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							GUTACHTEN zur ABE Nr.53853 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                            Seite 1 von 9
Auftraggeber                   Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                               An der Roßweid 23-25
                               76229 Karlsruhe
                               49 02 0212209

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RP13
Typ                            RP13-9521
Radgröße                       9.5Jx21H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 BM            RP13-9521 BM / Ø66,6xØ57,1            5/112/57,1        35,5       1050     2325

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     53853
Herstellerzeichen              PLATIN
Radtyp und Ausführung          RP13-9521 (s.o.)
Radgröße                       9.5Jx21H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               120               28,3
 S02   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               140               28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Seat
                               Skoda
                               Volkswagen
Spurverbreiterung              innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Audi A6 Allroad            120-257       255/30R21       K1c K2b K41 K42 K43 K44 K46 A01 A12 A14
 4F, 4F1                                                  Y16                         A16 A19 X28
 e1*2001/116*0254*..;       188,257       255/30R21       K1c K2b                     S01
 e13*2007/46*1080*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53853 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 2 von 9
 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Audi A8                   155-206       265/30R21        K1c K2b T96                   A01 A12 A14
 4E                        155-331       285/30R21        G01 K1c K2b K44 K46 LK6 T00   A16 A19 K41
 e1*2001/116*0198*..,                                     T96                           Lim NBF S01
 e1*2001/116*0246*..        240          265/30R21        A59 K1c K2b T96
                            257-331      265/30R21        K1c K2b T96
 Audi Q4 e-tron -/Sportback 70-89        245/40R21        K1a R02                       A01 A12 A14
 FZ                         70-89        255/40R21        K1c K5a T02                   A16 A19 A57
 e1*2018/858*00006*..       70-89        275/35R21        K2c R03                       V21 S01
 - Elektro
 Cupra Formentor VZ5        287          255/30R21        K1a K1b K2b K3s K6w K8e       A01 A12 A14
 KM                                                                                     A16 A19 A56
 e9*2007/46*                                                                            KMV S01
 4008*00-19
 Cupra Tavascan             77, 89       255/40R21        K1c T02                       A01 A12 A14
 KR                         77, 89       265/40R21        K1c K2b                       A16 A19 A57
 e9*2018/858*11511*..       77, 89       275/35R21        K1c K2b                       RC1 V00 V21
 - Elektro                  89           285/35R21        K2c K6w K8h R03               S01
 - mit 20/21 Zoll
 Serienbereifung
 Skoda Enyaq 50 / 60        70           245/40R21        K1a T00                       A01 A12 A14
 NY                         70           255/40R21        K1a K2b T02                   A16 A19 A58
 e8*2007/46*0416*..         70           275/35R21        K2b R03                       V21 S01
 - incl. Coupé
 - Elektro
 Skoda Enyaq 80,85 -/X      70-89        245/40R21        K1a R02 T00                   A01 A12 A14
 NY                         70-89        255/40R21        K1a K2b T02                   A16 A19 A57
 e8*2007/46*0416*..         70-89        275/35R21        K2b R03                       V21 S01
 - incl. Coupé
 - Elektro
 Skoda Enyaq RS             77           245/40R21        K1a R02 T00                   A01 A12 A14
 NY                         77           255/40R21        K1a K2b T02                   A16 A19 A56
 e8*2007/46*0416*..         77           275/35R21        K2b R03                       V21 S01
 - incl. Coupé
 - Elektro
 VW Arteon -/Shooting       110-206      255/30R21        K1c K2b K5b K8d T93           A01 A12 A14
 Brake                                                                                  A16 A19 A57
 3H                                                                                     Car Lim MpH
 e1*2007/46*1725*..                                                                     S02

 VW Arteon R -/Shooting    235           255/30R21        K1c K2b K5b K8d T93           A01 A12 A14
 Brake R                                                                                A16 A19 A56
 3H                                                                                     Car Lim NoP
 e1*2007/46*1725*..                                                                     S02
 VW ID.4 Pro / GTX         70-89         245/40R21        K1a K1b R02 T00               A01 A12 A14
 E2                        70-89         255/40R21        K1c K2b K3i T02               A16 A19 A57
 e1*2018/858*00004*..      70-89         275/35R21        K2c R03                       Car V21 S01
 - Elektro



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GUTACHTEN zur ABE Nr.53853 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                           Seite 3 von 9
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 VW ID.4 Pure               70            245/40R21       K1a K1b T00                    A01 A12 A14
 E2                         70            255/40R21       K1c K2b K3i T02                A16 A19 A58
 e1*2018/858*00004*..       70            275/35R21       K2c R03                        Car V21 S01
 - Elektro
 VW ID.5 Pro / GTX          70-89         245/40R21       K1a K1b R02 T00                A01 A12 A14
 E2                         70-89         255/40R21       K1c K2b K3i T02                A16 A19 A57
 e1*2018/858*00004*..       70-89         275/35R21       K2c R03                        V21 S01
 - Elektro
 VW ID.7 Pro, ProS, GTX     89            275/30R21       K2c R03 T98                    A01 A12 A14
 ED                         89, 90        245/35R21       K1c R02 T96                    A16 A19 A57
 e1*2018/858*00306*..       89, 90        255/35R21       K1c K2b K3b T98                Car Lim V21
 - incl. Tourer             89, 90        265/35R21       K1c K2c K3b T01                S01
 - Elektro                  89, 90        285/30R21       K2c K6i K9v R03 T00
 VW Tiguan (I)              81-155        255/30R21       K1c K2c K42                    A01 A12 A14
 5N                                                                                      A16 A19 A57
 e1*2001/116*                                                                            S02
 0450*00-10;
 e1*2007/46*
 0487*00-01
 VW Tiguan (I)              81-155        255/30R21       A01 K42                        A12 A14 A16
 5N                         81-155        255/30R21       Z19                            A19 A57 KMV
 e1*2001/116*                                                                            S02
 0450*00-23;
 e1*2007/46*
 0487*00-14
 - incl. Facelift 2011
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungen
 VW Tiguan (I)              81-155        255/30R21       K1c K2c K42                    A01 A12 A14
 5N                                                                                      A16 A19 A57
 e1*2001/116*                                                                            S02
 0450*11-23;
 e1*2007/46*
 0487*02-14
 - ab Facelift 2011

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53853 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                             Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 5 von 9

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 6 von 9

K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43      An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 7 von 9

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

RC1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
255/45R20 ww. 255/40R21 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 8 von 9

V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    235/40R21      265/35R21
Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 3    245/30R21      295/25R21
Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 6    245/45R21      275/40R21
Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 9    255/40R21      285/35R21
Nr.10    255/45R21      285/40R21, 295/40R21
Nr.11    255/50R21      285/45R21
Nr.12    265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.13    265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr.14    265/45R21      295/40R21
Nr.15    275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.16    275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr.17    275/45R21      315/40R21
Nr.18    275/50R21      315/45R21
Nr.19    285/35R21      325/30R21
Nr.20    285/40R21      315/35R21
Nr.21    285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

X28     Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y16       Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe
oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Dezember 2024 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53853 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55021722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                             Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. Dezember 2024
Tufan                                                                                00439652.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim