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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                  An der Roßweid 23-25
                                  76229 Karlsruhe
                                  QS.Nr.:49020141109

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RP13
Typ                               RP13-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
5F           RP13-8520 5F / Ø72,6xØ60,1              5/114,3/60,1       40        860    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49835
Herstellerzeichen                 PLATIN
Radtyp und Ausführung             RP13-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                    -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                     -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                    -
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    28
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                     28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42             0A1 A02 A04
FY                     79-99,2        245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42             A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..                                                               A12 A16 A19
                                                                                  A57 Flh KMV
                                                                                  S05
Lexus GS               183-255        245/30R20   T90                             0A1 A02 A04
S19                    183-255        255/30R20   K1a K2b K30 K42 K56 T92 Z49     A05 A08 A09
e6*2001/116*0103*00-                                                              A12 A16 A19
05                                                                                Lim S01
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K30 R02 T88                 0A1 A01 A02
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                         A04 A05 A08
e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                         A09 A12 A16
0206*00-09                                                                        A19 Lim VL0
                                                                                  S01
Lexus IS250c           153            235/30R20   G01 K3s R02 T88                 0A1 A01 A02
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                         A04 A05 A08
e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                         A09 A12 A16
0206*00-09                                                                        A19 Cbo VL0
                                                                                  S01
Lexus LS 430           207            245/35R20   K1c K41 K42 T95                 0A1 A01 A02
F3                                                                                A04 A05 A08
e6*98/14*0079*..,                                                                 A09 A12 A16
e6*2001/116*0079*..                                                               A19 S01
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c                             0A1 A01 A02
JT                                                                                A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..;                                                              A09 A12 A16
e4*2007/46*0292*..                                                                A19 Y84 S04
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c                             0A1 A01 A02
JT                                                                                A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..;                                                              A09 A12 A16
e4*2007/46*0292*..                                                                A19 Y85 S04
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   T90                             0A1 A02 A04
FR                     131            235/35R20   A01 K1a K2b T92                 A05 A08 A09
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   A01 K1a K2b T90                 A12 A16 A19
                       131            255/30R20   A01 K1c K2b K6d T92             A57 Lim S02
Suzuki SX4             66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                     0A1 A01 A02
EY                     66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42                 A04 A05 A08
e4*2001/116*0105*..;                                                              A09 A12 A16
e4*2007/46*0284*..                                                                A19 A58 Flh
- ohne Radhaus-                                                                   KOV S05
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42             0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42             A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;                                                              A12 A16 A19
e4*2007/46*0284*..                                                                A57 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                    S05
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88       235/30R20   K1c K2c K42                       0A1 A01 A02
GY                      79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42                   A04 A05 A08
e4*2001/116*0124*..;                                                                 A09 A12 A16
e4*2007/46*0291*..                                                                   A19 A58 Flh
- ohne Radhaus-                                                                      KOV S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42               0A1 A02 A04
GY                      79,82,88       245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42               A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..;                                                                 A12 A16 A19
e4*2007/46*0291*..                                                                   A57 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                       S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4 S-Cross      88             235/30R20   K1c K2b K5v K6w T88               0A1 A01 A02
JY                                                                                   A04 A05 A08
e4*2007/46*0779*..                                                                   A09 A12 A16
                                                                                     A19 A57 S06
Toyota Avensis          91-130         255/30R20   K1c K2b K4h K6e T92               0A1 A01 A02
T27, /-MS1                                                                           A04 A05 A08
e11*2001/116*0331*.;                                                                 A09 A12 A16
e11*2007/46*0236*..                                                                  A19 Car Lim
- incl. Facelift 2012                                                                S01
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                     0A1 A02 A04
XA3(a)                  100-130        255/35R20   A01 K1a K1b K2b                   A05 A08 A09
e6*2001/116*                                                                         A12 A16 A19
0105*00-08                                                                           A57 KOV S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                     0A1 A02 A04
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                     A05 A08 A09
e6*2001/116*                                                                         A12 A16 A19
0105*00-08                                                                           A57 KMV S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-111         235/45R20                                     0A1 A02 A04
XA3(a)                  91-111         245/40R20                                     A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09-    91-111         245/45R20                                     A12 A16 A19
- Modell 2013           91-111         255/40R20                                     A57 LT4 Z18
                                                                                     S01
Toyota RAV4 (IV)        91-111         235/45R20                                     0A1 A02 A04
XA3(a)                  91-111         245/40R20                                     A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09-    91-111         245/45R20                                     A12 A16 A19
- Modell 2013           91-111         255/40R20                                     A57 LT3 Z17
                                                                                     S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                        Seite 5 von 8

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49835 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2014 in Lambsheim statt.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55032114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RP13-8520
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. April 2014




Tufan                                                                00210404.DOC




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