             e11*2001/116*0194*..    158           225/45R17    A12 M+S
                             Ford Focus ST 170 (I)   127           215/45R17    K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56           A01 A12 A14
                             DA1, DB1, DN1                                                                            A19 B02 Car
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             e13*98/14*                                                                               Flh S02
                             0081,0082,0095*..
                             Ford Fusion             50-74         205/40R17    K1c K2b T80 T81                       A01 A12 A14
                             JU2                     50-74         205/45R17    K1c K2b K46                           A19 S02
                             e1*98/14*0194*00-25     50-74         215/40R17    K1c K2b
                             Ford KA+                51-63         195/40R17    A01 K1b K2b K5d                       A12 A14 A19
                             KAF                     51-63         205/40R17    A01 K1b K2b K5d K7d K8d               Flh KOV S01
                             e13*2007/46*            51-63         215/35R17    A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m
                             1637*01-03
                             Ford Mondeo (II)        66-125        205/45R17    G65 K42 K46 K56                       A01 A12 A14
                             BFP, BFW                66-125        215/40R17    K42 K46 K56 T83 T85                   A19 B02 S02
                             e1*95/54*0045*..,
                             e1*98/14*0125*..
                             Ford Puma               66-92         205/40R17    G01 K2b K56 L02                       A01 A12 A14
                             ECT                     66-92         215/35R17    K2b K56 L02                           A19 B02 B25
                             e13*95/54*0024*..                                                                        S02
                             Ford Tourneo/Transit    55-74         195/45R17    T85                                   A12 A14 A19
                             Courier                 55-74         205/45R17                                          S01
                             JU2, JN8
                             e1*98/14*0194*26-..;
                             e13*2007/46*1349*..
                             Mazda 2 (I)             50-74         205/40R17    G01 K1c K2b K46 K56                   A01 A12 A14
                             DY                      50-74         215/35R17    K1c K2b K46 K56                       A19 Flh S02
                             e1*2001/116*0212*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 5 von 9

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
                             Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 6 von 9

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
                             Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
                             außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                       Seite 7 von 9

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
                             Reifenkombination herzustellen.

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                       Seite 8 von 9

                             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 9 von 9

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. September 2019
§ 22 49570, Erweiterung 12




                             Tufan                                                                00327782.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim