Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe
                                                               49020141109

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP12
                             Typ                               RP12-8018
                             Radgröße                          8Jx18H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             T5           RP12-8018 T5/ohne Ring                  5/120/65,1         50        900    2115

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49572
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             Herstellerzeichen                 PLATIN
                             Radtyp und Ausführung             RP12-8018 (s.o.)
                             Radgröße                          8Jx18H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 180                       36,5
                             S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 160                       36,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                            Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                  Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05 168            A01 A07 A14
                             2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A32 K1c K2c T05 T09 171        A19 A57 KOV
                             e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A32 K1c K2c 166                S01
                             e1*2007/46*0750*..
                             - Pickup
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Amarok                    90-190        245/60R18   A10 T05 168                    A07 A14 A19
                             2H, 2HS2                     90-190        255/55R18   A32 T05 T09 171                A57 KMV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-190        255/60R18   A32 166
                             e1*2007/46*0750*..
                             - Pickup
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
                             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                            A19 A57 S01
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             e1*2001/116*                 62-173        255/45R18   T03 T99
                             0220*00-35;
                             e1*2001/116*0286*..,
                             L148
                             - Multivan, California,
                             Transporter,...
                             VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
                             7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                            A19 A57 S01
                             e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/45R18   T03 T99
                             e1*2001/116*
                             0289*00-24
                             - Multivan, California,...
                             VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                        A07 A12 A14
                             7J0                          62-150        245/45R18   T00                            A19 A57 S01
                             e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
                             0130*00-15
                             - Transporter
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
                             7HC                          62-150        245/45R18   T00                            A19 A57 S01
                             e1*2001/116*                 62-150        255/45R18   T03 T99
                             0220*36-54
                             - California, Kombi,
                             Multivan,...
                             VW Bus (T6)                  75-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
                             7HMA                         75-150        255/45R18   T03                            A19 A57 S01
                             e1*2001/116*
                             0289*25-43
                             - California
                             VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
                             7J0                          62-150        245/45R18   T00                            A19 A57 S01
                             e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
                             0130*16-31
                             -Transporter
                             - geschl.Aufbau


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Bus (T6.1)           81-146         235/50R18   T01                                   A07 A12 A14
                             7HC                     81-146         245/45R18   T00                                   A19 A57 S01
                             e1*2001/116*            81-146         255/45R18   T03 T99
                             0220*55-..
                             - California, Kombi,
                             Multivan, ...
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)           81-146         235/50R18   T01                                   A07 A12 A14
                             7HMA                    81-146         245/45R18   T00                                   A19 A57 S01
                             e1*2001/116*            81-146         255/45R18   T03 T99
                             0289*44-..
                             - California
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)           66-146         235/50R18   T01                                   A07 A12 A14
                             7J0                     66-146         245/45R18   T00                                   A19 A57 S01
                             e1*2007/46*0130*32-..   66-146         255/45R18   T03 T99
                             -Transporter
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             - geschl.Aufbau
                             - ab Facelift 2019
                             VW Touareg R5 (I)       120,128        235/60R18   M+S R37 T02 T03 T07 170               A07 A14 A19
                             7L                      120,128        255/55R18   A01 K1c K2b 171                       A30 S02
                             e1*2001/116*0203*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             166      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             einer zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             168      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             171      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1710 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49572 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55000414 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP12-8018
                             Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                  Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Juli 2020
§ 22 49572, Erweiterung 10




                             Tufan                                                               00347240.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim