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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

                Auftraggeber                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RP12
                Typ                              RP12-7017
                Radgröße                         7Jx17H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
                PC           RP12-7017 PC/ ohne Ring                5/108/65,1         42          690   2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       49570
                Herstellerzeichen                PLATIN
                Radtyp und Ausführung            RP12-7017 (s.o.)
                Radgröße                         7Jx17H2
§ 22 49570*09




                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                 Made in Europe
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Serienschraube M12x1,25      Flachbund     100                    36,5
                          für Alu-Räde
                S03       Serienschraube M12x1,25      Flachbund     120                    36,5
                          für Alu-Räder
                S04       Serienschraube M12x1,25      Flachbund     115                    36,5
                          für Alu-Räder

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Citroen
                                                 Opel
                                                 Peugeot

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                         Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                  Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso (II)   68-122        205/55R17   K1a K2b K7a                    A01 A12 A14
                3                         68-122        215/50R17   K1c K2b K6d K7a                A19 A58 A60
                e2*2007/46*0356*..                                                                 S02
                Opel Grandland X          88-130        205/65R17   A90                            A14 A19 A58
                Z                         88-130        215/60R17   A90                            S04
                e2*2007/46*0597*..        88-130        215/65R17   A90
                                          88-130        225/60R17   A12
                                          88-130        235/55R17   A01 A12 K2b
                                          88-130        235/60R17   A01 A12 K2b
                                          88-130        245/55R17   A01 A12 K1a K2b
                Opel Grandland X          88-130        205/65R17   A90                            A14 A19 A58
                Z                         88-130        215/60R17   A90                            R93 S04
                e2*2007/46*0597*..        88-130        215/65R17   A90
                                          88-130        225/60R17   A12
                                          88-130        235/55R17   A12
                                          88-130        235/60R17   A12
                                          88-130        245/55R17   A12
§ 22 49570*09




                Peugeot 3008              73-121        205/65R17   A90                            A14 A19 A58
                M                         73-121        215/60R17   A90                            S04
                e2*2007/46*0534*..        73-121        215/65R17   A90
                                          73-121        225/60R17   A12
                                          73-121        235/55R17   A01 A12 K2b
                                          73-121        235/60R17   A01 A12 K2b
                                          73-121        245/55R17   A01 A12 K1a K2b
                Peugeot 308, 308SW        60-115        205/50R17   A90                            A14 A19 A58
                L                         60-115        215/45R17   A90                            Car Flh V17
                e2*2007/46*0405*..        60-115        225/45R17   A90                            S02
                Peugeot 407 Coupé         100, 120      215/55R17   A63 T93                        A14 A19 B03
                6*...*; 6*****; 6         100, 120      225/50R17   A12 T93                        Cpe S02
                e2*2001/116*              100, 120      235/50R17
                0295,0297,
                0328,0332*..;
                e2*2001/116*0369*..
                Peugeot 407/407SW         80-120        205/55R17   A31 R37                        A14 A19 Car
                6*...*; 6*****; 6         80-120        215/55R17   A01 A30 G03                    Lim V17 S02
                e2*2001/116*              80-155        215/50R17   A30 T90
                0292-0297,0312,           80-155        225/50R17   A12
                0328,0330-0332,           80-155        235/50R17   A01 A12 G16 K1a K2b
                0336,0346,0352*..;        93-155        215/55R17   A30 R09
                e2*2001/116*0369*..;
                e3*2007/46*0062*..
                Peugeot 5008              73-133        205/65R17   A90                            A14 A19 A58
                M                         73-133        215/60R17   A90                            R93 S04
                e2*2007/46*0534*..        73-133        215/65R17   A90
                                          73-133        225/60R17   A12
                                          73-133        235/55R17   A12
                                          73-133        235/60R17   A12
                                          73-133        245/55R17   A12



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 5008           73-133        205/65R17     A90                                   A14 A19 A58
                M                      73-133        215/60R17     A90                                   S04
                e2*2007/46*0534*..     73-133        215/65R17     A90
                                       73-133        225/60R17     A12
                                       73-133        235/55R17     A12
                                       73-133        235/60R17     A12
                                       73-133        245/55R17     A12
                Peugeot 508            133, 150      215/55R17     T94 T98                               A12 A14 A19
                8                      133, 150      225/50R17     T94 T98                               A58 Car Lim
                e2*2007/46*0080*..     133, 150      235/50R17                                           S03
                Peugeot 508            82-122        215/50R17     T95                                   A14 A19 A58
                8                      82-122        215/55R17                                           Car Lim S03
                e2*2007/46*0080*..;    82-122        225/50R17     A01 A12 K2b
                e2*2007/46*0081*..     82-122        235/50R17     A01 A12 K1a K2b K6m

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49570*09




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.


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                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 4 von 7

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§ 22 49570*09




                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.




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                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 49570*09




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
                Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse
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                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 39 zum Gutachten Nr. 55078513 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 18. November 2017
§ 22 49570*09




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