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							GUTACHTEN zur ABE Nr.49569 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                            Seite 1 von 7
Auftraggeber                  Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                              An der Roßweid 23-25
                              76229 Karlsruhe
                              49 02 0212209

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        RP12
Typ                           RP12-7016
Radgröße                      7Jx16H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 P8            RP12-7016 P8 / ohne Ring             5/108/65,1        44,1       650      2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    49569
Herstellerzeichen             PLATIN
Radtyp und Ausführung         RP12-7016 (s.o.)
Radgröße                      7Jx16H2
Einpresstiefe                 ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal              Made in Europe
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienschraube M12x1,25 für Alu- Flachbund               100               36,5
       Räder
 S02   Serienschraube M12x1,25 für Alu- Flachbund               120                  36,5
       Räder
 S03   Serienschraube M12x1,25 für Alu- Flachbund               115                  36,5
       Räder

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Citroen
                              Opel
                              Peugeot
                              Toyota
Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 2 von 7

 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Citr. C4 Picasso/            68-133       205/60R16                                    A12 A14 A19
 Spacetourer                  68-133       215/55R16      A01 K1a K2b                   A58 A60 BP3
 3                            68-133       225/55R16      A01 K1c K2b K6d K7a           S01
 e2*2007/46*0356*..
 Citroen Berlingo (IV)        55-96        205/55R16      A90 T91 T94                   A14 A19 A58
 E                            55-96        205/60R16      A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0624*..           55-96        215/55R16      A12                           X99 S03
 Citroen Berlingo (IV)        55-96        205/55R16      A90 T91 T94                   A14 A19 A58
 E                            55-96        205/60R16      A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0625*..           55-96        215/55R16      A12                           X99 S03
 Opel Astra-L                 81-100       205/55R16      A39                           A14 A19 A58
 F                            81-100       215/55R16      A12                           NoE NoP V16
 e2*2007/46*0628*16-..        81-100       225/50R16      A12                           Y85 Z16 S03
 Opel Astra-L Sports Tourer   81-100       205/55R16      A39                           A14 A19 A58
 F                            81-100       215/55R16      A12                           Car NoE NoP
 e2*2007/46*0628*16-..        81-100       225/50R16      A12                           V16 Z16 S03
 Opel Combo-E                 55-96        205/55R16      A90 T91 T94                   A14 A19 A58
 E                            55-96        205/60R16      A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0623*..           55-96        215/55R16      A12                           X99 S03
 Opel Combo-E Life            55-96        205/55R16      A90 T91 T94                   A14 A19 A58
 E                            55-96        205/60R16      A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0622*..           55-96        215/55R16      A12                           X99 S03
 Peugeot 308, 308SW (II)      60-115       205/55R16      A90                           A14 A19 A58
 L                            60-115       215/55R16      A12                           Car Flh S01
 e2*2007/46*0405*..           60-115       225/50R16      A12
                              60-96        195/55R16      A90
                              60-96        195/60R16      A90
 Peugeot 308, 308SW (III)     81-96        205/55R16      A39                           A14 A19 A58
 F                            81-96        215/55R16      A12                           Car NoE NoP
 e2*2007/46*0628*13-..        81-96        225/50R16      A12                           V16 Y85 Z16
                                                                                        S03
 Peugeot 407, 407SW           80-120       205/60R16      A30                           A01 A14 A19
 6*...*; 6*****; 6            80-120       225/55R16      A12                           B03 Car Lim
 e2*2001/116*                                                                           V16 X31 S01
 0292-0297,0312,
 0328,0330-0332,
 0336,0346,0352*..;
 e2*2001/116*0369*..;
 e3*2007/46*0062*..
 Peugeot 508 (I)              82-122       215/60R16      A13                           A14 A19 A58
 8                            82-122       225/55R16      A01 A90 K2b                   Car Lim S02
 e2*2007/46*0080*..;
 e2*2007/46*0081*..
 Peugeot Partner (IV)         55-96        205/55R16      A90 T91 T94                   A14 A19 A58
 E                            55-96        205/60R16      A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0625*..           55-96        215/55R16      A12                           X99 S03


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GUTACHTEN zur ABE Nr.49569 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                            Seite 3 von 7
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Peugeot Rifter             56-96         215/65R16       A90                             A14 A19 A58
 E                                                                                        BP2 KMV NoE
 e2*2007/46*0624*..                                                                       S03
 Peugeot Rifter             56-96         215/65R16       A90 139                         A14 A19 A58
 E                                                                                        BP2 KMV NoE
 e2*2007/46*0625*..                                                                       S03
 Toyota Proace City         55-96         205/55R16       A90 T91 T94                     A14 A19 A58
 E, E(EU,N), -/TMG          55-96         205/60R16       A90 T92 T96                     BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0686*..;        55-96         215/55R16       A12                             X15 X99 S03
 e13*2007/46*2270*..
 Toyota Proace City Verso   75-96         205/55R16       A90 T91 T94                     A14 A19 A58
 E, E(EU,M), -/TMG          75-96         205/60R16       A90 T92 T96                     BP2 KOV NoE
 e2*2007/46*0685*..;        75-96         215/55R16       A12                             X15 X99 S03
 e13*2007/46*2269*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.49569 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 4 von 7

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

139       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A39      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 5 von 7

A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BP2      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel an Achse 1.

BP3      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).




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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 6 von 7

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    185/60R16      205/55R16
Nr. 3    195/40R16      215/35R16
Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16      215/45R16
Nr. 6    205/45R16      225/40R16
Nr. 7    205/50R16      225/45R16
Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16      225/55R16
Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr.49569 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55087813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 7 von 7

X31      An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw. deren
Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein Mindestabstand
von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

X99     Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16 ww.
215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).

Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Dezember 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. Dezember 2024
Tufan                                                                                 00439754.DOCX




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