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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP12
                Typ                               RP12-7517
                Radgröße                          7,5Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                AM           RP12-7517 AM/ohne Ring                  5/112/66,6         28        770    2180

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49571
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP12-7517 (s.o.)
                Radgröße                          7,5Jx17H2
§ 22 49571*06




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
                S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 26 mm 120                       27
                S02       Schraube M14x1,5             Kugel 26 mm 140                       30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A4                 90-140         205/55R17   R37                            A12 A14 A19
                B8, B81                 90-140         215/50R17   A01 K1a K2b K4i K8b R37        A57 Car Lim
                e1*2001/116*            90-200         225/50R17   A01 K1c K2b K4i K8b            V00 V17 S01
                0430*35-...             90-200         235/45R17   A01 K1a K2b K4i K8b
                e13*2007/46*            90-200         245/45R17   A01 K1c K2b K4i K8b
                1084*19-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A4 Allroad         100-180        225/55R17   A13 M+S                        A14 A19 Car
                B8, B81                 100-180        235/50R17   A33 M+S                        KMV X80 S01
                e1*2001/116*            100-180        245/50R17   A12 M+S
                0430*10-41;
                13*2007/46*1084*..
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi A4 Allroad         100-200        225/55R17   A91                            A14 A19 A56
                B8, B81                 100-200        235/50R17   A12                            Car KMV S01
                e1*2001/116*            100-200        245/50R17   A01 A12 K1a K2b
                0430*40-..
                e13*2007/46*
§ 22 49571*06




                1084*25-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A5                 100-195        225/50R17   A13                            A14 A19 B03
                B8, B81                 100-195        235/45R17   A13                            Cbo Cpe Flh
                e1*2001/116*0430*..;    100-195        235/50R17   A12                            V17 S01
                e13*2007/46*1084*..     100-195        245/45R17   A12
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZ8T...,
                WAUZZZ8F...,)
                Audi A5                 110-200        225/50R17   A11                            A14 A19 A57
                B8, B81                 110-200        235/45R17   A11                            Cbo Cpe Flh
                e1*2001/116*            110-200        235/50R17   A12                            V00 V17 S01
                0430*43-..,             110-200        245/45R17   A11
                e13*2007/46*
                1084*27-..
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZF5...)
                Audi A6 / A6 Avant      100-185        225/55R17                                  A12 A14 A19
                4G, 4G1                 100-185        235/55R17   A01 K1a K2b                    A57 Car Lim
                e1*2007/46*0436*..;     100-185        245/50R17   A01 K1a K1b K2b K8b            NA1 S01
                e13*2007/46*1147*..     100-185        255/50R17   A01 K1c K2c K3a K5d K8n
                - incl. Facelift 2014   100-245        225/55R17   M+S
                                        100-245        235/55R17   A01 K1a K2b M+S
                Audi A7 Sportback       140-245        235/55R17   A13 M+S                        A14 A19 A57
                4G, 4G1                 140-245        245/50R17   A13 M+S                        S01
                e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/50R17   A12 M+S
                e13*2007/46*1147*..
                - incl. Facelift 2014




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A8                 150-273        235/60R17   A13 M+S                               A14 A19 A57
                4H                      150-273        245/55R17   A33 M+S                               B03 NBF P38
                e1*2007/46*0284*..      150-273        255/55R17   A12 M+S                               S01
                e1*2007/46*0398*..
                Audi Q5                 100-110        225/65R17   A58 A63 M+S R09                       A14 A19 S02
                8R, 8R1, 8R2            100-110        235/65R17   A12 A58 M+S
                e1*2001/116*0473*..;    100-200        235/65R17   A10 A56 M+S
                e1*2001/116*0497*..,
                e13*2007/46*1083*..;
                e13*2007/46*1179*..
                - incl. Facelift 2012
                Audi Q5                 100-110        225/65R17   A58 A63 M+S R09                       A14 A19 KMV
                8R, 8R1, 8R2            100-110        235/65R17   A12 A58 M+S                           S02
                e1*2001/116*0473*..;    100-200        235/65R17   A10 A56 M+S
                e1*2001/116*0497*..;
                e13*2007/46*1083*..;
                e13*2007/46*1179*..
                - incl. Facelift 2012
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
§ 22 49571*06




                Audi Q5                 110-185        235/65R17   K1a K2b M+S                           A01 A12 A14
                FY                      110-185        255/55R17   K1c K2b M+S                           A19 A56 S02
                e1*2007/46*1550*..      110-185        255/60R17   K1c K2b M+S

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 49571*06




                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).




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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.
§ 22 49571*06




                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

                K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                an Achse 1.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
§ 22 49571*06




                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 49571*06




                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
                oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2017 in Lambsheim statt.




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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55068713 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 17. August 2017
§ 22 49571*06




                Tufan                                                                  00276710.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim