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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP13
                Typ                               RP13-8520
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                AM           RP13-8520 AM / Ø66,5xØ57,1              5/112/57,1         28        900    2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49835
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP13-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8,5Jx20H2
§ 22 49835*02




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm 140                       30
                S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 140                       30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q3                 88-162         225/35R20   K1a K2b T90                        A01 A12 A16
                8U, 8U1                 88-162         235/35R20   K1a K2b T92                        A19 A57 S03
                e1*2007/46*0591*..;     88-162         245/30R20   K1a K2b K6v
                e13*2007/46*1163*..     88-162         245/35R20   K1a K2b K6v
                                        88-162         255/30R20   K1c K2b K6w T92
                                        88-162         255/35R20   K1c K2b K6w
                Audi Q3                 88-162         225/35R20   T90                                A12 A16 A19
                8U, 8U1                 88-162         235/35R20   T92                                A57 KMV S03
                e1*2007/46*0591*..;     88-162         245/30R20   A01 K6v
                e13*2007/46*1163*..     88-162         245/35R20   A01 K6v
                - mit Radhaus-          88-162         255/30R20   A01 K6w T92
                  Verbreiterungen       88-162         255/35R20   A01 K6w
                Audi RS Q3              228-270        235/35R20   T92                                A12 A16 A19
                8U                      228-270        245/35R20   A01 K6v                            A56 KMV S03
                e1*2007/46*0590*01-     228-270        255/35R20   A01 K6w
                Skoda Superb (III)      88-162         255/30R20   K2c K4i K6h K6i K8s R03            A01 A12 A16
                3T                      88-206         225/35R20   K1b K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e    A19 A57 Car
§ 22 49835*02




                e11*2001/116*                                      T90                                Lim V00 V20
                0326*32-..;             88-206         235/30R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i    S02
                e11*2007/46*                                       K8m T88
                0014*22-..              88-206         235/35R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                                   K8m T88 T92
                                        88-206         245/30R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                                   K7d K8s T90
                VW Passat               88-110         235/30R20   A58 Car K1c K2c K3c K4i K5d K6g    A01 A12 A16
                3C                                                 K6i K8m T88                        A19 V00 V20
                e1*2001/116*            88-140         225/35R20   A57 Car K1c K2c K4i K6i K8m T90    VoA S02
                0307*37-..              88-140         235/30R20   A58 K1c K2c K3c K4i K5d K6g K6i
                - Limousine / Variant                              K8m Lim T88
                ab MJ 2015 (B8/3G)      88-140         255/30R20   A58 Car K2c K4i K6g K6i K8s Lim
                                                                   R03 T88 T92
                                        88-206         225/35R20   A57 K1c K2c K4i K6i K8m Lim T90
                                        88-206         235/35R20   A57 Car K1c K2c K3c K4i K5d K6g
                                                                   K6i K8m Lim T88 T92
                VW Tiguan (II)          85-140         235/40R20   K1c K2b                            A01 A12 A16
                5N                      85-140         235/45R20   K1c K2b                            A19 A57 KOV
                e1*2001/116*            85-140         245/40R20   K1c K2b K6w                        S02
                0450*24-..              85-140         255/40R20   K1c K2a K2b K6w
                - ab Modell 2016
                VW Tiguan (II) R-Line   85-140         235/40R20                                      A12 A16 A19
                5N                      85-140         235/45R20                                      A57 KMV S02
                e1*2001/116*            85-140         245/40R20   A01 K6w
                0450*24-..              85-140         255/40R20   A01 K6w
                - ab Modell 2016
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 49835*02




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§ 22 49835*02




                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
§ 22 49835*02




                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
§ 22 49835*02




                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                Nr. 19   275/40R20      315/35R20
                Nr. 20   275/50R20      305/45R20
                Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
                (Typ 3C, 3c).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 15. Oktober 2016
§ 22 49835*02




                Tufan                                                                 00258892.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim