GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 1 von 11 Auftraggeber Interpneu Handelsgesellschaft mbH An der Roßweid 23-25 76229 Karlsruhe QS.Nr.:49020141109 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RP13 Typ RP13-8520 Radgröße 8,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) MB RP13-8520 MB / Ø66,6xØ57,1 5/112/57,1 30 860 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49835 Herstellerzeichen PLATIN Radtyp und Ausführung RP13-8520 (s.o.) Radgröße 8,5Jx20H2 § 22 49835*02 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A6 -/Avant 89-213 255/30R20 K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92 A01 A12 A16 4F, 4F1 A19 Car Lim e1*2001/116*0254*.., NBF X27 S01 e1*2001/116*0276*..; e13*2007/46*1080*.. Audi A6 Allroad 120-257 245/35R20 K1a K1b K2b K41 K44 T95 A01 A12 A16 4F, 4F1 120-257 255/35R20 K1c K2b K41 K43 K44 T97 A19 K42 K46 e1*2001/116*0254*..; X28 S01 e13*2007/46*1080*.. Audi A8 154-257 245/35R20 K1c K2b R37 T91 T95 A01 A12 A16 4E 154-257 245/40R20 G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99 A19 Lim NBF e1*2001/116*0198*.., 154-257 245/40R20 K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72 S01 e1*2001/116*0246*.. 154-331 255/35R20 K1c K2b T93 T97 Audi A8 110-309 255/35R20 K1c K2b R35 T93 T97 A01 A12 A16 D2 A19 K41 K45 G850, K46 K56 NBF e1*93/81*0005*..; R21 S01 § 22 49835*02 e1*98/14*0005*.. Audi Q3 88-162 225/35R20 T90 A12 A16 A19 8U, 8U1 88-162 235/35R20 A01 K1a K2b T92 A57 S02 e1*2007/46*0591*..; 88-162 245/30R20 A01 K1a K2b e13*2007/46*1163*.. 88-162 245/35R20 A01 K1a K2b 88-162 255/30R20 A01 K1a K2b K6v T92 88-162 255/35R20 A01 K1a K2b K6v Audi Q3 88-162 225/35R20 T90 A12 A16 A19 8U, 8U1 88-162 235/35R20 T92 A57 KMV S02 e1*2007/46*0591*..; 88-162 245/30R20 e13*2007/46*1163*.. 88-162 245/35R20 - mit Radhaus- 88-162 255/30R20 A01 K6v T92 Verbreiterungen 88-162 255/35R20 A01 K6v Audi RS Q3 228-270 235/35R20 T92 A12 A16 A19 8U 228-270 245/35R20 A56 KMV S02 e1*2007/46*0590*01- 228-270 255/35R20 A01 K6v Seat Ateca 85, 110 225/35R20 K1c K2b A01 A12 A16 5FP 85, 110 235/35R20 K1c K2b K6v K8c A19 A58 F23 e9*2007/46*6394*.. 85, 110 245/30R20 K1c K2b K6x K8i S03 - Frontantrieb Seat Ateca 4drive 110, 140 225/35R20 K1c K2b T90 A01 A12 A16 5FP 110, 140 235/35R20 K1c K2b K6v K8c A19 A56 F24 e9*2007/46*6394*.. S03 Seat Exeo / Exeo ST 75-155 235/30R20 G01 K3b K6g K8b T88 A01 A12 A16 3R, 3RN A19 A58 Car e9*2001/116*0072*.., K1c K2b Lim e9*2007/46*0011*.. S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Skoda Octavia Scout 110-135 235/30R20 K1c K4i K6g K6w K8e K9v T88 A01 A12 A16 (III) 110-135 245/30R20 K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w A19 A56 Car 5E K8e K9v T89 F24 S01 e11*2007/46*0243*.. 110-135 255/30R20 K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h K6x K8i K9v T92 Skoda Superb (III) 88-162 255/30R20 K2c K4i K6h K6i K8s R03 A01 A12 A16 3T 88-206 225/35R20 K1b K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e A19 A57 Car e11*2001/116* T90 Lim V00 V20 0326*32-..; 88-206 235/30R20 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i S03 e11*2007/46* K8m T88 0014*22-.. 88-206 235/35R20 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i K8m T88 T92 88-206 245/30R20 K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i K7d K8s T90 VW Passat 88-110 235/30R20 A58 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m A01 A12 A16 3C T88 A19 V00 V20 e1*2001/116* 88-140 225/35R20 A57 Car K1c K2b K8h T90 VoA S03 0307*37-.. 88-140 235/30R20 A58 K1c K2c K3c K4i K6i K8m Lim - Limousine / Variant T88 § 22 49835*02 ab MJ 2015 (B8/3G) 88-140 245/30R20 A57 Car K1c K2c K3a K3c K4i K5d K6g K6i K8m T90 88-140 255/30R20 A58 Car K2c K4i K6g K6i K8s Lim R03 T88 T92 88-206 225/35R20 A57 K1c K2b K8h Lim T90 88-206 235/35R20 A57 Car K1c K2c K3c K4i K6i K8m Lim T88 T92 88-206 245/30R20 A57 K1c K2c K3a K3c K4i K5d K6g K6i K8m Lim T90 VW Passat Alltrack 103-155 225/35R20 K3s K6h K6y K8h T90 A01 A12 A16 3C, 3c 103-155 245/30R20 K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s A19 A56 Car e1*2001/116* T90 KMV S01 0307*24-36; e1*2007/46* 0502*00-10; 0547*00-03 - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Phaeton 165-331 245/40R20 K1a K1b R91 T95 T99 A01 A12 A16 3D, 3d 165-331 245/40R20 G01 K1a K1b T95 T99 A19 Lim S01 e1*98/14*0189*..; 177 245/35R20 K1a K1b T95 e1*2001/116*0189*..; 177,246 255/35R20 K1c K2b T97 DE*2007/46*0452*..; e1*2007/46*0452*.. VW Scirocco 90-162 235/30R20 K1c K2c K42 T88 A01 A12 A16 13 A19 A58 Cpe e1*2001/116*0471*.. S01 - incl. Facelift 2015 VW Scirocco R 188-206 235/30R20 K1c K2c K42 T88 A01 A12 A16 13 A19 A58 Cpe e1*2001/116*0471*.. S01 - incl. Facelift 2015 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Tiguan (I) 81-155 245/35R20 A01 K42 A12 A16 A19 5N 81-155 245/35R20 Z19 KMV S03 e1*2001/116* 81-155 255/35R20 A01 K42 0450*00-23; 81-155 255/35R20 Z19 e1*2007/46* 0487*00-14 - incl. Facelift 2011 - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Tiguan (I) 81-155 245/35R20 K1c K2b A01 A12 A16 5N 81-155 255/35R20 K1c K2b K42 A19 S03 e1*2001/116* 0450*11-23; e1*2007/46* 0487*02-14 - ab Facelift 2011 VW Tiguan (I) 81-155 245/35R20 K1c K2a K2b A01 A12 A16 5N 81-155 255/35R20 K1c K2c K42 A19 S03 e1*2001/116* 0450*00-10; § 22 49835*02 e1*2007/46* 0487*00-01 VW Tiguan (II) 85-140 235/40R20 K1c K2b A01 A12 A16 5N 85-140 235/45R20 K1c K2b A19 A57 KOV e1*2001/116* 85-140 245/40R20 K1c K2b K6w S03 0450*24-.. 85-140 255/40R20 K1c K2a K2b K6w - ab Modell 2016 VW Tiguan (II) 85-140 235/40R20 A12 A16 A19 5N 85-140 235/45R20 A57 KMV S03 e1*2001/116* 85-140 245/40R20 0450*24-.. 85-140 255/40R20 A01 K6w - ab Modell 2016 - mit Radhaus- Verbreiterungen Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 5 von 11 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. § 22 49835*02 A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 6 von 11 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt § 22 49835*02 sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3d An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 7 von 11 K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. § 22 49835*02 vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 8 von 11 K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter § 22 49835*02 Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 9 von 11 R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R91 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe § 22 49835*02 Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 10 von 11 V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 § 22 49835*02 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 265/50R20 295/45R20 Nr. 18 275/35R20 305/30R20 Nr. 19 275/40R20 315/35R20 Nr. 20 275/50R20 305/45R20 Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VoA Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack (Typ 3C, 3c). X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X28 Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X72 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55032114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520 Hersteller Interpneu Handelsgesellschaft mbH Seite 11 von 11 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. § 22 49835*02 Lambsheim, 19. Oktober 2016 Tufan 00259090.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim