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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               QS.Nr.:49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP13
             Typ                               RP13-8019
             Radgröße                          8JX19H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             MB           RP13-8019 MB / ohne Ring                5/112/66,6         52        900    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        50979
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP13-8019 (s.o.)
             Radgröße                          8JX19H2
§ 22 50979




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28,3
             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                    33
             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                    33

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             A-Klasse                66, 80         215/35R19   T85 Y18                        A12 A14 A16
             176, 245G               66-160         225/35R19   T88                            A19 A57 Flh
             e1*2007/46*0928*..;     75,90,115      215/35R19   NoD T85                        S02
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             C-Klasse                115-225        225/35R19   Cpe T88                        A12 A14 A16
             204                     88-215         225/35R19   Lim T88                        A19 S02
             e1*2001/116*0431*..     88-225         235/35R19   A01 Cpe G01 Lim T87 T91
             - Limousine/Coupe
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             C-Klasse T-Modell       88-225         235/35R19   G01 T91                        A01 A12 A14
             204K                                                                              A16 A19 Car
             e1*2001/116*0457*..                                                               S02
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             GLE-Klasse              150-190        235/55R19   A10 R37 T01 T05                A14 A16 A19
             166                     150-190        245/50R19   A10 R37 T01 T05                A56 B03 MHy
§ 22 50979




             e1*2007/46*             150-335        255/50R19   A10                            NBF S03
             0598*16-...             150-335        265/50R19   A31
             (FIN: WDC1660...)
             M-Klasse                140-285        255/50R19   A10                            A14 A16 A19
             164                                                                               F39 S03
             e1*2001/116*0315*..
             - ohne Luftfederung
             M-Klasse                140-285        255/50R19   A10                            A14 A16 A19
             164                                                                               F38 S03
             e1*2001/116*0315*..
             - mit Luftfederung
             M-Klasse                150-190        235/55R19   A10 A84 R37 T01 T05            A14 A16 A19
             166                     150-190        245/50R19   A10 A84 R37 T01 T05            A56 B03 NBF
             e1*2007/46*0598*00-     150-320        255/50R19   A32 A84                        S03
             15                      150-320        265/50R19   A12

             R-Klasse                140-225        255/45R19   A10 R37 T00 T04 180            A14 A16 A19
             251                     140-285        255/50R19   A01 A12 K1c K2b 180            S03
             e1*2001/116*0341*..
             V-Klasse/Vito           100-140        225/45R19   T96                            A12 A14 A16
             639/2, 639/4            100-140        235/40R19   T96                            A19 A58 AHa
             e1*2007/46*0457*09-..   100-140        235/45R19   A01 G90 T99                    S04
             e1*2007/46*0458*08-..   100-140        235/45R19   R91 T99
             (FIN: WDF447...)        100-140        245/40R19   T98
             nur Heckantrieb         100-140        245/45R19   A01 G90 T02 T98
                                     100-140        245/45R19   R09 T02 T98




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             V-Klasse/Vito         65, 84         225/45R19     T96                                   A12 A14 A16
             639/2, 639/4          65, 84         235/40R19     T96                                   A19 A58 AFa
             e1*2007/46*0457*09-.. 65, 84         235/45R19     A01 G90 T99                           S04
             e1*2007/46*0458*08-.. 65, 84         235/45R19     R91 T99
             (FIN: WDF447...)      65, 84         245/40R19     T98
             nur Frontantrieb      65, 84         245/45R19     A01 G90 T02 T98
                                   65, 84         245/45R19     R09 T02 T98
             V-Klasse/Vito 4matic  100-140        225/45R19     T96                                   A12 A14 A16
             639/2, 639/5          100-140        235/40R19     T96                                   A19 A56 S04
             e1*2007/46*0457*09-.. 100-140        235/45R19     A01 G90 T99
             e1*2007/46*0459*06-.. 100-140        235/45R19     R91 T99
             (FIN: WDF447...)      100-140        245/40R19     T98
             nur Allradantrieb     100-140        245/45R19     A01 G90 T02 T98
                                   100-140        245/45R19     R09 T02 T98
             Vito/Viano            65-190         245/40R19     T98                                   A12 A14 A16
             639, -/2, -/4, -/5    65-190         245/45R19     A01 G03 T02                           A19 A57 S04
             e9*2001/116*0048*.., 65-190          245/45R19     R09 T02 T98
             e1*2007/46*
             0457*00-08,
             0458*00-07,
§ 22 50979




             0459*00-05,
             L275, L720
             - incl. MJ 2011

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 4 von 7

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
§ 22 50979




             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§ 22 50979




             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 7
             NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 50979




             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50979 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55088016 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 7 von 7
             Y18     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2016 in Lambsheim statt.

             Hinweise zum Sonderrad

             ACHTUNG:
             Es wurden zwei Abrollprüfungen durchgeführt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§ 22 50979




             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 6. Oktober 2016




             Tufan                                                                  00258480.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim