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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RP12
               Typ                               RP12-7517
               Radgröße                          7,5Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               T5           RP12-7517 T5/ohne Ring                  5/120/65,1         51        900    2110

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49571
               Herstellerzeichen                 PLATIN
               Radtyp und Ausführung             RP12-7517 (s.o.)
               Radgröße                          7,5Jx17H2
§22 49571*12




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 180                       36,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                            Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 170                 A07 A14 A19
               2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 166                         A57 KMV S01
               e1*2007/46*0356*..;          90-165        245/70R17    A12 R09 R82 163
               e1*2007/46*0750*..           90-190        245/65R17    A10 168
               - Pickup                     90-190        245/70R17    A01 A12 G82 G89 163
               - mit Radhaus-               90-190        255/60R17    A12 T06 T10 170
                 Verbreiterungen            90-190        255/65R17    A12 165
               VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 170                 A07 A14 A19
               2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 166                         A57 KOV S01
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A01 A10 K1a K1b K2c 168
               e1*2007/46*0750*..           90-132        245/70R17    A01 A12 G01 K1a K1b K2c 163
               - Pickup                     90-132        255/60R17    A01 A12 K1a K1b K2c T06 T10 170
               - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c 165
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                         A07 A14 A19
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17    A90 T01                             A57 S01
               e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C   A90
               0220*00-35;                  62-173        235/55R17    A12 T03 T99
§22 49571*12




               e1*2001/116*0286*..,         62-173        255/50R17    A12 T00 T01
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17    A91 T01                             A07 A14 A19
               7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17C   A91                                 A57 S01
               e1*2001/116*0218*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T98
               e1*2001/116*                 62-173        255/50R17    A12 T00 T01
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17    A90 T01 T97                         A07 A14 A19
               7J0                          62-150        225/55R17C   A90                                 A57 S01
               e1*2007/46*                  62-150        235/55R17    A12 T03 T98
               0130*00-15                   62-150        245/50R17    A12 T98 T99
               - Transporter                62-150        255/50R17    A12 T00 T01
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A33 T01                             A07 A14 A19
               7HC                          62-150        225/55R17C   A33                                 A57 S01
               e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
               0220*36-54                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
               - California, Kombi,         62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
               Multivan,...
               VW Bus (T6)                  75-150        225/55R17    A33 T01                             A07 A14 A19
               7HMA                         75-150        225/55R17C   A33                                 A57 S01
               e1*2001/116*                 75-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
               0289*25-43                   75-150        235/55R17    A12 T03
               - California                 75-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A33 T01                             A07 A14 A19
               7J0                          62-150        225/55R17C   A33                                 A57 S01
               e1*2007/46*                  62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
               0130*16-31                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
               -Transporter                 62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
               - geschl.Aufbau

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6.1)           81-150        225/55R17     A33 T01                               A07 A14 A19
               7HC                     81-150        225/55R17C    A33                                   A57 S01
               e1*2001/116*            81-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
               0220*55-..              81-150        235/55R17     A12 T03 T99
               - California, Kombi,    81-150        245/55R17     A01 A12 G01 T02 T06
               Multivan, ...
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           81-150        225/55R17     A33 T01                               A07 A14 A19
               7HMA                    81-150        225/55R17C    A33                                   A57 S01
               e1*2001/116*            81-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
               0289*44-..              81-150        235/55R17     A12 T03 T99
               - California            81-150        245/55R17     A01 A12 G01 T02 T06
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           66-150        225/55R17     A33 T01                               A07 A14 A19
               7J0                     66-150        225/55R17C    A33                                   A57 S01
               e1*2007/46*0130*32-..   66-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
               -Transporter            66-150        235/55R17     A12 T03 T99
               - geschl.Aufbau         66-150        245/55R17     A01 A12 G01 T02 T06
               - ab Facelift 2019
§22 49571*12




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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               165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               166      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               168      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
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               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
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               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 49571*12




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. September 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 27. September 2021
§22 49571*12




               Tufan                                                                  00376736.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim