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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP12
                             Typ                               RP12-7517
                             Radgröße                          7,5Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             T5           RP12-7517 T5/ohne Ring                  5/120/65,1         51        900    2110

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49571
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             Herstellerzeichen                 PLATIN
                             Radtyp und Ausführung             RP12-7517 (s.o.)
                             Radgröße                          7,5Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 180                       36,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                            Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                       Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 170                A07 A14 A19
                             2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 166                        A57 KOV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A01 A10 K1a K1b K2c 168
                             e1*2007/46*0750*..           90-132        245/70R17    A01 A12 G01 K1a K1b K2c 163
                             - Pickup                     90-132        255/60R17    A01 A12 K1a K1b K2c T06 T10 170
                             - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c 165
                               Verbreiterungen
                             VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 170                A07 A14 A19
                             2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 166                        A57 KMV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-165        245/65R17    A10 168
                             e1*2007/46*0750*..           90-165        245/70R17    A01 A12 G82 G89 163
                             - Pickup                     90-165        245/70R17    A12 R09 R82 163
                             - mit Radhaus-               90-165        255/60R17    A12 T06 T10 170
                               Verbreiterungen            90-165        255/65R17    A12 165
                             VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                        A07 A14 A19
                             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17    A90 T01                            A57 S01
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C   A90
                             0220*00-35;                  62-173        235/55R17    A12 T03 T99
                             e1*2001/116*0286*..,         62-173        255/50R17    A12 T00 T01
                             L148
                             - Multivan, California,
                             Transporter,...
                             VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17    A91 T01                            A07 A14 A19
                             7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17C   A91                                A57 S01
                             e1*2001/116*0218*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T98
                             e1*2001/116*                 62-173        255/50R17    A12 T00 T01
                             0289*00-24
                             - Multivan, California,...
                             VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17    A90 T01 T97                        A07 A14 A19
                             7J0                          62-150        225/55R17C   A90                                A57 S01
                             e1*2007/46*                  62-150        235/55R17    A12 T03 T98
                             0130*00-15                   62-150        245/50R17    A12 T98 T99
                             - Transporter                62-150        255/50R17    A12 T00 T01
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A33 T01                            A07 A14 A19
                             7HC                          62-150        225/55R17C   A33                                A57 S01
                             e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0220*36-54                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                             - California, Kombi,         62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             Multivan,...
                             VW Bus (T6)                  75-150        225/55R17    A33 T01                            A07 A14 A19
                             7HMA                         75-150        225/55R17C   A33                                A57 S01
                             e1*2001/116*                 75-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
                             0289*25-43                   75-150        235/55R17    A12 T03
                             - California                 75-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A33 T01                            A07 A14 A19
                             7J0                          62-150        225/55R17C   A33                                A57 S01
                             e1*2007/46*                  62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0130*16-31                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                             -Transporter                 62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             - geschl.Aufbau

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Bus (T6.1)           81-146        225/55R17    A33 T01                               A07 A14 A19
                             7HC                     81-146        225/55R17C   A33                                   A57 S01
                             e1*2001/116*            81-146        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0220*55-..              81-146        235/55R17    A12 T03 T99
                             - California, Kombi,    81-146        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             Multivan, ...
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)           81-146        225/55R17    A33 T01                               A07 A14 A19
                             7HMA                    81-146        225/55R17C   A33                                   A57 S01
                             e1*2001/116*            81-146        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0289*44-..              81-146        235/55R17    A12 T03 T99
                             - California            81-146        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)           66-146        225/55R17    A33 T01                               A07 A14 A19
                             7J0                     66-146        225/55R17C   A33                                   A57 S01
                             e1*2007/46*0130*32-..   66-146        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             -Transporter            66-146        235/55R17    A12 T03 T99
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             - geschl.Aufbau         66-146        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             - ab Facelift 2019

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 4 von 8

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             166      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             168      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             werden.

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                             G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 6 von 8

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 7. September 2020 in Lambsheim statt.

                             Hinweise zum Sonderrad

                             Für die Sonderradausführungen FO und PO wurde kein Verwendungsbereich festgelegt.




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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 7. September 2020
§ 22 49571, Erweiterung 10




                             Tufan                                                                  00350601.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim